Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#51

Beitrag von Aurora »

Bin gerade voller Unverständnis, wie wenig Fachkräft für die Widerspruchs-Bearbeitung des JC, ihnen vorliegende Unterlage -in diesem Fall den Mietvertrag - prüfen.
Mit entsprechendem juristischem Wissen, würde eine Fachkraft aufmerksam auf die Fallestricke dieses Mietvertrags entdecken.

Das JC hat die 2 Widersprüche, welche aus strategischen Gründen miteinander verknüpft
wurden, bearbeitet.

Die klare Forderung Kostenübernahme Mieterverein oder Zusage der Kostenübernahme für Schönheitsreparaturen in voller Höhe, wird seitens des JC torpediert.

Mit kurz gesetzter Frist will das JC bezüglich der Rechtsberatung durch den Mieterverein wissen:

- was der genannte gegebene Anlass ist
- welchen unberechtigten Forderungen der Mieter ausgesetzt ist und fordert
- entsprechende Belege vorzulegen

Hallo??? Es geht doch um die Prüfung des Mietervertrags, vor weiterer Auftragsvergabe durch den Mieter, damit u.a. hierdurch unberechtigten Forderungen entgegenwirkt werden kann. Grundlagen hierzu siehe #38
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#52

Beitrag von Koelsch »

Also "freundlich" auf den Inhalt des vorliegenden Schriftverkehrs verweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#53

Beitrag von marsupilami »

Herzallerliebstes JC,

1) der gegebene Anlaß für eine Rechtsberatung durch den Mieterverein ist die Tatsache, dass nach meiner Ansicht der Mietvertrag, der auch Ihnen vorliegt, nicht den neuesten den gesetzlichen Vorgaben entspricht und mich und damit letztendlich den Steuerzahler ungerechtfertigt und unnötig belastet.

2) durch diesen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Mietvertrag sehe ich mich der unberechtigten Forderung ausgesetzt z.B. Schönheitsreparaturen nach starren Regeln durchführen zu müssen, was letztendlich zu Lasten Ihres Hauses geht.
Das gleiche gilt für Wartung bzw. Reparatur der Gastherme.

3) Belege liegen in Form von Kopie des Mietvertrages vor.

So ähnlich.


Nachtrag:
4) Um Sie zu einer Entscheidung in meinem Sinne zu verführen, erlaube ich mir auf das Urteil des Bundessozialgerichtes - Aktenzeichen und Datum aus Wampes Posting einfügen - hinzuweisen.
Zitat:
"Da packst Du das von Wampe zitierte rein"
Zitat Ende.
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Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#54

Beitrag von Aurora »

Entgegen jedem logischem Denken müsste der Leistungsbezieher wohl zu allererst einen Streit vom Zaun brechen um dann eine Beratung beim Mieterverein zu beantragen, weil er dann wenn's erst mal vor Gericht geht, eh keine Unterstützung kriegt. :5:

Auf den Punkt gebracht wurden beide Anträge im Widerspruchsverfahren abgelehnt, weil es aus Sicht des JC keinen konkreten Anlässe für Mietstreitigkeiten gibt und alles wie im Mietvertrag vereinbart erstattet hat.

Beratungshilfe-Antrag ausfüllen, Anwalt informieren, weiter geht's ...
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#55

Beitrag von Aurora »

Greift bitte zu den Buntstiften und schmiert im Anschreiben an den RAe herum.
Marsu war schon mal dran. Bat auch zu Recht darum, es hier einzustellen.
... unzählige Augen sehen mehr als Vier :)))
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#56

Beitrag von Koelsch »

Auch hier bitte gucken - viewtopic.php?t=20819
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#57

Beitrag von marsupilami »

2020_04_03 Entwurf V_m.doc
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Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#58

Beitrag von Aurora »

Supi!
Das werde ich doch auch gleich noch mit für den Antrag auf Beratungshilfe nutzen.
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#59

Beitrag von marsupilami »

Den Inhalt von dem 1. Posting aus Koelsch's Link mit an den RA schicken, damit der schon mal einen Ansatzpunkt hat.
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#60

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#61

Beitrag von Aurora »

Die Lage spitzt sich zu, Widerspruchsfristen zum den 2 abgelehnten Widerpsruchsbescheiden, scheinen wie Sand in einer Sanduhr zu verrinnen.

Das Amtsgericht will mit eingereichten Kopien annehmen, was - Drucker kaputt, Copyshops, ... geschlossen - herausfordernd ist.
Jetzt hat sich während eines Telefonats mit einem der Mitarbeiter ergeben, dass die Bearbeitszeit derzeit länger als üblich ist.
Die 4 wöchige Frist bis zur Klageeinreichung kann dann nicht mehr gehalten werden.
Ohne Beratungsschein macht der Anwalt nix.

Vor Einreichung einer Klage gegen
* die abgelehnte Übernahme der Reparaturkosten, die über 400 Euro pro Jahr liegen,
* und den die abgelehnte Kostenübernahme für den Mieterverein als Grundlage für die Bertung zum Mietvertrag

braucht es eine Beratung via Beratungshilfe.


Frage:
Kann die 4wöchige Frist des abgelehnen Widerspruchsbescheids verlängert werden?
Wo und bei wem?

Welche anderen Möglichkeiten gibt es?
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Günter
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#62

Beitrag von Günter »

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/27.html

Ob das aber auch für das SG gilt?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#63

Beitrag von Koelsch »

Leg doch einfach fristwahrend Klage ein - Begründung erfolgt nach Beratung durch Anwalt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#64

Beitrag von Aurora »

Koelsch hat geschrieben: Di 7. Apr 2020, 10:23 Leg doch einfach fristwahrend Klage ein - Begründung erfolgt nach Beratung durch Anwalt
Wenn ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig ist, wird Beratungshilfe ausgeschlossen. So steht es im Informationsblatt.
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Günter
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#65

Beitrag von Günter »

Dann schreib doch sinngemäß etwa so:

Ich beantrage Fristverlängerung. Begründung: Wegen der komplizierten Rechtslage ist anwaltliche Beratung erforderlich. Aufgrund der Covid19 Pandemie ist es derzeit nicht möglich, kurzfristige Termine bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen AG für einen Beratungsschein zu erhalten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#66

Beitrag von Aurora »

Beim wem soll dies beantragt werden : AG, SG oder JC???

Telefonierte grad mit einer Rezeptionistin beim AG, diese wies wie @günter auf Fristverlängerung hin.
Meinte dies sei beim JC zu beantragen.
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tigerlaw
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#67

Beitrag von tigerlaw »

Bisher ging ich davon aus, dass die Klagefrist eine Notfrist (https://de.wikipedia.org/wiki/Notfrist) ist. Aber da im SGG dieses Wort gar nicht geaqnnt ist (Buzer.de gibt jedenfalls keinen Treffer aus), müsste die Frist tatsächlich verlängert werden können.

Ansonsten in dieser konkreten Situation auf eine Wiedereinsetzung zu hoffen, dürfte problematisch sein.

Andererseits, die tatsächliche Gebührensituation sieht wie folgt aus:

für ein Beratungshilfemandat erhält der Anwalt als "Geschäftsgebühr 85 € netto zzg. 17 € Postpauschale. Vom Mandanten kann er daneben noch eine Art "Selbstbeteiligung" in Höhe von 15 € brutto (= 12,61 € netto) einfordern.

Wenn er danach Klage einreicht, muss er bei der abschließenden Kosteneinreichung sich die halbe Geschäftsgebühr anrechnen lassen, also 42,50 €

Andererseits soll ja Aurora nur beraten werden, der Anwalt soll nicht außergerichtlich etwa gegen das JC vorgehen, dann fällt sowieso keine Geschäftsgebühr an, sondern nur eine "Beratungsgebühr" in Höhe von 35,00 € (zzgl. die SB von 12,51 € netto) an.

Die Beratungsgebühr wäre aber nicht auf die Gerichtsverfahrensgebühr anzurechnen. Unterm Strich würde der Anwalt also auf 47,51 € (netto) verzichten, wenn er ohne vorherige Beratungr arbeiten würde.

Andererseits: Vielleicht verweigert das Gericht PKH wegen Aussichtslosigkeit des Klagebegehrens, und dann hätte der Anwalt immerhin noch 47,51 € netto Ansprüche an die Justizkasse.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#68

Beitrag von Aurora »

Es braucht eine Beratung und es wird auf jeden Fall in 2 Fällen Klage gegen die Entscheidungen des JC eingereicht werden.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#69

Beitrag von Aurora »

Klage fristwahrend ist aufgesetzt und geht raus.
Hier nun das Anschreiben i.S. PKH.
Wie ich euch kenne, finet ihr was zum verbessern::)
:Auri:
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marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#70

Beitrag von marsupilami »

Jo.
Die Version von Wampe liest sich doch gut.

Korrekturen:
Die Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ist beigefügt.

es wurden aktuell keine Mietstreitigkeiten nachgewiesen (Widerspruchsbescheid vom xx, GZ x)

deren Kosten – ohne Berücksichtigung der Wartungskosten - über der Jahrespauschale vom 400,00 liegen



Wobei - irgendwie - ist eigentlich gegen die Intention und das Ziel der Foristin .... :verlegen:
aber mir taucht die dumme Frage auf: ist ein JC verpflichtet, einen vorgelegten Mietvertrag auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen?
Sondern darf es sagen: wir haben diesen Mietvertrag vorliegen, der ist die Basis für unsere Entscheidung.

Also angenommen, der Anwalt des JC argumentiert in dieser Richtung, was könnte dann evtl. das SG dazu sagen?
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Aurora
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#71

Beitrag von Aurora »

marsupilami hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 19:02
Wobei - irgendwie - ist eigentlich gegen die Intention und das Ziel der Foristin .... :verlegen:
aber mir taucht die dumme Frage auf: ist ein JC verpflichtet, einen vorgelegten Mietvertrag auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen?
Sondern darf es sagen: wir haben diesen Mietvertrag vorliegen, der ist die Basis für unsere Entscheidung.

Also angenommen, der Anwalt des JC argumentiert in dieser Richtung, was könnte dann evtl. das SG dazu sagen?
Weil eine Wartung keine Reparatur ist und weil 2020 mindestens 2 weitere Reparaturen + Wartung Gastherme anstehen, wurde die Kostenübernahme für den Mieterverein beantragt. Die dadurch entstehende Mietstreitigkeit, wäre durch vorherige Beratung incl. Rechtsschutzversicherung, relativ einfach gewesen. So wird's deutlich teuerer werden.



.... überarbeite @wampe's entwurf.
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Koelsch
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#72

Beitrag von Koelsch »

Mir gefällt Wampe's Entwurf auch - bis auf die paar Flüchtigkeitsfehler, die WORD aber findet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#73

Beitrag von Aurora »

Überarbeitet, mit realen Zahlen.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#74

Beitrag von Koelsch »

Lass die Rechtschreibkontrolle ihren Job machen
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#75

Beitrag von marsupilami »

Bitte eine grundsätzliche Entscheidung treffen:
entweder den Begriff "Jobcenter" immer ausschreiben oder immer abgekürzt aufführen.

Da es ein Schreiben an eine Behörde/Amt/Gericht ist, neige ich persönlich zum Ausschreiben.

Ansonsten:
2020_04_12 PKH Entwurf V_m.doc
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