Vermieter verlangt mehr Geld

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marsupilami
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Vermieter verlangt mehr Geld

#1

Beitrag von marsupilami »

Gestern erreichte mich ein Schreiben, in dem der Hausverwalter namens des Vermieters mehr Miete verlangt.

Achtung! Nicht lesen, wenn Zeitnot vorliegt!
Mieterh?hung
Sehr geehrter Herr Marsupilami,
hiermit bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Erh?hung der mit Ihnen vereinbarten Miete gem??
?? 558, 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB bis zur orts?blichen Vergleichsmiete. Die begehrte Mieterh?hung berechne ich wie folgt:
Die derzeit f?llige monatliche Nettokaltmiete f?r die Ihnen ?berlassene 40 qm gro?e Wohnung bel?uft sich auf 300,00 EUR, dies entspricht 7,50 EUR pro Quadratmeter Wohnfl?che.
Diese Miete wird um 1,50 EUR pro Quadratmeter Wohnfl?che auf dann 9,00 EUR pro
Quadratmeter Wohnfl?che erh?ht, die damit geschuldete erh?hte Nettokaltmiete bel?uft sich dann auf monatlich 360,00 EUR.
Hinzu kommen auch weiterhin die vereinbarten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten in H?he von monatlich 70,00 EUR, so dass sich Ihre neue Miete dann wie folgt zusammensetzt:

Nettokaltmiete bisher: 300,00 EUR
Mieterh?hung: 60,00 EUR
Vorauszahlung auf die Betriebskosten: 70,00 EUR
Garage/Stellplatz: 0,00 EUR
monatlich 430,00 EURO

Diese neue monatliche Gesamtmiete ist von Ihnen ab dem 01.08.2023 zu bezahlen.

Die hiermit verlangte erh?hte Miete h?lt sich im Rahmen der ?blichen Entgelte, die f?r nicht preisgebundenen, vergleichbaren Wohnraum ?blicherweise bezahlt werden. Diese liegen bei mindestens 8,55 EUR pro Quadratmeter Wohnfl?che monatlich.
Zum Nachweis verweise ich gem?? ? 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB auf den beigef?gten Mietspiegel der Gemeinde Palumbien einschlie?lich der darin enthaltenen Berechnungen.
F?r die Ihnen ?berlassene Wohnung ergeben sich danach die nachstehende Berechnung bzw. die nachstehend genannten Zu- und Abschl?ge:
?? ? ? ? Siehe Anlage
Die nach ? 558 Abs. 1 Satz 2 BGB zu wahrende Jahressperrfrist habe ich ber?cksichtigt, die letzte relevante Mieterh?hung ist datiert vom 01.05.2004 und liegt damit au?erhalb des ma?geblichen Zeitraums. Zwischenzeitliche Modernisierungsmieterh?hungen gem?? ? 559 BGB sowie Erh?hungen der Nebenkostenvorauszahlungen gem?? ? 560 BGB haben keinen Einfluss auf die Einhaltung der Jahressperrfrist gem?? ? 558 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Ebenso habe ich die ma?gebliche Kappungsgrenze in ? 558 Abs. 3 BGB ber?cksichtigt, wonach sich die Miete innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erh?hen darf. Vor drei Jahren belief sich die von Ihnen geschuldete Miete auf 7,50 EUR pro qm bzw. auf monatlich 300,00 EUR.
Ich habe Sie deshalb aufzufordern, der hiermit geltend gemachten Erh?hung der monatlichen Miete um 60,00 EUR auf 360,00 EUR bis sp?testens 31.07.2023 zuzustimmen. Hierzu k?nnen Sie mir das beigef?gte Doppel dieses Schreibens mit Ihrer Zustimmungserkl?rung unterzeichnet zur?ckreichen.
Liegt mir Ihre Zustimmung zur hiermit geltend gemachten Mieterh?hung nicht innerhalb der vorbenannten Frist hier vor, werde ich Klage gegen Sie auf Erteilung der Zustimmung erheben m?ssen.

Zustimmungserkl?rung zur Mieterh?hung:
Ich/wir, Herr/Frau __________, erkl?re/n hiermit ausdr?cklich die Zustimmung zur vorstehend geltend gemachten Mieterh?hung.
Aufgrund der vielen ?? und des screenshots vom Ergebnis des von der Gemeinde zur Verf?gung gestellten Rechners, bin ich mir sicher, dass das rein rechtlich und rechnerisch richtig ist.
Den letzten, von mir markierten Absatz kann er sich kleinrollen und als Lockenwickler nutzen:
https://www.raschlosser.com/zivilrecht/ ... sreichend/
Das muss ich ihm aber nicht auf die Nase binden!!

Aber ich bin geneigt, ihm eine reinzuw?rgen mit folgendem Text:
Sehr geehrter Herr Hausverwalter!

Herzlichen Dank f?r Ihr Schreiben vom 01.05.2023 ? eingetroffen bei mir am 05.05.2023.

Diese ?Postlaufzeit?, die vielen aufgef?hrten Paragraphen und insbesondere der letzte Absatz Ihres Schreibens haben in mir den Wunsch erweckt, diese Forderung in dieser Form nach Mieterh?hung von fachkundiger Stelle/Person(nen) auf ihre vollst?ndige Richtigkeit pr?fen zu lassen.

Ich werde mich daher um einen zeitnahen Beratungstermin bem?hen.

Da Sie sicherlich ebenso wie ich aus den Medien erfahren haben, dass ?berall Fachkr?fte fehlen, bitte ich um Nachsicht, falls es zu einer zeitlichen Verz?gerung kommt.

Im Gegenzug erwarte ich,

- dass ein Stellplatz f?r ALLE M?lleimer (auch der M?lleimer aus dem Heizraum und anderen Kellerr?umen) ALLER Bewohner au?erhalb des Hauses definiert und schriftlich kommuniziert wird und auch die Bereitstellung zur Abholung neu definiert wird.
Es ist absoluter Unfug, die schweren 240-ltr-Abfalleimer an die Hauptstra?e zu zerren, wenn das M?llauto sowieso den Weg Am Glaitenbach hinter dem Haus bef?hrt und das Haus Rathausstra?e 2 dort die letzte Station ist.

- die Treppenhaus-Bel?ftung durch dauerhaft auf Kipp gestellte Fenster eingestellt wird.
Begr?ndung: durch den entstehenden Luftzug sind die Fensterlaibungen inzwischen v?llig verdreckt.

- die Keller-Au?ent?re immer geschlossen zu halten ist.
Begr?ndung: im Winter wird das Haus damit von innen ausgek?hlt und eine erhebliche Menge an Energie verschwendet; Nutzer (Kunden!!) der Sozialr?ume im Kellerbereich ? mit Verlaub! - frieren sich das Ges?? ab, wenn sie selbige aufsuchen!
Im Gegensatz dazu wird im Sommer bei offener Kellert?re das Haus von innen aufgeheizt.
Da z.B. mein Schlafzimmer an dieses aufgeheizte Treppenhaus grenzt, habe ich im Sommer erhebliche M?he, diesen Raum auf ertr?gliche Schlaf-Temperaturen herunter zu k?hlen.
Insbesondere die Gesch?fts-Mieter/Praxisinhaber freuen sich, wenn Unbefugte freien, ungehinderten Zugang zum Z?hlerkasten haben und dort im einfachsten Fall die Sicherungen ausschalten und die entsprechenden Ger?te in Praxis und anderen Gesch?ftsr?umen im einfachsten Fall ihren Betrieb einstellen.
Ich will nicht Rechnungsempf?nger im Schadensfall (Datenverlust, etc.) sein.

Abgesehen davon ist durch Nutzung des Aufzuges immer wieder ein Luftaustausch im Treppenhauses gew?hrleistet.

- endlich die Lampenabdeckungen im Bereich der ? bisherigen ? M?lleimer- bzw. PKW-Stellpl?tze ersetzt werden, weil defekt.

- endlich die Feuerl?scher im Treppenhaus endlich eine Kennzeichnung bekommen, aus der ersichtlich ist, wann diese das letzte Mal durch Fachpersonal auf Funktionalit?t ?berpr?ft wurden.

- endlich die Treppenhausbeleuchtung im Bereich Keller wieder vervollst?ndigt wird.
Ich bin es leid, mich darum zu k?mmern und bei Vollzugsmeldung noch nicht mal eine R?ckmeldung zu bekommen.

Mit h?flichem Gru?

PS: ich gehe davon aus, dass Sie den letzten Absatz des mitgesandten amtlichen Mietspiegels beachtet haben.
Dieser besagt:
Copyright beim Herausgeber. Alle Rechte vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdr?ckliche Genehmigung des Herausgebers die Daten des Mietspiegels oder Teile daraus zu vervielf?ltigen und in elektronischen Systemen zu speichern und anzubieten.
Ja, ist lang geworden.
Musste aber raus.
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Koelsch
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#2

Beitrag von Koelsch »

Mir gefällt Deine Antwort.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#3

Beitrag von schimmy »

Deine Antwort ist gut geschrieben.
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tigerlaw
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#4

Beitrag von tigerlaw »

Dummerweise hält der Verwalter die Kappungsgrenze (20 % binnen drei Jahren, vgl. § 558 BGB) exakt ein.

Juristisch dürftest Du ein schlechtes Blatt haben, wenn Du dagegen vorgehen wolltest.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#5

Beitrag von kleinchaos »

So sehr ich deinen Frust verstehen kann, so wenig hat aber die Mängelanzeige in der Antwort bzw Zustimmung zur Mieterhöhung zu suchen.

Bestenfalls sepearates Schreiben machen mit Mängelanzeige und dort alles auflisten. Da du das ja nicht zum ersten mal tust, solltest du nun endlich die angekündigte Mietdreduzierung vornehmen.
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marsupilami
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#6

Beitrag von marsupilami »

Ich stimme mit tigerlaw überein und auch kc hat mit ihrem ersten Satz recht.
Ich wollt' einfach mal ein wenig Frust loswerden.

Werd' also die "Mängelliste" auf später verschieben.

Danke für's Lesen und die Rückmeldungen.
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Olivia
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#7

Beitrag von Olivia »

Wie ist denn die Mietangemessenheitsgrenze in Palumbien? Muss Marsupilami ab jetzt aus eigener Tasche draufzahlen?
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marsupilami
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#8

Beitrag von marsupilami »

Nö.
Sollte okay sein.
https://www.zvw.de/lokales/waiblingen/d ... arid-69733
Die Wohnung hat doch nur 40 qm und liegt vom Preis her trotz Mieterhöhung sehr deutlich unter allem, was man/vrau beim ersten Überfliegen der Wohnungsangebote im Umkreis von 20-30 km so findet.

Morgen mal beim Mieterverein anrufen und einen Termin machen und da dann alles "begutachten" lassen.
Also die Mieterhöhung an sich und da dann auch gleich nach der Angemessenheit fragen.
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Olivia
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#9

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
Aurora
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#10

Beitrag von Aurora »

:Daumenhoch:
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marsupilami
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#11

Beitrag von marsupilami »

So.
Antwort ist raus.


Jaaaaa, nur der erste Teil, nicht der gesamte Sermon.
Aber die Bemerkung mit dem Copyright konnte ich mir nicht verkneifen.

Beim Mieterverein Termin angefragt.
Warte auf Rückmeldung.
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Koelsch
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#12

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Olivia
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#13

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
schimmy
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#14

Beitrag von schimmy »

🙂👍
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#15

Beitrag von marsupilami »

Beratungstermin steht!

Heute morgen um 06:35 ging folgende Mail raus - mit cc an Vermieter:
Guten Morgen Herr Verwalter.

Ich bin interessiert zu erfahren, wie Sie mir - abgesehen mit einem Wust von Paragraphen - eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung schmackhaft machen wollen, wenn ich nicht einmal
a) abends gegen 22:30
b) morgens gegen 06:30

warmes Wasser für eine kurze Dusche zur Verfügung habe?
Ich rede nicht von heißem, sondern von warmen Wasser!

So festgestellt gestern abend und heute morgen.

Sollte das eine Energiesparmaßnahme geschuldet sein, dann wäre es nett, dies auch für mich bitte schriftlich zu kommunizieren.
Mit höflichem Gruß
JaJaJa, ich weiß - 2 Paar Schuhe.
Aber es passte zeitlich gerade so schön rein.
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Olivia
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#16

Beitrag von Olivia »

Zwei mal Antwort abwarten. Einmal von der Beratungsstelle und die Antwort vom Vermieter. In Abhängigkeit der Vermieterantwort kannst Du dann entscheiden, ob und welche Mängelrüge Du aufsetzt und ob und welche Mietminderung Du ggf. ankündigst.
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#17

Beitrag von marsupilami »

Was man im Internet so alles findet:
Vollmacht für den Hausverwalter - Mieter haben Anspruch auf Kenntnis der Vollmacht
Die erteilte Vollmacht muss der Verwalter auf Verlangen eines Mieters vorlegen.

Aus der Vollmacht ergibt sich, welche Rechte der Vermieter auf den Hausverwalter übertragen hat.

Besonders wichtig ist der Inhalt der Vollmacht bei einseitigen Erklärungen des Vermieters, insbesondere bei einer Mieterhöhung und bei der Kündigung der Wohnung.
https://www.promietrecht.de/Vermieter/V ... 1072.htm#4

Dieser Hausverwalter wurde seitens Vermieter nie offiziell "vorgestellt".
Zumindest nicht was die Aufgaben sind/sein werden bzw. welche Vollmachten erteilt sind/werden.

Auch das werde ich im Rahmen der Beratung ansprechen.
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Koelsch
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#18

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#19

Beitrag von marsupilami »

Hausverwaltung hat keine Vollmacht mit vorgelegt, ja noch nicht mal im Anschreiben erwähnt, in wessen Namen er fordert.
Er betrachtet das als eklatanten Fehler, mit dem ich das Schreiben zurückweisen kann.


BGH-Urteil von wg. "konkludentem Handeln" kann ich mir kleinrollen und als Lockenwickler nutzen:
er, der beratende Anwalt, hat erst neulich auf Höhe Amtsgericht einen entsprechenden Prozeß verloren.
Richter war der Ansicht, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, "konkludentes Handeln" abzuwarten.
Zahlt er/sie oder zahlt er nicht?
Zahlt er/sie auch nächsten Monat die höhere Miete?

Ich könne ja versuchen, den Hausverwalter/Vermieter mit Hinweis auf das BGH-Urteil auf's Glatteis zu führen um herauszufinden, wie streitsüchtig und klagefreudig die beiden sind.
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#20

Beitrag von Koelsch »

Zart hinweisen vielleicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#21

Beitrag von Koelsch »

So nach dem Motto: Bei so einem sensiblen Thema sollte rechtlich alles OK sein, ich empfehle entsprechende Nachbesserung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#22

Beitrag von marsupilami »

Mal ein allererstes Grob-Konzept meiner Antwort:
nach eingehender Prüfung der Forderung nach Mieterhöhung muss ich diese zurückweisen.

Begründung:

Es fehlt eine Einzel- oder General-Vollmacht des Vermieters.
Sie wollen diese bitte im Original vorlegen.

Sie setzen für die Berechnung der Mieterhöhung 300,00 € an.
Das ist meiner Auffassung nach falsch, denn diese 300,00 € sind keine reine Netto-Miete, sondern incl. Stellplatz.
Sie müssen meiner Meinung nach erst einen angemessenen Betrag für den Stellplatz herausrechnen um diesen dann minderen Betrag als Netto-Miete als Basis für die Mieterhöhung einsetzen.

Anmerkung:
Hier will ich evtl. noch die Einzelschritte des Mietrechners einarbeiten bzw. erwähnen und dann screenshots anfertigen und als Anhang mitschicken.
https://online-mietspiegel.de/umland-backnang/

Was die Zeichnung der Zustimmung zur Mieterhöhung betrifft verweise ich auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.01.2018 – VIII ZB 74/16
Eine „Kurzfassung“ finden Sie hier:
https://www.raschlosser.com/zivilrecht/ ... sreichend/
Bei den Grüßen bin ich noch nicht sicher.
Mit freundlichen Grüßen oder nur einem freundlichem Gruß.
Mit höflichem Gruß oder nur ganz kurz mfg
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#23

Beitrag von Koelsch »

Warum willst Du auf eine "Kurzfassung" verweisen, Az.-des BGH reicht doch völlig aus.
Mir freundlichen Grüßen ist doch absoluter, neutraler Standard, würde ich nehmen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#24

Beitrag von marsupilami »

Seltsam.
Gruselamt hat schon genickt.
Ab Clown ..... äääähhhhh ..... August gibt's mehr Geld.
Dabei war die Antwort auf meine Mail erstmal: es dauert.

Von Hausverwaltung/Vermieter hab' ich bezüglich Vollmacht etc. noch nichts gehört/gelesen.
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Re: Vermieter verlangt mehr Geld

#25

Beitrag von Koelsch »

:6: Vielleicht will Gruselamt keinen Ärger mit Dir?
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