9 AZR 128/09 - Abgeltung von Urlaub bei Krankheit

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Emmaly
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9 AZR 128/09 - Abgeltung von Urlaub bei Krankheit

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Beitrag von Emmaly »

Pressemitteilung Nr. 25/10
Schwerbehindertenzusatzurlaub und Tarifurlaub bei Krankheit


Der vierwöchige gesetzliche Mindesturlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der neueren Rechtsprechung des Senats auch dann finanziell abgegolten werden, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig krank ist. Der Anspruch auf Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs besteht bei Arbeitsunfähigkeit ebenso wie der Anspruch auf Abgeltung des Mindesturlaubs weiter. Die Tarifvertragsparteien können dagegen bestimmen, dass der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende tarifliche Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch wegen der Krankheit des Arbeitnehmers nicht erfüllt werden kann.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 2. Februar 2009 - 12 Sa 486/06 -
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... s=0&anz=25
LG Emmaly
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