Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Hallo zusammen,
ich mache hier mal ein neues Thema auf, ein Kumpel von mir war heute hier, er hat ein Sanktionsbescheid erhalten von seiner fleißigen Sachbearbeiterin ohne vorherige Anhörung, Begründung, er hat einen Meldetermin abgesagt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes.
Ist das einen von euch schon einmal passiert das ihr ein Sanktionsbescheid erhalten habt ohne vorherige Anhörung?
Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid auf jeden Fall.
ich mache hier mal ein neues Thema auf, ein Kumpel von mir war heute hier, er hat ein Sanktionsbescheid erhalten von seiner fleißigen Sachbearbeiterin ohne vorherige Anhörung, Begründung, er hat einen Meldetermin abgesagt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes.
Ist das einen von euch schon einmal passiert das ihr ein Sanktionsbescheid erhalten habt ohne vorherige Anhörung?
Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid auf jeden Fall.
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Ohne Anhörung hab ich noch nie gehört.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Mir nicht.
Und vielleicht auch mal da reinschauen:
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/p ... schreiben/
https://www.gegen-hartz.de/news/buerger ... en-schickt
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/welch ... 09988.htmlAuch ist die betroffene Person vor Verhängung der Sanktion nunmehr zwingend anzuhören. Letzteres ist allerdings nichts wirklich Neues, da sich dies bereits aus § 24 SGB X auch vor Erlass dieser Änderungen ergab. Der Gesetzgeber hat dies wohl in den Gesetzestext mit aufgenommen, da dies in der Praxis oft unterblieb, obwohl der Hilfebedürftige gerade dann noch die Möglichkeit hatte, durch Vorlage entsprechender Unterlagen oder Erbringung von weiteren Nachweisen einer Sanktion zu entgehen. Welche Rechtsfolgen eine unterlassene Anhörung in Anbetracht der Aufnahme in den Gesetzestext bei den Sanktionen zur Folge haben wird, bleibt abzuwarten. Es wird sich die Frage stellen, ob die Sanktion bereits deshalb rechtswidrig ist, wenn die Anhörung unterbleibt.
Und vielleicht auch mal da reinschauen:
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/p ... schreiben/
https://www.gegen-hartz.de/news/buerger ... en-schickt
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Ja das kam mir auch komisch vor wo mir das heute erzählt wurde, den Sanktionsbescheid hat er mir gezeigt und vorab gab es keine Anhörung.
Da würde doch ein Widerspruch ausreichen und der Sanktionsbescheid wäre somit hinfällig oder?
Da würde doch ein Widerspruch ausreichen und der Sanktionsbescheid wäre somit hinfällig oder?
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Ja, nach meiner Meinung hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Es gab keine Folgeeinladung, die in Normalfall den Testbaustein zur Anhörung enthält?
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Ist der Anhörungsbogen möglicherweise postalisch nicht beim Adressaten angekommen?
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Es gab weder eine Folgeeinladung noch ein Anhörungsschreiben.
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Vorschlag Widerspruch...
Änderungen sind erwünscht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid vom.... ein.
Mir wurde nicht die Möglichkeit gegeben mich per Anhörungsschreiben zum Sachverhalt zu äußern, dieses Schreiben habe ich vorab nicht erhalten.
Somit ist der Sanktionsbescheid ihrerseits zurück zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Änderungen sind erwünscht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid vom.... ein.
Mir wurde nicht die Möglichkeit gegeben mich per Anhörungsschreiben zum Sachverhalt zu äußern, dieses Schreiben habe ich vorab nicht erhalten.
Somit ist der Sanktionsbescheid ihrerseits zurück zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Schreib noch rein, "dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, die Sanktion ist also nicht umzusetzen".
Ebenso schreib rein, dass der Mensch zum verpassten Termin im Krankenhaus war und dies dem JC gemeldet hatte
Ebenso schreib rein, dass der Mensch zum verpassten Termin im Krankenhaus war und dies dem JC gemeldet hatte
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
So weit mir bekannt, stellt auch KH AU aus bei Bedarf.
Zwar nicht im Voraus, aber zum Ende des Aufenthaltes im KH und mind. über diesen Zeitraum.
Die Formulierung sollte ausreichen.
Die Zusätze von Koelsch noch mit rein.
Frist für Widerspruch ist gewahrt?
Nicht dass die schon abgelaufen ist.
Zwar nicht im Voraus, aber zum Ende des Aufenthaltes im KH und mind. über diesen Zeitraum.
Die Formulierung sollte ausreichen.
Die Zusätze von Koelsch noch mit rein.
Frist für Widerspruch ist gewahrt?
Nicht dass die schon abgelaufen ist.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Eine Anhörung kann nachgeholt werden. Das ist kein Grund für eine Abhilfe. Da muss schon rein, wieso man einen Grund hatte, nicht zu erscheinen.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, siehe § 39 SGB II.
- marsupilami
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Schimmy und sein Kumpel sind juristische Laien.
Also kann man es mal probieren.
Vielleicht klappt's ja doch.
Ich mein', wenn die andere Seite Sanktionsbescheid ohne Anhörung verschickt ....
Also kann man es mal probieren.
Vielleicht klappt's ja doch.
Ich mein', wenn die andere Seite Sanktionsbescheid ohne Anhörung verschickt ....
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Huch, hatte nur ? 86a SGG im KoppDeadpool hat geschrieben: ?Mo 29. Apr 2024, 08:49
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, siehe ? 39 SGB II.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Wir sind juristische Laien, werden das mit dem Widerspruch trotzdem versuchen, warten wir Mal ab was passiert.
Dem Jobcenter wurde vor dem Aufenthalt im Krankenhaus schriftlich Bescheid gegeben, die AU gab es vom Krankenhaus im Nachhinein, liegt dem Jobcenter auch schon vor.
Dem Jobcenter wurde vor dem Aufenthalt im Krankenhaus schriftlich Bescheid gegeben, die AU gab es vom Krankenhaus im Nachhinein, liegt dem Jobcenter auch schon vor.
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Absolute Unverschämtheit, dann eine Sanktion auszusprechen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Es geht hoch her in den Jobcentern, die Fallzahlen müssen erfüllt werden und die Befristung der Arbeitsverträge verlängert, da ist jedes Mittel Recht.
Aber so sieht man auch mal wieder,es passieren immer wieder Fehler.
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Zum einen kann es tatsächlich passieren dass eine Anhörung versendet wurde, nicht ankam und dann halt die Sanktion mit "hat sich nicht geäußert" zur Umsetzung kam und zu anderen gibt es in den Jobcentern kaum noch Befristungen. Der ÖD sucht händeringend, da stellen die Träger eher unbefristet ein. Und da es kein Ermessen gibt, muss eine Sanktion umgesetzt werden, wenn ein wichtiger Grund nicht bekannt ist.
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Der Widerspruch ist in Arbeit und geht später noch per Fax raus, parallel per Einschreiben mit der Post.
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Wenn dem so war, würde das Ausbleiben einer Äußerung doch bestimmt im Sanktions-Bescheid erwähnt werden, oder?
Gleiches gilt für den Anhörungsfragebogen.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Eigentlich ja.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2024, 14:40
Wenn dem so war, würde das Ausbleiben einer Äußerung doch bestimmt im Sanktions-Bescheid erwähnt werden, oder?
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Auf alle Fälle mal , dass der Widerspruch die richtige Wirkung hat.
Mich würd's freuen.
Mich würd's freuen.
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Muss das sein?
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Re: Sanktionsbescheid ohne vorherige Anhörung
Hoffen wir Mal das Beste.