Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

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Koelsch
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Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#1

Beitrag von Koelsch »

Gruselamt verlangt von eLB den folgenden Fragebogen allen potentiellen Vermietern vorzulegen und unterzeichnen zu lassen, bei denen er nach angemessener Wohnung sucht. Im Kopf Name, Adresse, Geburtsdatum und Aktenzeichen des eLB. Rechts dann Behördenname und Adresse. Auf Nachfrage hieß es, das Formular sei mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

Seht auch Ihr das so?????
Fragebogen ano_2.pdf
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tigerlaw
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#2

Beitrag von tigerlaw »

:1: :1: Datenschutzrecht ist nicht mein Spezialgebiet :heul:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich hab heftige Bedenken, dass ich jedem potentiellen Vermieter meine kompletten Personaldaten plus den Nachweis, ich bin Grusi-Empfänger melden muss.

Ich hab empfohlen, den Bundesfdatenschutzbeauftragten zu befragen
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angel6364
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#4

Beitrag von angel6364 »

Sehe ich wie Du.
Wenn ich mir das hier in der Kleinstadt vorstelle ...
In Nullkommanix wüsste die ganze Stadt, wie arm ich bin. Es gibt ganz sicher Menschen, die das psychisch völlig zerstören würde.
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#5

Beitrag von Olivia »

Das Formular bietet Vermietern auf jeden Fall auch die Möglichkeit, konkrete Angebotsmieten einzusehen von anderen Vermietern. Da wird sich ein billiger Vermieter gleich mal überlegen, mit den anderen gleichzuziehen. Wenn das Formular nicht vermeidbar ist, empfehle ich Kopien anzufertigen und immer nur einen Eintrag pro Blatt vornehmen zu lassen.

Der Aspekt der Offenlegung des Sozialleistungsbezuges bleibt allerdings und finde ich unmöglich. Ich verweise auf die Argumentation von Angel in #4 der ich mich anschliesse.
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kleinchaos
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#6

Beitrag von kleinchaos »

Davon mal abgesehen, dass es einen Vermieter erstmal nix angeht, von welchem Amt man abhängig ist (allerdings bekommt er das ja über die Mieterselbstauskunft mit), gehört das Aktenzeichen nicht dazu. Und die Listenform geht schonmal gar nicht, da sieht jeder Vermieter, bei wem der Interessent schon war.
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Koelsch
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#7

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#8

Beitrag von marsupilami »

Im 2. Link, auf der vorletzten Seite steht die Antwort auf die Frage im Eingangsposting drinne.

Abgesehen davon: die JC-SB's müssen offenbar eine Personalaufstockung erfahren haben, um diese gesammelten Daten zu sichten, verifizieren und auszuwerten.

Noch was: wie soll das mit der Unterschrift funktionieren, wenn die Wohnung in der Provinz angeboten wird, der Eigentümer aber 2-, 300 km entfernt wohnt?
Muss eLB dann auf eigene Kosten dort hin fahren, um die Zeichnung zu erlangen?
Soll das per Post laufen? Wie lange dauert das dann?
Die Post bemüht sich doch schon länger, ganz offiziell längere Postlaufzeiten genehmigt zu bekommen.


Und das Formular selbst: die Kästchen sind so klein, dass kein Mensch dort die verlangten Angaben mit einer lesbaren Handschrift unterbekommt.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

Moin,

das Schreiben des BfDI ist doch sehr eindeutig, aber auch einseitig betrachtet.

Was ist mit den Daten der Vermieter? Wenn es sich dabei um Personen handelt sind deren Daten genauso schutzbedürftig. Der eLB müsste jeden Vermieter entsprechend der DSGVO und des BDSG informieren. Der eLB hat aber keine Kenntnis darüber, wie das JC mit diesen durch ihn erfassten Daten umgeht. Auch hat der eLB keinen Einfluss darauf, wie das JC mit diesen Daten umgeht.

So lang die JC-Mitarbeiter nicht persönlich für ihr Handeln haften müssen, so lang wird es immer wieder zu solchen Missachtungen der Rechtslage kommen.
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#10

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: Fr 12. Apr 2024, 10:10 Im 2. Link, auf der vorletzten Seite steht die Antwort auf die Frage im Eingangsposting drinne.

Abgesehen davon: die JC-SB's müssen offenbar eine Personalaufstockung erfahren haben, um diese gesammelten Daten zu sichten, verifizieren und auszuwerten.

Noch was: wie soll das mit der Unterschrift funktionieren, wenn die Wohnung in der Provinz angeboten wird, der Eigentümer aber 2-, 300 km entfernt wohnt?
Muss eLB dann auf eigene Kosten dort hin fahren, um die Zeichnung zu erlangen?
Soll das per Post laufen? Wie lange dauert das dann?
Die Post bemüht sich doch schon länger, ganz offiziell längere Postlaufzeiten genehmigt zu bekommen.


Und das Formular selbst: die Kästchen sind so klein, dass kein Mensch dort die verlangten Angaben mit einer lesbaren Handschrift unterbekommt.
Nein, Marsu, dort geht es um die Vermieterbescheinigung. Hier soll der eLB belegen, dass er (erfolglos) eine Wohnung gesucht hat!
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angel6364
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#11

Beitrag von angel6364 »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 12. Apr 2024, 23:16
Nein, Marsu, dort geht es um die Vermieterbescheinigung. Hier soll der eLB belegen, dass er (erfolglos) eine Wohnung gesucht hat!
Es geht aber in beiden Fällen ums gleiche datenschutzrechtliche Problem: Dem Vermieter bzw. dem potentiellen Vermieter wird der Leistungsbezug offen gelegt.
Das kann man durchaus als äquivalent betrachten.
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

angel6364 hat geschrieben: Fr 12. Apr 2024, 23:50
tigerlaw hat geschrieben: Fr 12. Apr 2024, 23:16
Nein, Marsu, dort geht es um die Vermieterbescheinigung. Hier soll der eLB belegen, dass er (erfolglos) eine Wohnung gesucht hat!
Es geht aber in beiden Fällen ums gleiche datenschutzrechtliche Problem: Dem Vermieter bzw. dem potentiellen Vermieter wird der Leistungsbezug offen gelegt.
Das kann man durchaus als äquivalent betrachten.
Es geht um ein weiteres Problem. Nämlich, dass es eine Liste und jeder weitere pot. Vermieter der Eintragungen macht, die vorigen Eintragungen sehen kann. Jeder vorige pot. Vermieter, müsste dem zustimmen ;-)

Vor drei Wochen, auf einer Schulung, ging die Teilnehmerliste rum. Jeder guckte sich an, wer von wo da so rum sitzt. Bis irgendwer scherzhaft meinte, dass er dem nicht zugestimmt hätte. Erst wurde gelacht, dann nahm der Trainer die Liste ratzfatz an sich, weil ihm auf ging, wie Recht der Teilnehmer hatte.

:ka:
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angel6364
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#13

Beitrag von angel6364 »

Da hast Du natürlich völlig recht, das ist ebenfalls ein Unding. Ich wollte nur die Gemeinsamkeiten der beiden Situationen hervorheben.
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#14

Beitrag von Koelsch »

Das den Wisch fordernde Gruselamt meldete sich jetzt wie folgt:
die ihnen zu gesandten Formulare zur Dokumentation der Wohnungssuche im Rahmen des eigeleiteten Kostensenkungsverfahrens wird von unserer Behörde seit Einführung des SGB XII im Jahre 2005 verwendet.
Bisher gab es keinerlei Probleme im Hinblick auf die von Ihnen angeführten Bedenken.
Das vom "Gruselamt" verwendete Formular stellt eine Vereinfachung der Nachweiserbringung für alle Beteiligten dar, ist aber in keiner Weise verpflichtend anzuwenden.

Ich entspreche hiermit ihrem Wunsch auf die Verwendung des Ihnen zugesandten Formulars zu verzichten.

Anstatt dessen würde ich Sie bitten den Nachweis ihrer Bemühungen wie folgt im Rahmen der gesetzeskonformen Normen nachzukommen:


* Vorlage von Einladungsschreiben von Vermietern oder Hausverwaltungen zu Besichtigungsterminen.
* Bestätigung über Bewerbungen bei den Pforzheimer Wohnungsgesellschaften.
* Sollte aufgrund telefonischer Kontaktaufnahmen keine Unterlagen vorliegen, sind das Wohnungsunternehmen, die Geschäftsstelle, Das Datum, die Uhrzeit und die Gesprächspartnerin anzugeben, von denen Sie ein oder mehrere Wohnungsangebote erhalten haben bzw. mit denen Sie Kontakt zwecks Erhalts von Wohnungsnageboten aufgenommen haben.
* Bei Besichtigungen sind die Adresse der Wohnung, die zuständige Ansprechpartnerin für die Vermietung sowie das Datum und die Uhrzeit des Besichtigungstermins anzugeben.
Ich erwarte gerne Eure Kommentare
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#15

Beitrag von kleinchaos »

Ach wie gnädig, man erlaubt also halbwegs datenschutzkonforme Nachweise.

Allerdings:
1. Eventuelle Einladungsschreiben schwärzen, was die Vermieterdaten angeht.
2. Wohnungsunternehmen ja, Name des Ansprechpartners nein, Datum ja, Uhrzeit fraglich
2. Besichtigungsadresse und Ansprechpartner nein. Datum reicht. Uhrzeit fraglich.
Nachweis über Bewerbung bei kommunalen Wohnungsanbietern ja, denn die haben vorrangig einen Versorgungsauftrag, außerdem kann man von Seiten der Ämter da einen gewissen Einfluss nehmen.
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#16

Beitrag von Olivia »

Gute Idee mit den kommunalen Versorgungsunternehmen. Gibt es da evtl. eine Warteliste? Sofort dort eintragen lassen. Dann auch Genossenschaften kontaktieren und sich dort ebenfalls auf die Warteliste setzen lassen!

Ansonsten gute Hinweise von kc.

Eine andere Variante wäre, das zur Verfügung gestellte Formular zu kopieren und jeweils nur einem Vermieter vorzulegen. Dann die gesammelten Formulare dem Jobcenter vorlegen.
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marsupilami
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#17

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Fr 19. Apr 2024, 08:22 Eine andere Variante wäre, das zur Verfügung gestellte Formular zu kopieren und jeweils nur einem Vermieter vorzulegen. Dann die gesammelten Formulare dem Jobcenter vorlegen.
Macht Sinn. :Daumenhoch:


OT:
So langsam bekomme ich aber doch den Eindruck, dass immer mehr JC's bzw. deren SB's vermehrt Einfluß auf das Leben ihrer "Kunden" nehmen wollen.
Wohl auch als Reaktion auf die "Faulenzer"-Diskussion div. Politiker aller Couleur.
Das entwickelt sich m.M.n. in Richtung Stasi 2.0
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#18

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Fr 19. Apr 2024, 10:06 Wohl auch als Reaktion auf die "Faulenzer"-Diskussion div. Politiker aller Couleur.
Das entwickelt sich m.M.n. in Richtung Stasi 2.0
So sehe ich das leider auch.
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Re: Fragebogen Wohnungssuche - Datenschutz

#19

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Fr 19. Apr 2024, 08:22 ...

Eine andere Variante wäre, das zur Verfügung gestellte Formular zu kopieren und jeweils nur einem Vermieter vorzulegen. Dann die gesammelten Formulare dem Jobcenter vorlegen.
Das verstößt gegen das Recht zur informationellen Selbstbestimmung des eLB. Der eLB würde damit seine Hilfebedürftigkeit offen legen. Und zwar ggü. Personen, dier er nicht einmal kennt...

kc´s Vorschlag, ist mein Favorit. :Daumenhoch:
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