Wichtiges Urteil für alle Freiberufler, damit sind die Fahrten zu Kunden immer Betriebsausgabe!
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=42&t=8812
FG BW - 3 K 1849/09 - Betriebsstätte Freiberufler
FG BW - 3 K 1849/09 - Betriebsstätte Freiberufler
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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