Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#101

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#102

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
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Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#103

Beitrag von Aurora »

Das dauert zu lange. Wegen anstehender Auftragsvergabe an Handwerker braucht es schnellst möglich Rechtsberatung.

Daher stellt sich aktuell die Frage ob es sich um 1 oder 2 unterschiedliche Anliegen handelt, die als gemeinsame Grundlage den „ Mietvertrag“ haben.

1. Leistungsbeziehender / JC
Vor dem SG wurde beantragt das Jobcenter zur Übernahme der Kosten für Klein- und Schönheitsreparaturen in voller Höhe zu verurteilen.
Hilfsweise:
a) die Übernahme der Mitgliedsbeiträge beim Mieterverein StadtLandFluß e.V zu bewilligen sowie
b) die Übernahme der Kosten für entstehende außergerichtliche und/oder
gerichtliche Mietstreitigkeiten mit dem Vermieter in voller Höhe zu begleichen

Dank PKH-Bewilligung kümmert sich Frau Anwalt.
Wir wissen alle wie viel Zeit es braucht, bis es da zu einem Termin kommt.
Und dann darf das JC sich bestenfalls wieder Zeit lassen.

2. Oder kann im Zuge eines außergerichtlichen Verfahrens doch ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Bei diesem Anliegen ginge es ja um die Interessen von Mieter / Vermieter. Somit wäre dies unabhängig von der Klage zu betrachten.
Bestenfalls gäbe es eine günstige Rechtsberatung ohne Rechtsschutz.


Oder

man nimmt das Risiko in Kauf, beantragt die Mitgliedschaft im Mieterverein incl. Rechtsschutz und klagt die Kosten ggfs. mit Blick auf die laufende Klage ein.

Freue mich auf Eure Kommentare.

:Auri:
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#104

Beitrag von Koelsch »

Was soll die Beratungshilfe bringen, Du hast doch schon PKH für die Sache
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Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#105

Beitrag von Aurora »

Jep, PKH hab ich.
Nur ist hier eben keine Beratung zu Inhalten des Mietvertrags mit drin.
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#106

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, im Prozeß wird auch die Frage der Rechtmäßigkeit des Mietvertrages geklärt werden. Das aber hieße, Du willst hier zur Klärung eines Sachverhalts doppelt Geld beantragen, dies ist nach meiner Meinung leider nicht zulässig.
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Pegasus
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#107

Beitrag von Pegasus »

man nimmt das Risiko in Kauf, beantragt die Mitgliedschaft im Mieterverein incl. Rechtsschutz und klagt die Kosten ggfs. mit Blick auf die laufende Klage ein.
Kannste vergessen. Mietervereine beraten Dich in diesen Fall, aber werden weder Schriftverkehr und schon gar nicht für Dich klage einreichen. Das betrifft alle aktuellen "Streitigkeiten", auch wenn sie schon Monate oder Jahre vor der Mitgliedschaft bestanden.
Lies doch einfach mal im Web nach! Oder stelle online einen Antrag Mitgliedschaft, da sollte alles stehen......und brich den Vorgang ab.

Nachtrag: und die Kündigungsfristen sind auch nicht ohne, in der Regel 2 Jahre.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#108

Beitrag von Aurora »

Pegasus hat geschrieben: Di 28. Jul 2020, 18:23
man nimmt das Risiko in Kauf, beantragt die Mitgliedschaft im Mieterverein incl. Rechtsschutz und klagt die Kosten ggfs. mit Blick auf die laufende Klage ein.
Kannste vergessen. Mietervereine beraten Dich in diesen Fall, aber werden weder Schriftverkehr und schon gar nicht für Dich klage einreichen. Das betrifft alle aktuellen "Streitigkeiten", auch wenn sie schon Monate oder Jahre vor der Mitgliedschaft bestanden.
Lies doch einfach mal im Web nach! Oder stelle online einen Antrag Mitgliedschaft, da sollte alles stehen......und brich den Vorgang ab.

Nachtrag: und die Kündigungsfristen sind auch nicht ohne, in der Regel 2 Jahre.
Es geht um zeitnahe Beratung und die Möglichkeit aufgrund der Rechtsschutzversicherung (meist 3 Monate Vorlaufzeit) bei Uneinsichtigkeit des Vermieters, weitere Schritte einzuleiten zu können.
Da wäre die RS hilfreich.
Im diesem Fall käme dann wieder die Kanzlei von Frau Anwalt ins Spiel, die den Schriftverkehr mit Blick auf (Ver-)mieter-Angelegenheiten erledigt.
... angeleiert ist noch nichts und bzgl. der Anwaltswahl schaue ich auf jeden Fall nochmal nach.


Koelsch hat geschrieben: Di 28. Jul 2020, 18:08 Ich denke, im Prozeß wird auch die Frage der Rechtmäßigkeit des Mietvertrages geklärt werden. Das aber hieße, Du willst hier zur Klärung eines Sachverhalts doppelt Geld beantragen, dies ist nach meiner Meinung leider nicht zulässig.
So betrachtet macht das Sinn. Müsste in diesem Fall nicht die Anwältin vorab über Vertragsangelegenheiten aufklären?

Die Gastherme darf wieder gewartet werden und die anderen aufgeschobenen Reparaturen bzw. Auftragsvergabe wurde auch seit Monaten aufgeschoben.
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#109

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, ob sie hätte beraten müssen.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#110

Beitrag von Aurora »

Die Frage stell ich mal hier ein, obwohl sie nur indirekt mit dieser Angelegenheit zu tun.
Wahrscheinlich wird es sinnvoll sein für die Details einen anderen Beitrag zu erstellen.

In diesem Fred hier geht es u. a. darum 2 Bescheide durch Klage anzugreifen.
Auf die vBewilligung /Ä-Bescheide folgte das übliche Prozedere: Widerspruch und dessen Ablehnung.
Nun wurde der abschließende Bescheid erlassen. Und ein klitzekleiner Berechnungsfehler entdeckt, der
zuvor nicht aufgefallen war.

Nach Rechnungsvorlage hat das JC die monatlichen Abschlagszahlung - mit Ausnahme eines Monats - in voller Höhe bewilligt.
Mit der Februar Berechnung wurde dem SB klar, der Monat hat ja weniger Tage als andere. 28 an der Zahl.
Ging hin und berechnete wie folgt.

Pauschale : 30 Tage x 28 Tage = Erstattungsbetrag Heizkosten für Februar 2020

Ein kleiner Betrag, der Rede nicht wert.

Fragen?
Heißt es hier das übliche Prozedere Widerspruch -> Widerspruchsbescheid -> Klage durchziehen oder kann die anhängige Klage um diesen Punkt erweitert werden?
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#111

Beitrag von Koelsch »

Und meines Erachtens falsch berechnet - gucksu § 41 Abs. 1 SGB II
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#112

Beitrag von marsupilami »

Aurora hat geschrieben: Mo 24. Aug 2020, 07:27 Pauschale : 30 Tage x 28 Tage = Erstattungsbetrag Heizkosten für Februar 2020
Steht das als Rechenweg tatsächlich so drinne?

Ich bin nicht mit Adam Riese oder Archimedes oder so verwandt, aber das würde bedeuten, dass die Heizkosten für Februar mit 840 Tage bezahlt würden.
Was fängt man mir den vielen Tagen bloß an?
Verbummeln, verschenken, doch verkaufen? :8:

Wenn dann müsste es heißen - nach meiner Meinung:
HK Feb geteilt durch 30 Tage mal 28 Tage = Erstattungsbetrag Februar.

Nun ist - vermutlich - der HK-Betrag Februar ein pauschaler Abschlagsbetrag in gleicher Höhe wie Jänner und März und alle anderen Monate - abgerechnet wird nach Ende der HK-Periode und dann gibt's entweder Guthaben, das normalerweise ausgezahlt werden sollte oder aber Nachzahlung, die das JC übernehmen sollte.
Was von beiden zutrifft können weder Vermieter, Mieter geschweige denn ein JC-SB vorhersehen. Das ist eher abhängig vom Wetter, der Wandstärke/Isolierung der Hauswand und dem Wärme-/Kälteempfinden des Mieters.
Somit verbietet sich meiner Ansicht nach diese "tageweise" Aufteilung der Heizkosten.

Sagt ja an und für sich auch der von Koelsch erwähnte § 41, Abs. 1, Satz 3 SGB II.

Das beißt sich für mich aber wieder mit der Tatsache, dass ja normalerweise bei Antragsstellung z.B. am 20.02. für den gesamten Monat Regelsatz und KdU gezahlt wird und nicht nur für die letzten 8/9 Tage.
Siehe § 37 Abs. 2 SGB II


Koelsch verweist auf den § 41 Abs. 1 SGB II
Für ganz koscher halte ich den aber auch nicht.
Satz 2: "Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet."
Wie viele Tage mit 31 Tagen hat so ein bei uns gebräuchlicher Kalender?
Wie viele mit 30? und wie viele mit 28/29?
Das haut also auch nicht sonderlich gut hin und wurde vermutlich aus Gründen der Vereinfachung und Pauschalierung so definiert.

Noch 'ne Frage: der § nennt sich "Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum"
Ist damit Regelsatz und KdU gemeint oder nur Regelsatz?


Nachtrag:
Unabhängig von meinen Ausführungen: Widerspruch nach § 41, Abs. 1, Satz 2 und dem Hinweis, dass das eine Pauschale ist und erst nach Ende der Heizperiode gesamt abgerechnet wird.
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Olivia
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#113

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Mo 24. Aug 2020, 09:41
Aurora hat geschrieben: Mo 24. Aug 2020, 07:27 Pauschale : 30 Tage x 28 Tage = Erstattungsbetrag Heizkosten für Februar 2020
Steht das als Rechenweg tatsächlich so drinne?

Ich bin nicht mit Adam Riese oder Archimedes oder so verwandt, aber das würde bedeuten, dass die Heizkosten für Februar mit 840 Tage bezahlt würden.
Was fängt man mir den vielen Tagen bloß an?
Verbummeln, verschenken, doch verkaufen? :8:

Wenn dann müsste es heißen - nach meiner Meinung:
HK Feb geteilt durch 30 Tage mal 28 Tage = Erstattungsbetrag Februar
Meines Erachtens steht der Doppelpunkt für das mathematische Zeichen für dividieren. Er kündigt in diesem Fall nicht das Nachfolgende an.
Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#114

Beitrag von Aurora »

Ach woher denn Marsu, ein JC-SB löst dies deutlich eleganter: er kürzte den entsprechenden Betrag."

Wie Olivia schrieb war : als mathematisches Zeichen gedacht.

Unabhängig von der Anzahl der Tage die ein Monat hat, bucht der Energieversorger eine Pauschale ab.
Kann SB wenn er wollen würde ja auch der RE und ggfs. Kontoauszügen entnehmen.

Heißt also Widerspruch einreichen und schauen was kommt.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#115

Beitrag von marsupilami »

Gut, soll sein.
Ich will jetzt hier nicht wg. zweier übereinander stehender Punkte die Diskussion fortführen.

Jep, Widerspruch.
Ich würde mal zu Beginn den § weglassen und auf die Pauschale bzw. pauschaler Abschlag abstellen.
Erst wenn der Widerspruch - angeblich - "unbegründet" ist, scharf schießen.


Nachtrag:
Ich gebe mich in puncto 2 Punkte übereinander geschlagen.
https://www.sekada.de/din-5008/din-lexi ... schreiben/
:verlegen:
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tigerlaw
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#116

Beitrag von tigerlaw »

1. Handelt es sich um einen BWZ, über den derzeit geklagt wird?

2.a) Wenn ja: Ist im jetzigen bescheid mit der "falschen" HK-Anrechnung in der Rechtsbehelfsbelehrung ein Hinweis, dass dieser Bescheid nach § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens wird? Dann hätte SB verfahrensrechtlich korrekt gehandelt, dann das Bemeckern an das Gericht nebst Kopie dieses Bescheids. Weiter mit Punkt 4.
b) Wenn kein Hinweis auf § 96 SGG: Bescheid an Gericht schicken mit Bemeckerung und dem zusätzlichen Vermerk, dass die Rechtsbehelfsbelehrung offenbar falsch sei. Weiter mit Punkt 4.

3. Wenn anderer BWZ: Widerspruch an JC mit Bemeckerung.

4. "Ende des Programms"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#117

Beitrag von Aurora »

tigerlaw hat geschrieben: Mo 24. Aug 2020, 12:17 1. Handelt es sich um einen BWZ, über den derzeit geklagt wird?
Sicher bin ich mir da nicht wirklich. Da die Rechnung erst nach Ende des BWZ eingereicht werden konnte u. somit im darauf folgenden BWZ bewilligt wurde.
Alles in allem war da jede Menge querer Schriftverkehr - ich blick's nicht nur sprichwörtlich auf keinem Auge mehr. Vielmehr verschlägt es mir tatsächlich die Sicht.
tigerlaw hat geschrieben: Mo 24. Aug 2020, 12:17 2.a) Wenn ja: Ist im jetzigen bescheid mit der "falschen" HK-Anrechnung in der Rechtsbehelfsbelehrung ein Hinweis, dass dieser Bescheid nach § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens wird? Dann hätte SB verfahrensrechtlich korrekt gehandelt, dann das Bemeckern an das Gericht nebst Kopie dieses Bescheids. Weiter mit Punkt 4.
Sah diesbezüglich nichts. Mal sehen was Koelsch entdeckt oder nicht.

tigerlaw hat geschrieben: Mo 24. Aug 2020, 12:17 b) Wenn kein Hinweis auf § 96 SGG: Bescheid an Gericht schicken mit Bemeckerung und dem zusätzlichen Vermerk, dass die Rechtsbehelfsbelehrung offenbar falsch sei. Weiter mit Punkt 4.
Jep, geht via RAe zum Gericht.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#118

Beitrag von Aurora »

Wampe hat geschrieben: Mo 24. Aug 2020, 12:46 Und damit greift bereits § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Der SB darf gerne erläutern, nach welchem § die Anzahl der Kalendertage eine Monats Einfluss auf die Angemessenheit haben. In § 22 SGB II steht derartiges jedenfalls nicht ... :unschuld:
Zum Thema "erklären" oder "erläutern" wird separat ein gar freundliches JC-Schreiben eingestellt. Versuch es nach ner kurzen Pause zu machen.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#119

Beitrag von Aurora »

Neben kleineren Nettigkeiten, wie Hinweise in der Art "KD war nicht erreichbar, hat weder Tel.-Nr noch Emailadresse hinterlegt",
gab es keine Auffälligkeiten.
Trotz Paginierung war die Akte unübersichtlich.

Der hier erwähnte fehlende Bescheid viewtopic.php?f=50&t=27052 war in der Akte enthalten.

Eine erweiterte Stellungnahme macht nur dann Sinn, wenn bei Sichtung der Fotos noch ein Anlass ergibt.
Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#120

Beitrag von Aurora »

Strategisch ein schlauer Schachzug, den mit jedem Monat in dem das JC nicht antwortet, muss es auch keine zusätzlichen Kleinreparaturen oder Gebühren für den Mieterverein bezahlen.
Ob nun Absicht oder nicht: Seit Monaten lässt das JC iede Frist eine Klageerwiderung einzureichen verstreichen.

Welche Möglichkeiten gibt es Schwung in das Verfahren zu bringen, falls das JC wieder einmal mit Schweigen antwortet?
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#121

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung ob man Strafgebühren "anregen" kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#122

Beitrag von Günter »

Ich würde einfach ganz frech folgenden Antrag stellen

Da die Antragsgegnerin auf eine Klageerwiderung verzichtet, liegt der Schluss nahe, dass die Beklagte der Klage zustimmt.

Daher wird beantragt, das Gericht möge im Sinne des Antrags der Klägern aus der Klageschrift vom .... entscheiden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#123

Beitrag von Koelsch »

Hört sich gut an
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#124

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Sa 27. Feb 2021, 23:21 Ich würde einfach ganz frech folgenden Antrag stellen

Da die Antragsgegnerin auf eine Klageerwiderung verzichtet, liegt der Schluss nahe, dass die Beklagte der Klage zustimmt.

Daher wird beantragt, dass das Gericht der Klage durch Gerichtsbescheid stattgibt.
Zum Gerichtsbescheid: vgl. § 105 SGG.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#125

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch:

Damit kann man also auch ins Stocken geratene Prozesse beschleunigen. Gut zu wissen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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