eLB beschwert sich gerade bei mir, sie hat heute für 6 Monate Anti-Baby-Pille € 63 zahlen müssen.
Frage: Kann man da nicht Mehrbedarf geltend machen auch mit der Begründung, dass diese regelmäßigen, notwendigen Kosten bei männlichen eLB's vergleichsweise selten anfallen?
Mehrbedarf für die Pille?
Mehrbedarf für die Pille?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf für die Pille?
Für'n Spaß gibt's nix!
Gleichbehandlung heißt das Zauberwort.
Männers brauchen das nicht bzw. es gibt da nix, also werden die Kosten auch nicht im Warenkorb aufgeführt.
Und wenn die Männers nix kriegen, dürfen die Frauens auch nix haben.
Gefährliche Schwangerschaft - also für die Frau - wäre evtl. ein Grund.
Sie darf nicht schwanger werden weil ansonsten Gefahr für Leib und Leben.
Gleichbehandlung heißt das Zauberwort.
Männers brauchen das nicht bzw. es gibt da nix, also werden die Kosten auch nicht im Warenkorb aufgeführt.
Und wenn die Männers nix kriegen, dürfen die Frauens auch nix haben.
Gefährliche Schwangerschaft - also für die Frau - wäre evtl. ein Grund.
Sie darf nicht schwanger werden weil ansonsten Gefahr für Leib und Leben.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Mehrbedarf für die Pille?
Ich tendiere dazu es zu probieren und § 49 SGB XII analog einzufordern.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Mehrbedarf für die Pille?
Du legst den 49 SGB XII falsch aus bzw. übersiehst, dass es auch noch die Einschränkungen des 52 SGB XII gibt. Auch für Krankenhilfeempfänger im SGB XII gibt es nur Verhütungsmittel, wie sie die GKV erbringen würde.
Das BSG hat dazu bereits entschieden:
Das BSG hat dazu bereits entschieden:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/160220Die Übernahme von Kosten für Empfängnisverhütungsmittel einer über 20-jährigen Frau ist als Hilfe zur Gesundheit im Rahmen der Sozialhilfe ebenso ausgeschlossen wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Re: Mehrbedarf für die Pille?
Gilt das auch für Bordsteinschwalben? Andere Umstände, andere Urteile?
"Nur weil das BSG in einem Fall mal etwas beurteilt hat, ist das noch lange keine Pauschalaussage", musste ich mir letztens von einem JC-RA sagen lassen. ;-)
"Nur weil das BSG in einem Fall mal etwas beurteilt hat, ist das noch lange keine Pauschalaussage", musste ich mir letztens von einem JC-RA sagen lassen. ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Mehrbedarf für die Pille?
Danke, also muss ich weiter denken ....... und das in meinem Alter
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- kleinchaos
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Re: Mehrbedarf für die Pille?
Also bei den erwähnten Schwalbendamen sind das Betriebsausgaben und steuerlich absetzbar
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Mehrbedarf für die Pille?
Leider hat @Deadpool recht. eLB hat keinen Bock, einen Versuch mit Null Aussicht auf schnellen Erfolg zu starten. Kann selbst ich Dickkopf halbwegs nachvollziehen. Ich sehe zwar einen Verstoß gegen Art. 3 GG, aber ich erinnere mich auch an Sohnemann, der erzählte, einer seiner Profs. an der BLS habe ihnen gesagt: "Und wenn Ihnen gar nichts einfällt, rügen Sie einen Verstoß gegen Art. 3 GG, gegen den verstößt fast alles."
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