Achtung! Nicht lesen, wenn Zeitnot vorliegt!
Aufgrund der vielen ?? und des screenshots vom Ergebnis des von der Gemeinde zur Verf?gung gestellten Rechners, bin ich mir sicher, dass das rein rechtlich und rechnerisch richtig ist.Mieterh?hung
Sehr geehrter Herr Marsupilami,
hiermit bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Erh?hung der mit Ihnen vereinbarten Miete gem??
?? 558, 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB bis zur orts?blichen Vergleichsmiete. Die begehrte Mieterh?hung berechne ich wie folgt:
Die derzeit f?llige monatliche Nettokaltmiete f?r die Ihnen ?berlassene 40 qm gro?e Wohnung bel?uft sich auf 300,00 EUR, dies entspricht 7,50 EUR pro Quadratmeter Wohnfl?che.
Diese Miete wird um 1,50 EUR pro Quadratmeter Wohnfl?che auf dann 9,00 EUR pro
Quadratmeter Wohnfl?che erh?ht, die damit geschuldete erh?hte Nettokaltmiete bel?uft sich dann auf monatlich 360,00 EUR.
Hinzu kommen auch weiterhin die vereinbarten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten in H?he von monatlich 70,00 EUR, so dass sich Ihre neue Miete dann wie folgt zusammensetzt:
Nettokaltmiete bisher: 300,00 EUR
Mieterh?hung: 60,00 EUR
Vorauszahlung auf die Betriebskosten: 70,00 EUR
Garage/Stellplatz: 0,00 EUR
monatlich 430,00 EURO
Diese neue monatliche Gesamtmiete ist von Ihnen ab dem 01.08.2023 zu bezahlen.
Die hiermit verlangte erh?hte Miete h?lt sich im Rahmen der ?blichen Entgelte, die f?r nicht preisgebundenen, vergleichbaren Wohnraum ?blicherweise bezahlt werden. Diese liegen bei mindestens 8,55 EUR pro Quadratmeter Wohnfl?che monatlich.
Zum Nachweis verweise ich gem?? ? 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB auf den beigef?gten Mietspiegel der Gemeinde Palumbien einschlie?lich der darin enthaltenen Berechnungen.
F?r die Ihnen ?berlassene Wohnung ergeben sich danach die nachstehende Berechnung bzw. die nachstehend genannten Zu- und Abschl?ge:
?? ? ? ? Siehe Anlage
Die nach ? 558 Abs. 1 Satz 2 BGB zu wahrende Jahressperrfrist habe ich ber?cksichtigt, die letzte relevante Mieterh?hung ist datiert vom 01.05.2004 und liegt damit au?erhalb des ma?geblichen Zeitraums. Zwischenzeitliche Modernisierungsmieterh?hungen gem?? ? 559 BGB sowie Erh?hungen der Nebenkostenvorauszahlungen gem?? ? 560 BGB haben keinen Einfluss auf die Einhaltung der Jahressperrfrist gem?? ? 558 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Ebenso habe ich die ma?gebliche Kappungsgrenze in ? 558 Abs. 3 BGB ber?cksichtigt, wonach sich die Miete innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erh?hen darf. Vor drei Jahren belief sich die von Ihnen geschuldete Miete auf 7,50 EUR pro qm bzw. auf monatlich 300,00 EUR.
Ich habe Sie deshalb aufzufordern, der hiermit geltend gemachten Erh?hung der monatlichen Miete um 60,00 EUR auf 360,00 EUR bis sp?testens 31.07.2023 zuzustimmen. Hierzu k?nnen Sie mir das beigef?gte Doppel dieses Schreibens mit Ihrer Zustimmungserkl?rung unterzeichnet zur?ckreichen.
Liegt mir Ihre Zustimmung zur hiermit geltend gemachten Mieterh?hung nicht innerhalb der vorbenannten Frist hier vor, werde ich Klage gegen Sie auf Erteilung der Zustimmung erheben m?ssen.
Zustimmungserkl?rung zur Mieterh?hung:
Ich/wir, Herr/Frau __________, erkl?re/n hiermit ausdr?cklich die Zustimmung zur vorstehend geltend gemachten Mieterh?hung.
Den letzten, von mir markierten Absatz kann er sich kleinrollen und als Lockenwickler nutzen:
https://www.raschlosser.com/zivilrecht/ ... sreichend/
Das muss ich ihm aber nicht auf die Nase binden!!
Aber ich bin geneigt, ihm eine reinzuw?rgen mit folgendem Text:
Ja, ist lang geworden.Sehr geehrter Herr Hausverwalter!
Herzlichen Dank f?r Ihr Schreiben vom 01.05.2023 ? eingetroffen bei mir am 05.05.2023.
Diese ?Postlaufzeit?, die vielen aufgef?hrten Paragraphen und insbesondere der letzte Absatz Ihres Schreibens haben in mir den Wunsch erweckt, diese Forderung in dieser Form nach Mieterh?hung von fachkundiger Stelle/Person(nen) auf ihre vollst?ndige Richtigkeit pr?fen zu lassen.
Ich werde mich daher um einen zeitnahen Beratungstermin bem?hen.
Da Sie sicherlich ebenso wie ich aus den Medien erfahren haben, dass ?berall Fachkr?fte fehlen, bitte ich um Nachsicht, falls es zu einer zeitlichen Verz?gerung kommt.
Im Gegenzug erwarte ich,
- dass ein Stellplatz f?r ALLE M?lleimer (auch der M?lleimer aus dem Heizraum und anderen Kellerr?umen) ALLER Bewohner au?erhalb des Hauses definiert und schriftlich kommuniziert wird und auch die Bereitstellung zur Abholung neu definiert wird.
Es ist absoluter Unfug, die schweren 240-ltr-Abfalleimer an die Hauptstra?e zu zerren, wenn das M?llauto sowieso den Weg Am Glaitenbach hinter dem Haus bef?hrt und das Haus Rathausstra?e 2 dort die letzte Station ist.
- die Treppenhaus-Bel?ftung durch dauerhaft auf Kipp gestellte Fenster eingestellt wird.
Begr?ndung: durch den entstehenden Luftzug sind die Fensterlaibungen inzwischen v?llig verdreckt.
- die Keller-Au?ent?re immer geschlossen zu halten ist.
Begr?ndung: im Winter wird das Haus damit von innen ausgek?hlt und eine erhebliche Menge an Energie verschwendet; Nutzer (Kunden!!) der Sozialr?ume im Kellerbereich ? mit Verlaub! - frieren sich das Ges?? ab, wenn sie selbige aufsuchen!
Im Gegensatz dazu wird im Sommer bei offener Kellert?re das Haus von innen aufgeheizt.
Da z.B. mein Schlafzimmer an dieses aufgeheizte Treppenhaus grenzt, habe ich im Sommer erhebliche M?he, diesen Raum auf ertr?gliche Schlaf-Temperaturen herunter zu k?hlen.
Insbesondere die Gesch?fts-Mieter/Praxisinhaber freuen sich, wenn Unbefugte freien, ungehinderten Zugang zum Z?hlerkasten haben und dort im einfachsten Fall die Sicherungen ausschalten und die entsprechenden Ger?te in Praxis und anderen Gesch?ftsr?umen im einfachsten Fall ihren Betrieb einstellen.
Ich will nicht Rechnungsempf?nger im Schadensfall (Datenverlust, etc.) sein.
Abgesehen davon ist durch Nutzung des Aufzuges immer wieder ein Luftaustausch im Treppenhauses gew?hrleistet.
- endlich die Lampenabdeckungen im Bereich der ? bisherigen ? M?lleimer- bzw. PKW-Stellpl?tze ersetzt werden, weil defekt.
- endlich die Feuerl?scher im Treppenhaus endlich eine Kennzeichnung bekommen, aus der ersichtlich ist, wann diese das letzte Mal durch Fachpersonal auf Funktionalit?t ?berpr?ft wurden.
- endlich die Treppenhausbeleuchtung im Bereich Keller wieder vervollst?ndigt wird.
Ich bin es leid, mich darum zu k?mmern und bei Vollzugsmeldung noch nicht mal eine R?ckmeldung zu bekommen.
Mit h?flichem Gru?
PS: ich gehe davon aus, dass Sie den letzten Absatz des mitgesandten amtlichen Mietspiegels beachtet haben.
Dieser besagt:
Copyright beim Herausgeber. Alle Rechte vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdr?ckliche Genehmigung des Herausgebers die Daten des Mietspiegels oder Teile daraus zu vervielf?ltigen und in elektronischen Systemen zu speichern und anzubieten.
Musste aber raus.