Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Der Pfändungsfreibetrag ist und bleibt unpfändbar
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Eine Pfändung ist keine Abtretung. Abtretung wäre z.B. wenn Du Deinem Gläubiger mitteilst, dass 20% Deines Lohns an Deinen Vermieter gehen sollen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
ok- Also könnte ein Gläubiger bei meinem Arbeitgeber pfänden... wie ist das mit den Freibeträgen? Gibt die Firma dann nur Geld raus an den Gläubiger, wenn ich diese überschreite?? Woher weiß der Arbeitgeber wie hoch mein unpfändbarer Freibetrag ist?
Muss ich da vorher aktiv werden oder kommt die Firma dann auf mich zu?
Muss ich da vorher aktiv werden oder kommt die Firma dann auf mich zu?
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Hol Dir beim Amtsgericht eine Bescheinigung über Deinen Freibetrag. Die kannst Du dann Deinem AG vorlegen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Ich habe eine Bescheinigung von einer Schuldnerberatung, die ich auch für die Erhöhung meines P-Kontos nutzte. Geht diese auch?
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Das sollte auch ok sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
sollte ich meinen neuen Arbeitgeber im voraus davon erzählen? Mein alter Arbeitgeber bekam jetzt kürzlich den Pfändungsbeschluss, nachdem ich dort gar nicht mehr aktiv war :-O
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35729
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Ich kenn' Deinen AG nicht, weiß also nicht wie er auf so eine Nachricht reagiert.
Aber in der Hinsicht mit offenen Karten zu spielen kann nicht völlig verkehrt sein.
Vor allem: wenn er bösartig reagiert und womöglich innerhalb der Probezeit(?) kündigt, dann weißt Du, was Du von ihm zu halten hast.
Aber in der Hinsicht mit offenen Karten zu spielen kann nicht völlig verkehrt sein.
Vor allem: wenn er bösartig reagiert und womöglich innerhalb der Probezeit(?) kündigt, dann weißt Du, was Du von ihm zu halten hast.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Bin noch in der Probezeit, ja.
Naja aus alten Zeiten weis ich das er nicht so erfreut darüber sein dürfte.
ABER ich das Thema beim Personalchef schon beim Vorstellungsgespräch angeschnitten :-)
Naja aus alten Zeiten weis ich das er nicht so erfreut darüber sein dürfte.
ABER ich das Thema beim Personalchef schon beim Vorstellungsgespräch angeschnitten :-)
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
wird schon gut gehen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35729
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Dann sollte das kein Problem sein.Aufstocker2023 hat geschrieben: ↑So 3. Dez 2023, 11:54 ABER ich das Thema beim Personalchef schon beim Vorstellungsgespräch angeschnitten :-)
Fröhlichen Advent und
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Ja, als dir Frage kam, warum ich mein Gewerbe beendete, sagte ich "wegen Schulden und das es nicht noch mehr werden..."
Danke euch ebenfalls einen schönen ersten Advent :)
Danke euch ebenfalls einen schönen ersten Advent :)
-
- Benutzer
- Beiträge: 4209
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Ja, weil:Aufstocker2023 hat geschrieben: ↑So 3. Dez 2023, 11:16 sollte ich meinen neuen Arbeitgeber im voraus davon erzählen? ...
- der Arbeitgeber so oder so von der Pfändung erfährt, wenn denn überhaupt gepfändet wird.
- der Arbeitgeber nicht besonders erfreut sein wird, wenn da jemand anklopft und sagt, er sei der Gerichtsvollzieher. Zwar kommt der GV nicht wegen des Arbeitgebers, aber das wissen die Ohren Dritter nun mal nicht. Rechnet der AG bereits damit, kommt es nicht so überraschend; kann er vorher Maßnahmen treffen.
- Vertrauen die Basis für ein gutes Verhältnis ist.
- denn das bietet dem AG die Chance, sich eventuell proaktiv für Dich einzusetzen. Z.B. das Angebot eines betrieblichen Darlehens um die Schuld zu tilgen usw.
- die Pfändung beim Arbeitgeber Kosten verursacht. Steuerberater/Lohnbuchhaltung...
Nein, weil:
- der Arbeitgeber eventuell gar nicht davon erfährt. Oder ist es sicher, dass eine Lohnpfändung durchgeführt wird?
- sich die Gläubiger eventuell "nur" an Deinem Konto bedienen und den Lohn gar nicht direkt beim AG pfänden.
- da der AG Dich eventuell für neue Karrieremöglichkeiten frei macht - Kündigung.
- Du eventuell als "Risiko" eingestuft wirst. Schuldnern wird u.U. weniger vertraut, man sucht bei ihnen vielleicht nach Fehlverhalten.
Basierend auf meinen Erfahrungen mit eigenen Pfändungen und mit den Pfändungen von Kollegen, aus diversen Perspektiven.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Hab´s fertig gemacht und reiche das die Woche ein :D
Lieben Dank an Euch alle
Lieben Dank an Euch alle
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Ob eine Pfändung erfolgt, steht natürlich nicht im Ermessen Deines AG.
Da aber beim früheren AG schon eine Pfändung einging (auch wenn sie ins Leere griff), ist die Wahrscheinlichkeit ganz groß, dass auch jetzt eine solche kommt.
Für den Arbeitgeber bzw. sein Lohnprogramm bzw. den Steuerberater/externes Lohnbüro sind Pfändungen Tagesgeschäft. Mit den Stammdaten, die der AN dem AG gibt, sind doch schon die wichtigsten Parameter bekannt: Wieviele Unterhaltsberechtigte gibt es? Je nachdem sind die Pfändungsfreibeträge unterschiedlich gestaltet.
Sollten bei Dir Besonderheiten bestehen, das Du höhere Freibeträge haben musst, dann müsstest Du natürlich zum für dich örtlich zuständigen Amtsgericht gehen und eine entsprechende Bescheinigung besorgen.
Im übrigen: Häufig machen es sich die Gerichtsvollzieher auch etwas bequem und übersenden den PfÜB (= Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) mit Postzustellungsurkunde
Da aber beim früheren AG schon eine Pfändung einging (auch wenn sie ins Leere griff), ist die Wahrscheinlichkeit ganz groß, dass auch jetzt eine solche kommt.
Für den Arbeitgeber bzw. sein Lohnprogramm bzw. den Steuerberater/externes Lohnbüro sind Pfändungen Tagesgeschäft. Mit den Stammdaten, die der AN dem AG gibt, sind doch schon die wichtigsten Parameter bekannt: Wieviele Unterhaltsberechtigte gibt es? Je nachdem sind die Pfändungsfreibeträge unterschiedlich gestaltet.
Sollten bei Dir Besonderheiten bestehen, das Du höhere Freibeträge haben musst, dann müsstest Du natürlich zum für dich örtlich zuständigen Amtsgericht gehen und eine entsprechende Bescheinigung besorgen.
Im übrigen: Häufig machen es sich die Gerichtsvollzieher auch etwas bequem und übersenden den PfÜB (= Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) mit Postzustellungsurkunde
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Hallo.
Ja genau deswegen habe ich ihn bereits vorgewarnt :) Weils immer passieren kann das dort was eingeht.
Meine Freibetrag ist schon hoch mit 3500 €. Verdienst sind nur 2000 Netto plus 750 Ki.-Geld
Sind 5 Personen im Haushalt.
Was bedeutet AN? Parameter?
Jedenfalls habe ich dem AG auch die Kontobescheinigung mit reingelegt, das er sieht wie hoch mein Freibetrag ist :-D
LG
Ja genau deswegen habe ich ihn bereits vorgewarnt :) Weils immer passieren kann das dort was eingeht.
Meine Freibetrag ist schon hoch mit 3500 €. Verdienst sind nur 2000 Netto plus 750 Ki.-Geld
Sind 5 Personen im Haushalt.
Was bedeutet AN? Parameter?
Jedenfalls habe ich dem AG auch die Kontobescheinigung mit reingelegt, das er sieht wie hoch mein Freibetrag ist :-D
LG
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
AN = ArbeitNehmer
Ob der Freibetrag nun etwa 3.000 € beträgt (so bei www.dejure.org, § 850c ZPO ermittelt), oder 3.500 €, ist für Dich doch herzlich egal.
Kindergeld ist einerseits nicht pfändbar, aber da es nicht vom AG ausgezahlt wird, sondern von der Familienkasse, umfasst eine Lohnpfändung natürlich nicht auch das Kindergeld!
Ob der Freibetrag nun etwa 3.000 € beträgt (so bei www.dejure.org, § 850c ZPO ermittelt), oder 3.500 €, ist für Dich doch herzlich egal.
Kindergeld ist einerseits nicht pfändbar, aber da es nicht vom AG ausgezahlt wird, sondern von der Familienkasse, umfasst eine Lohnpfändung natürlich nicht auch das Kindergeld!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Ok . Danke.
Ja stimmt, das ist nicht betroffen im Falle einer Pfändung bei m AG
ca. 2800€ Freibetrag +750 K. Geld ergeben die 35**€ ca.
Ja für mich ist es egal, da ich ja sowieso unter dem liege was ich haben darf. :-)
Aber wenn Weihnachtsgeld usw. kommen dann wird es ja wieder interessant :-)
LG
Ja stimmt, das ist nicht betroffen im Falle einer Pfändung bei m AG
ca. 2800€ Freibetrag +750 K. Geld ergeben die 35**€ ca.
Ja für mich ist es egal, da ich ja sowieso unter dem liege was ich haben darf. :-)
Aber wenn Weihnachtsgeld usw. kommen dann wird es ja wieder interessant :-)
LG
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Richtig, Weihnachtsgeld wäre wohl pfändbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
gerade gelesen: Weihnachtsgeld nur zum Teil. 45% glaub ich jedenfalls max. 750€ kann man wohl behalten :-)
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Nenn mal die Quelle
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Hast Recht, ab 1.7.23 sind € 705 pfändungsfrei
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: So 26. Nov 2023, 07:49
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Und wie sieht es mit einer Jahressonderzahlung / Prämie aus ?
Würden 1000€ sein.
bei 2000€ Netto dann 3000€
2800 € sind ja pfändungsfrei (zzgl. Kindergeld.... das den AG aber ja nicht interessiert ? )
Darf der Arbeitgeber dann auch nur abgeben was über 2800 € ist, richtig?
Würden 1000€ sein.
bei 2000€ Netto dann 3000€
2800 € sind ja pfändungsfrei (zzgl. Kindergeld.... das den AG aber ja nicht interessiert ? )
Darf der Arbeitgeber dann auch nur abgeben was über 2800 € ist, richtig?
Re: Arbeiten und aufstocken steigt es 2024 proportional an?
Ja, das sehe ich so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.