Hallo!
Unter Cashback direkt habe ich im Forum nichts gefunden, nur einige ähnliche Fälle (Sofortboni bei Strom/Gas), und weiß nicht, ob Cashback sich ähnlich verhält oder nicht.
Ich habe einen neuen Handytarif über das Vergleichsportal Check24 abgeschlossen. Die Durchschnittskosten pro Monat für den Tarif betragen über 24 Monate 3,70 Euro. Der Tarif setzt sich aus den monatlichen Kosten, einer Anschlussgebühr und einem Bonus beim Anbieter sowie einer einmaligen Prämie vom Vergleichsportal zusammen (siehe angehängter Screenshot aus dem Portal Check24).
Ist die Prämie anrechenbar oder nicht? Ist es vergleichbar mit einem Sofortbonus? Oder, im Gegenteil, eine Zuwendung nach §11a (5)? Ich habe hier absolut keinen Überblick, und finde im Internet sehr widersprüchliche Aussagen :-(
Ich würde mich freuen zu hören, was ihr dazu meint.
Cashback bei Check24 bzw. Verivox
Cashback bei Check24 bzw. Verivox
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Re: Cashback bei Check24 bzw. Verivox
Da wird doch nichts an Dich ausgezahlt, sondern nur verrechnet. Da kann niemand was anrechnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Cashback bei Check24 bzw. Verivox
Links bzw. oben steht: Cashback ausbezahlt am 17.03.2023.
"check" doch mal Dein Konto auf Geldeingang.
Wenn Geldeingang, dann dem JC melden.
Wenn die Anrechnen wollen, fragen warum und den von Dir genannten §§ nennen.
OT
Bitte bei der Nennung von §§ auch den Rechtsbereich nennen.
Also StGB, HGB, oder eben SGB.
Dann wird das automatisch verlinkt und man/vrau kann direkt nachschauen, was der angegebene § im entsprechenden "Buch" sagt.
Also § 11a Abs. 5 SGB II
"check" doch mal Dein Konto auf Geldeingang.
Wenn Geldeingang, dann dem JC melden.
Wenn die Anrechnen wollen, fragen warum und den von Dir genannten §§ nennen.
OT
Bitte bei der Nennung von §§ auch den Rechtsbereich nennen.
Also StGB, HGB, oder eben SGB.
Dann wird das automatisch verlinkt und man/vrau kann direkt nachschauen, was der angegebene § im entsprechenden "Buch" sagt.
Also § 11a Abs. 5 SGB II
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Cashback bei Check24 bzw. Verivox
Da braucht nichts gemeldet werden.
Sofortauszahlung anstelle eines subventionierten Handy-Kaufs ist nicht als Einkommen zu berücksichtigten
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Sofortauszahlung geringer ist, als die Gebühren, die der Hartz IV-Empfänger ohne Telefonie an das Mobilfunkunternehmen zahlt.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.04.2015 - L 6 AS 828/12 -
https://www.kostenlose-urteile.de/Hessi ... s21068.htm