Keine Mietbescheinigung nach Mieterhöhung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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mregine
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Keine Mietbescheinigung nach Mieterhöhung

#1

Beitrag von mregine »

Hallo liebe Forum-Mitglieder!

Ende Januar hat mein Vermieter eine Mieterhöhung angekündigt. Da diese viel zu hoch war*, habe ich einen Beratungsschein beantragt und war am 7.3. bei einem Anwalt, der die örtliche Vergleichsmiete bestimmt hat und dem Vermieter mitgeteilt hat, dass ich diesen Betrag ab 1.5. bezahlen würde.

Problem: Der Vermieter weigert sich jetzt, eine Mietbescheinigung auszustellen.

Meine Fragen (einige davon zumindest):
- Ist dieser dazu verpflichtet?
- Wie beantrage ich ohne Mietbescheinigung die neuen Mietkosten beim Jobcenter?
- Wenn die Sache sich in die Länge zieht, bekomme ich die KdU-Kosten nachträglich erstattet? (Glücklicherweise habe ich etwas gespart und kann im Notfall in Vorleistung treten, möchte aber nicht auf die Kosten sitzen bleiben, da ich das Geld eigentlich für etwas anderes eingeplant habe...)

* Ich war in Dezember so dreist gewesen, ihm mitzuteilen, dass das Wasser im Waschbecken nur ca. 34 Grad warm wird, die Wechselschaltung im Schlafzimmer nicht mehr funktioniert, und der Ausgleichsbehälter in der Gasheizung kaputt ist (ich muss im Winter ca. 1x die Woche Wasser nachfüllen). Jetzt möchte er mich raus haben und macht sich ungemütlich...
Deadpool
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Re: Keine Mietbescheinigung nach Mieterhöhung

#2

Beitrag von Deadpool »

Ist dieser dazu verpflichtet?
Nein. Nur im WoGG (also zur Beantragung von Wohngeld) gibt es diese Pflicht.
Wie beantrage ich ohne Mietbescheinigung die neuen Mietkosten beim Jobcenter?
Indem du das Mieterhöhungsschreiben und die Antwort deines Anwaltes einreichst und erklärst, dass du dich an das, was dein Anwalt schreibt, halten willst.
Wenn die Sache sich in die Länge zieht, bekomme ich die KdU-Kosten nachträglich erstattet?
Warte doch erstmal die Reaktion des Jobcenters und des Vermieters ab.
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marsupilami
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Re: Keine Mietbescheinigung nach Mieterhöhung

#3

Beitrag von marsupilami »

Du kannst Deinem Vermieter noch das andere Hosenbein nässen:

34° warmes Wasser ist ein wenig zu frisch!
Es besteht Gesundheitsgefahr!

https://tinyurl.com/23lonc5g
Hygienische Anforderungen beachten:

Das warme Wasser sollte überall im Leitungssystem immer eine Temperatur von mindestens 55 °C haben und am Austritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von mindestens 60 °C einhalten, damit es zu keinem Legionellenwachstum kommt.
https://www.umweltbundesamt.de/umweltti ... #undefined

https://tinyurl.com/3f2ua82k


Mietbescheinigung: wie deadpool
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Keine Mietbescheinigung nach Mieterhöhung

#4

Beitrag von kleinchaos »

Die tatsächlich gezahlte Miete kannst du ja mittels Kontoauszug nachweisen.
Falls es zu einer höheren Miete kommen sollte, dann ist das JC erstmal informiert und muss dann im Monat der Nachzahlung eine Einmalzahlung vornehmen und dann laufend zahlen.
Wie das allerdings mit den Gerichtsgebühren ist und Anwaltskosten, falls du unterliegst, weiß ich nicht. Eigentlich sollte JC das zahlen, du hast ja immerhin versucht Kosten zu sparen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Keine Mietbescheinigung nach Mieterhöhung

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, Anwalts- und Gerichtskosten wird JC nicht übernehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
mregine
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Re: Keine Mietbescheinigung nach Mieterhöhung

#6

Beitrag von mregine »

Deadpool hat geschrieben: Sa 30. Mär 2024, 14:21 Indem du das Mieterhöhungsschreiben und die Antwort deines Anwaltes einreichst und erklärst, dass du dich an das, was dein Anwalt schreibt, halten willst.
Ok, danke. Ich habe heute auf jobcenter.digital eine Veränderungsmitteilung gemacht, das Schreiben des Anwalts hochgeladen (die E-Mail des Vermieters hatten sie schon), und den geänderten Dauerauftrag bei der Bank hinzugefügt. Anfang Mai kann ich dann den Kontoauszug nachreichen.

Somit kann das Jobcenter nicht behaupten, ich hätte "keinen Antrag gestellt" (das haben sie schon mal bei einer ganz anderen Geschichte gemacht, am Ende musste ich tatsächlich klagen... das würde ich mir diesmal gern ersparen).
Wenn die Sache sich in die Länge zieht, bekomme ich die KdU-Kosten nachträglich erstattet?
Warte doch erstmal die Reaktion des Jobcenters und des Vermieters ab.
So, wie ich den Vermieter kenne, hat er beschlossen, sich tot zu stellen, und wird nicht reagieren. Ähnlich wie bei Warmwasser und co. Er ignoriert mich bzw. behauptet, einen Handwerker beantragen zu wollen, tut es aber in Wirklichkeit nicht (den Sanitär-Fachmann kenne ich, und ich habe ihn gefragt, ob er einen Auftrag bekommen habe).
mregine
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Re: Keine Mietbescheinigung nach Mieterhöhung

#7

Beitrag von mregine »

Koelsch hat geschrieben: Sa 30. Mär 2024, 20:00 Ich befürchte, Anwalts- und Gerichtskosten wird JC nicht übernehmen.
Ich hoffe sehr, dass es soweit nicht kommt, und der Vermieter den "Kompromiss" mit der örtlichen Vergleichsmiete mit seinem Schweigen akzeptiert. Bis jetzt hat er ja nicht reagiert. Ansonsten schaue ich weiter, ob Prozesskostenhilfe möglich ist oder das Jobcenter einen Gutschein für den Mieterverein ausstellt (sowas haben wir hier vor Ort), aber noch mache ich mir darüber keine Gedanken.
Zuletzt geändert von mregine am So 31. Mär 2024, 00:26, insgesamt 3-mal geändert.
mregine
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Re: Keine Mietbescheinigung nach Mieterhöhung

#8

Beitrag von mregine »

marsupilami hat geschrieben: Sa 30. Mär 2024, 14:55 34° warmes Wasser ist ein wenig zu frisch!
Es besteht Gesundheitsgefahr!
Hygienische Anforderungen beachten:

Das warme Wasser sollte überall im Leitungssystem immer eine Temperatur von mindestens 55 °C haben und am Austritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von mindestens 60 °C einhalten, damit es zu keinem Legionellenwachstum kommt.
https://www.umweltbundesamt.de/umweltti ... #undefined
Ich habe das vor, aber eins nach dem anderen...

Das ist ja sehr zuvorkommend vor Dir mit den Links :-)) Danke!Bild
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marsupilami
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Re: Keine Mietbescheinigung nach Mieterhöhung

#9

Beitrag von marsupilami »

Gut.
Trotz des Ärgers Frohe Ostern und :Daumen: dass das Ganze wunschgemäß läuft ohne zu eskalieren.
Signatur?
Muss das sein?
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