Falsche Berechnung seit 09.22

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Vanny99
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Falsche Berechnung seit 09.22

#1

Beitrag von Vanny99 »

Erstmal hallo zusammen von der neuen,

ich weiß gar nicht wo ich Anfangen soll also schreibe ich einfach mal darauf los.
Ich bekomme Aufstockend Bürgergeld. Wie man ja weis muss man beim Verlängern und beantragen immer Lohnzettel und Kontoauszüge etc. einreichen. Dies habe ich natürlich immer gemacht, nach 2 Jahren viel der Bearbeiterin dann auf das Sie mich falsch berechnet hatte denn ich bekam jeden Monat 70 Euro Taschengeld von meiner Mutter Überwiesen da ich einen Kranken Hund habe und damit immer das Extra Futter holen kann.

Nach 2 Jahren viel Ihr dann auf das Sie mir die 70 Euro ja Anrechnen müssen und ich soll diese nun zurück Zahlen das war Stand September 2022, Darauf habe ich Widerspruch eingelegt da Sie ja mein Einkommen immer vollständig vorliegen hatten. Bis heute habe ich auf mehrmaliges nachfragen an verschiedenen Stellen immer nur gehört das es bearbeitet wird. Man Überlege das ich seit 09.2022 warte das es bearbeitet wird.

Das eigentliche ist aber im September 2022 Wurde dann die Zahlung meiner Mutti eingestellt und ich bekomme die 70 Euro nicht mehr sondern Sie kauft einfach das Futter. Aber es wird mir weiterhin angerechnet seit 12 Monaten ohne Grund da es ja auch auf den Kontoauszügen ersichtlich ist das es nicht mehr eingeht. Meine Widersprüche da werden anscheinend auch nicht bearbeitet, ich habe zwar den Brief bekommen das es bearbeitet wird Ende 22 aber seit dem Nichts neues.
Selbst jetzt mit meinen neuen Job und einer Kompletten Neuberechnung vor 2 Monaten wird es immer noch angerechnet :/ Ich weiß nicht was ich machen soll. Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich wie Ich weiter Vorgehen soll oder wo ich mich hinwenden kann ?

Nochmal kurz und knapp " Mir werden seit September 2022 70€ angerechnet die nicht mehr eingehen und auf Wiedersprüche wird nur reagiert mit das sie eingegangen sind und bearbeitet werden"

Liebe Grüße
Vanessa
Deadpool
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Re: Falsche Berechnung seit 09.22

#2

Beitrag von Deadpool »

Zum Anwalt gehen und den Untätigkeitsklage erheben lassen.
Vanny99
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Re: Falsche Berechnung seit 09.22

#3

Beitrag von Vanny99 »

Okay, sowas habe ich mir fast gedacht aber auch dieser ist ja nicht gerade billig.
Ich hatte mal geschaut es gibt einige Seiten Online die das ganze wohl kostenfrei übernehmen das wäre vielleicht eine Möglichkeit. Ich meine 70€ über so lange zeit ist halt einiges und auch das Prinzip dahinter. Man reicht alles ein vom Lohnzetteln bis Kontoauszügen und das schon so oft und es Interessiert niemanden es wird halt einfach weiter angerechnet :(
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kleinchaos
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Re: Falsche Berechnung seit 09.22

#4

Beitrag von kleinchaos »

Die Untätigkeitsklage kannst du auch selbst schreiben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Falsche Berechnung seit 09.22

#5

Beitrag von Koelsch »

Leichter als mit einer Untätigkeitsklage kann ein Anwalt kaum Geld verdienen - und das Geld zahlt dann das JC. Von den "kostenlosen" Internetanwälten halte ich sehr wenig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Vanny99
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Re: Falsche Berechnung seit 09.22

#6

Beitrag von Vanny99 »

Hallo, okay dann erkundige ich mich einmal bei einem Anwalt wie das mit der Zahlung läuft und werde wohl diesen Weg gehen.
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marsupilami
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Re: Falsche Berechnung seit 09.22

#7

Beitrag von marsupilami »

Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Falsche Berechnung seit 09.22

#8

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: Mo 18. Dez 2023, 12:23 Was ist mit Beratungshilfeschein?
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf
Einem Anwalt ist es lieb, wenn Du bereits mit einem solchen Berechtigungsschein ankommst, den Du bei Deinem örtlich zuständigen Amtsgericht erhältst.

Andererseits: Für eine Untätigkeitsklage ist die Beratungshilfe nicht vorgesehen, sondern da ist dann die Prozesskostenhilfe.
Die wird gleichzeitig vom Anwalt mit beantragt, so dass er auf jeden Fall das anfallende Honorar erhält.

Du musst dafür den aktuellen Bürgergeld-Bescheid mitbringen und Deinen Mietvertrag, sowie die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Vanny99
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Re: Falsche Berechnung seit 09.22

#9

Beitrag von Vanny99 »

Hallo so lieb für die ganzen Hinweise,

morgen habe ich den ganzen Tag frei, dann nehme ich mal alles hier genannte mit und gehen zum Anwalt. Bzw rufe gleich mal an ob man da einfach so hinkommen kann.
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