Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Olivia
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Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#1

Beitrag von Olivia »

Der Berliner Senat hat maximal angemessene Energieverbräuche ab 2023 für Sozialleistungsempfänger veröffentlicht. Für höchstens diesen Verbrauch werden die Heizkosten übernommen.
Die Maximalwerte für Heizöl, Erdgas und Fernwärme sind unabhängig vom tatsächlichen Energieträger:
  • für eine 1-Pers-BG 11.900 kWh
  • für eine 2-Pers-BG 15.500 kWh
  • für eine 3-Pers-BG 19.000 kWh
  • für eine 4-Pers-BG 21.400 kWh
  • für eine 5-Pers-BG 24.300 kWh
    jede weitere Person + 2.900 kWh
Bei Wärmepumpen gilt abweichend:
  • für eine 1-Pers-BG 4.700 kWh
  • für eine 2-Pers-BG 6.100 kWh
  • für eine 3-Pers-BG 7.500 kWh
  • für eine 4-Pers-BG 8.500 kWh
  • für eine 5-Pers-BG 9.600 kWh
    jede weitere Person + 1.100 kWh

https://www.berlin.de/sen/soziales/serv ... 571942.php
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marsupilami
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#2

Beitrag von marsupilami »

Und wenn die Hütte schlecht isoliert ist?
Über Eck liegt - also 2 Außenwände hat?
EG-Wohnung mit unbeheiztem Keller darunter?
Oder einer leer stehende Wohnung darunter?

Wird alles nicht berücksichtigt?
Hauptsache Obergrenze?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#3

Beitrag von Koelsch »

Und wie wurden die Werte ermittelt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#4

Beitrag von Olivia »

@Marsu: Indem man teuersten Primärenergieträger = Heizöl genommen hat, sollen die von Dir genannten Faktoren mit abgegolten sein. Die Logik dahinter ist, dass nur wenige tatsächlich mit Heizöl heizen und dadurch für alle anderen aus der Preisdifferenz ein Vorteil resultiert, der die von Dir genannten Faktoren Eck-Wohnungen, Aussenwände, EG-Wohnungen usw. kompensiert.

@Kölsch: Die Werte sollen sich aus dem bundesweiten Heizkostenspiegel ergeben haben. Spalte "Verbrauch zu hoch" = unangemessen, alles darunter (gerade) noch angemessen.
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Koelsch
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#5

Beitrag von Koelsch »

Guck ich da rein lese ich für den Single
262 x 50 = 13.100 und nicht 11.900 kWh
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kleinchaos
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#6

Beitrag von kleinchaos »

ich hab 18500 gehabt mit Gas
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Olivia
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#7

Beitrag von Olivia »

@Koelsch: Daran sieht man, dass man einen Abschlag vorgenommen hat zu den tatsächlichen Werten aus dem Heizspiegel.Wahrscheinlich wäre es sonst zu teuer geworden. Oder man hat gesagt, 10 Prozent unter "zu hoch" ist gerade noch SGB II angemessen, aber halt nicht nur 1 kWh unter unangemessen, das ist zu dicht dran.

@kc: Und daran sieht man, dass individuelle Gegebenheiten nicht abgebildet werden. Was Marsu schrieb: Eck-Wohnung, Aussenwände, hohe Decken, unbeheizter Keller, Leerstand. Und auch gesundheitliche Belange - manch einer braucht eben mehr als 20 Grad in der Wohnung.
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Koelsch
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#8

Beitrag von Koelsch »

Vor allem muss es ja für die Mietkosten ein schlüssiges Konzept geben, das aber kann ich beim Heizspiegel nicht erkennen. Da gibt's ja durchaus andere Zahlen im www.
Ein Gebäude aus dem Jahr:
  • 1970 bis 1980 benötigt rund 200 bis 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
  • 1980 bis 1990 benötigt rund 125 bis 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
  • 1990 bis 2000 benötigt rund 90 bis 125 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
  • 2000 bis heute benötigt rund 25 bis 90 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
Quelle: https://www.heizung.de/ratgeber/diverse ... ml#heizung
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#9

Beitrag von Olivia »

Schlüssig ist wohl, dass Kosten gespart werden sollen.
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benedetto
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#10

Beitrag von benedetto »

marsupilami hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 18:27 Und wenn die Hütte schlecht isoliert ist?
Über Eck liegt - also 2 Außenwände hat?
EG-Wohnung mit unbeheiztem Keller darunter?
...
Da bin ich feste mit dabei > 3 Außenwände N/O/S und zusätzlich unter dem Wohnzimmer unbeheizte Mietergarage mit ordentlicher Kältezufuhr bei geöffnetem Garagentor! Das 3000qm Wohnhaus ist Baujahr 1969.

Ich rechne im September 2023 mit einer Anhebung des HK-Abschlags von 60 €/Monat auf mind. 100€. Und das örtliche Grusiamt erhält dann meinen umfangreichem Antrag nach Ziffer 3.5.1 AV auf volle Kostenübernahme wegen +10 % Härtefallregelung, > Ü 60-Betroffener, chronisch Erkrankter KHK-Altersrentner im Rahmen der AV-Wohnen Berlin (wie schon in den vergangenen 10 Jahren).

Dann wird man sehen, welche Linie mein Bezirksamt mit den geltenden Regelungen der CDU-Senatsverwaltung für Arb, Int und Soziales hier fährt.

Ich halte die allgemeinen Begründungen für Vorgaben in der seit 13. Dezember 2022 geltenden Vorschrift über Maximalwerte für Heizöl, Erdgas und Fernwärme (Anlage 2 AV Wohnen) schlichtweg für willkürlich, weil sie außer Acht lassen, daß im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu ermitteln ist, warum die tatsächlichen Aufwendungen über dem Grenzwert liegen und ob sie im Einzelfall dennoch als angemessen anzusehen sind, beispielsweise aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen oder aus im Wohnobjekt liegenden Gründen. https://www.berlin.de/sen/soziales/serv ... 571939.php

PS: Wer einschlägige Sozialgerichtsurteile für derartige Fallkonstellationen parat hat, bitte hier verlinken!

Mir ist bislang nur ein von RA Füßlein verlinktes Urteil der 90. Kammer des SG Berlin Az. S_90_SO_1003_22_ER-1-SG Berlin Beschluss vom 22. AUG 2022 bekannt.
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kleinchaos
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#11

Beitrag von kleinchaos »

Das Leipziger Jobcenter lehnt nach wie vor alle Wohnungsangebote mit inflationsmäßig angepassten HK als unangemessen an. Von daher kann momentan kein ALG2-Bezieher eine angemessene Wohnung finden
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#12

Beitrag von Olivia »

Laut der Augsburger Allgemeinen Zeitung sind nur viel niedrigere Heizenergieverbräuche bei Sozialleistungsempfängern angemessen:
1 Person max. 6.500 kWh
2 Personen max. 8.450 kWh
3 Personen max. 10.400 kWh
4 Personen max. 12.350 kWh

Ist der Verbrauch höher als der durchschnittliche Verbrauch, so liegt ein unangemessener hoher Verbrauch mit unangemessen hohen Heizkosten vor.

https://www.augsburger-allgemeine.de/pa ... 40236.html
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Koelsch
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#13

Beitrag von Koelsch »

Also das nächste "Schlachtfeld" vor den SG's.
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Re: Maximal angemessener Heizenergieverbrauch im SGB II

#14

Beitrag von Olivia »

Das wird bestimmt eine Prozesslawine geben.
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