"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Ich konnte die für Lüneburg nicht öffnen, aber falls es die ist, wo für 3 Personen (Stadt Lüneburg) 505,00 € angegeben sind => definitiv ist diese Liste bereits 2x vom Sozialgericht Lüneburg für unzureichend /ungültig erklärt worden, weil sie mit alten KdU-Zahlen operiert (den §8 WoGG-Tabellen bis 31.12.2008).
Am 30.03.2008 und 29.07.2009 haben zwei BG' s deswegen vor dem SG jeweils Recht erhalten. Die "unangemessen hohen Mieten nach Ansicht der ARGE" waren dann jeweils voll zu übernehmen, da es von der ARGE Lüneburg kein verwertbares Zahlenmat. gibt.
Heißt also:
Jede BG, die im Bereich der ARGE Lüneburg z.Zt. aus dem Regelsatz zu den KdU zuschießen muss, soll einen SGBX §44-Antrag "Überprüfung der Kosten der Unterkunft" stellen.
Vermutlich wird darauf eine Ablehnung kommen. Dann ist eine Klage vor dem SG erfolgversprechend, da wg. nicht vorhandenen bzw. rechtslich ungültigem Zahlenmat. der ARGE das SG der Klage stattgeben muss.
Jeder, der neu KdU beantragt, kann sofort die neue §8WoGG-Tabelle nehmen. Lüneburg hat keinen Mietspiegel. Daher ist diese WoGG-Tabelle z.Zt. das einzige überhaupt verwertbare Material.
Die Tabelle Warum konnte die nicht geöffnet werden?) dort drin, sagt je nach bezugsferig folgendes:
drei Familienmitglieder
Mietstufe V (75 m²)
bis zum 31.12.1965 Wohnraum mit Sammelheizung und mit Bad oder Duschraum --> 462,00 €
ab 01.01.1966 bis zum 31.12.1991 --> 500,50 €
ab 01.01.1992 --> 555,50 €
LG Emmaly Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Lüneburg hat Mietstufe IV seit 01.01.2009. Damit gilt laut unserer ARGE 505,00 brutto ohne Heizung.
Lt. Sozialgericht ist das falsch, da Zahlen aus der WoGG §8-Tabelle, die bis 31.12.2008 galt.
Demnach jetzt 519,00 für 3 Personen, 600,00 für 4 Personen.
Solange aber die ARGE keine neuen Zahlen vorlegen kann, muss im Zweifel die volle Miete übernommen werden.
Goslar Stadt aktuell:
3 Personen 478,50€ Bruttokaltmiete. Heizkosten sind extra.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.