Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Antworten
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1676
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#1

Beitrag von Aurora »

Reiche gerade die Rechnung für die Wartung der Gastherme ein, die müssen sie ja bezahlen.

Wie sieht es mit den Anschaffungskosten für den Rolladengurt aus?

Da ich als Mieter vertraglich verpflichtet bin Schönheits- u. Kleinreparaturen bis zu 200 Euro pro Jahr zu tragen, sollte(n) diese Ausgabe(n) ebenfalls erstattungsfähig sein.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#2

Beitrag von kleinchaos »

Ja, mit einreichen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#3

Beitrag von Günter »

Das sind Verpflichtungen aus dem Mietvertrag und gehören damit zu dem Kosten der Unterkunft (wie ich diese KdU hasse, das klingt für mich immer wie Stallhaltung des Pöbels). Notfalls Klage beim SG.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#4

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: ist auch nach meiner Meinung KdU.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#5

Beitrag von marsupilami »

Macht es evtl. Sinn Kopie vom Mietvertrag gleich mitzuschicken und auf die entsprechende Seite/Paragrafen zu verweisen?

Denn ich könnte mir vorstellen, dass die Jungs und Mädelz vom JC selbige Kopie von der Antragstellung nicht mehr finden und dann bei Einreichung der Rechnung erstmal mit dem Kopp schütteln und sagen:
Wir brauchen zur Bearbeitung noch pfolgende Unterlagen und Nachweise ....
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#6

Beitrag von Koelsch »

Da reicht dann die "schön reparierte" Seite, und wenn gesamter Mietvertrag, hübsch geschwärzt - Name, Adresse Kontoverbindung des Vermieters geht JC nix an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1676
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#7

Beitrag von Aurora »

Als ich jung, dumm und so naiv war, dem SB's beim JC zu vertrauen - ja, ich sprech von meinen Anfangstagen, da bekamen die alles vorgelegt und das ungeschwärzt :arge:

Aus meiner Perspektive betrachtet hatte ich nichts zu verbergen und glaubte das ein JC-SB die Wahrheit (aus)spricht.

Nun denn, denen liegt vor was sie brauchen und das wird einfach so im Schreiben formuliert.

Danke Euch allen.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#8

Beitrag von marsupilami »

Is ja gut!
Ich hab doch nur gefragt!

:angst:
Signatur?
Muss das sein?
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1676
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#9

Beitrag von Aurora »

Erstaunlich, wie schnell die manchmal sind. Die Wartungskosten für die Gastherme wurden akzeptiert, der Kleinposten "Rollladengurt" blieb gänzlich unkommentiert.

Auch wenn's nur um ein paar Euro geht, hab ich hier mal nen Widerspruch geschrieben. Meckert bitte mal drüber. Und schiebt mir doch mal den §en rüber, nachdem Ablehnungen schriftlich zu begründen sind.


Widerspruch

Sehr geehrter Herr SB,

am 01.09.2012 beantragte ich die Übernahme der Kosten für die Wartung der Gastherme und für den Austausch eines Rollladengurts.

Die Übernahme der Wartungskosten Gastherme wurden im Änderungsbescheid vom 03.09.2012 bewilligt.

Auslagen für den Austausch des Rollladengurts blieben unkommentiert.
Hierbei handelt es sich um eine Kleinreparatur, deren Kostenübernahme als Mieterpflicht im Ihnen vorliegenden Mietvertrag geregelt wurde.
Insofern fordere ich die Erstattung der Kosten i. H. von xxx Euro.

Eine Ablehnung ist lt. § xx BlaBlaBla schriftlich zu begründen.

Freundlicher Gruß
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#10

Beitrag von marsupilami »

Im ersten Moment hätte ich gesagt § 22 SGB II.

Aber dann habe ich das hier gefunden (was nicht heißt, dass das so richtig sein muß!)
Werden Instandhaltungs- und Reparaturkosten übernommen?
Kosten für Renovierungen oder Schönheitsreparaturen können grundsätzlich nicht im Rahmen der Kosten für die Wohnung übernommen werden, da diese aus der Regelleistung gem. § 20 SGB II zu decken sind.
http://www.berlin.de/sen/soziales/siche ... enovierung

:ka:


Noch was gefunden, wird aber keine Begeisterungsstürme erwecken:
http://www.hartz4-forum.de/index.php?pa ... adID=14742
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#11

Beitrag von Koelsch »

Ja, ja die Berliner, meinen immer ein gar eigen Süppchen kochen zu müssen.
B 14 AS 15/11 R
Zu den als Leistungen für die Unterkunft zu erbringenden Aufwendungen können auch, wovon das LSG zu Recht ausgegangen ist, die Kosten einer Auszugsrenovierung gehören, soweit sie auf einem Mietvertrag des Hilfebedürftigen mit dem Vermieter beruhen. Solche Kosten sind - wie mietvertraglich vereinbarte Zuschläge für Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis und Renovierungskosten bei Einzug in eine Wohnung - nicht mit der Regelleistung abgedeckt, sondern unterfallen nach dem Wortlaut des § 22 SGB II und aus systematischen Gründen den Kosten der Unterkunft (vgl zur Einzugsrenovierung: BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R, BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr 16; zur Auszugsrenovierung: BSG vom 6.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
aber warum in die Ferne schweifen .......
LSG BWB L 7 AS 4343/08
Bei der Anwendung des § 22 Abs 1 Halbsatz 1 SGB II sind als Mietzinsen die tatsächlichen Aufwendungen des Hilfebedürftigen berücksichtigungsfähig, soweit sie auf der Grundlage einer mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung beruhen und vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen tatsächlich gezahlt werden (wie hier: Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 15c; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.6.2006 - L 8 AS 165/06 ER, FEVS 58, 148; weitergehend Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 RdNr 27; aA Radüge in jurisPR-SozR 26/2008 Anm 2; SG Bremen, Beschluss vom 7.8.2009 - S 23 AS 1415/09 ER, jeweils zu Schönheitsreparaturen). Ausreichend ist also, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige einer ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R). Eine Ausnahme hiervon ist lediglich für Fallgestaltungen zu erwägen, bei denen die Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarung entweder bekannt ist oder bekannt sein müsste. Für das Vorliegen der letztgenannten Ausnahmen liegen - jedenfalls im streitigen Zeitraum - keine Anhaltspunkte vor.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1676
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#12

Beitrag von Aurora »

Das liest sich super, danke Koelsch.

Hast Du mir vielleicht auch noch den §en der besagt, dass jede Entscheidung schriftlich mit Hinweis auf die jeweilige rechtsgrundlage begründet werden muss? Ich gockel mir da grad einen ab, werde nicht fündig.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#13

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1676
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#14

Beitrag von Aurora »

"Günter schießt den mit links aus der Hüfte" habe ich grad noch zu einem afrogelockten Schwaben gesagt. :unschuld:

Danke :gunni:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#15

Beitrag von marsupilami »

Immer ist der schneller und heimst die Lobebeeren ein :heul:

Ich hab's nämlich auch gefunden in meinem schlauen Buch.
Signatur?
Muss das sein?
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1676
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#16

Beitrag von Aurora »

Papiertaschentuch einem schwäbischen Helden überreich :zwinker:
Benutzeravatar
trixi
Benutzer
Beiträge: 1962
Registriert: Fr 20. Feb 2009, 10:38
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#17

Beitrag von trixi »

:Daumenhoch: :lachen1: :lachen1: :lachen1:
"Wir leben alle unter einem Himmel, haben aber nicht denselben Horizont...Bild
pfiffi
Benutzer
Beiträge: 321
Registriert: Mi 16. Mai 2012, 13:29

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#18

Beitrag von pfiffi »

§ 35 SGB X ist schon ganz gut, den Hinweis auf den § 33 SGB X kann ich mir nicht verkneifen, hat seinen Grund.

Sonst kommen die und sagen haben doch VA gemacht, ja mündlich. Immer schön auf Verlangen des Betroffenen, dann klappt das auch.
Demokratie? Träum weiter......
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1676
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#19

Beitrag von Aurora »

Die Kosten für den Rollladengurt blieben JC-seitig unkommentiert, was ich als Ablehnung verstand.

Das JC betrachtet das Ganze aus einer anderen Perspektive als ich, begründete die Ablehnung meines unzulässigen Widerspruchs damit, dass keine Entscheidung für ein Rollladengurt getroffen wurde, somit auch keine Begründung notwendig sei.

Der Gedankenansatz ist nachvollziehbar, ein Nachfassen erstmal unnötig, weil m. M. nach noch eine Entscheidung ergehen muss. Hierfür hat die Behörde max. 6 Monate Zeit.

Heißt also erst mal abwarten ob in den nächsten Wochen diesbezüglich ein aussagekräftiges Schreiben kommt. Bis dahin geht der Vorgang in die Wiedervorlage.

Läuft die Frist ab dem Tag der Antragstellung oder ab einem anderen Datum?

Falls jemand anderer Meinung ist, freu ich mich diese zu lesen.

:gaga: Wir diskutieren über 4,95 Euro :never: Das ganze Prozedere ist schon teurer, als wenn sie den Betrag gleich bewilligt u. überwiesen hätten. :angel:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#20

Beitrag von Koelsch »

Aurora hat geschrieben: :gaga: Wir diskutieren über 4,95 Euro :never: Das ganze Prozedere ist schon teurer, als wenn sie den Betrag gleich bewilligt u. überwiesen hätten. :angel:
Die wissen eben, wie man Arbeitsplätze sichert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#21

Beitrag von kleinchaos »

Ich würde mir die Portokosten zurückholen.

Frist läuft immer ab Antragstellung.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1676
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#22

Beitrag von Aurora »

Portkosten sind keine entstanden, da die Übergabe persönlich im Empfangsbereich abgegeben wurde.
Aurora
Benutzer
Beiträge: 1676
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 14:47

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#23

Beitrag von Aurora »

Nachdem mein SB bzgl. der ersten defekten Gurtbands in Untätigkeit verharrt u. nun das zweite riss, beantrage ich besser mal im Vorfeld die Kostenübernahme.

Wer will schaut drauf und :motzki: :zwinker:


Guten Tag Herr SB,

mein Antrag auf die Erstattung eines Bandgurts in Höhe von 4,95 Euro vom xx.09.2012 ist unbearbeitet

Am 20.09.2012 ist beim Öffnen der Rollladen ein weiteres Gurtband gerissen u. muss repariert werden.

Die Kostenübernahme für Kleinreparaturen durch den Mieter, ist im Mietvertrag geregelt.

Es gibt 2 Möglichkeiten der Instandsetzung:

1. Erwarb eines Bandgurts (4,95 Euro) und evtl. weiterer notwendiger Materialien im Baumarkt. Kostenlose Montage durch einen Bekannten.

2. Ein Fachmann wird beauftragt.
Die Kosten, telefonisch erfragt, betragen mindestens 120,00 Euro zzgl. 19 % Mwst. und enthalten u. a. Anfahrt, Montage, notwendige Materialien.

Nachweisbare Ausgaben dieser Art sind als Kosten der Unterkunft erstattungsfähig (B 14 AS15/11 R und LSG BWB L 7 AS 4343/08).

Herr SB, der Raum kann nicht gelüftet werden, da der Rollladen sich nicht öffnen lässt, was wie sie sicherlich wissen, zu Schimmelbildung führen kann.

Um diese und andere negative Auswirkungen zu vermeiden, ist eine umgehend Entscheidung Ihrerseits notwendig. Diese erwarte ich in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheids bis spätestens eintreffend am xx.xx.xxxx (wie viele Tage soll ich dafür geben)

Mit freundlichem Gruß


Xxx


Anlage:
Kopie Mietvertrag
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#24

Beitrag von Koelsch »

Liest sich sehr gut.

Aber vielleicht sollte man da was schärfer rangehen.

Aus der langen Bearbeitungszeit des Ihnen vorliegenden Antrags schließe ich, dass Sie hier eher zur Ablehnung tendieren. Ich beantrage daher in diesem Fall (und dann der Fachmann und sonst nix.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen

#25

Beitrag von marsupilami »

Herr SB, der Raum kann nicht gelüftet werden, da der Rollladen sich nicht öffnen lässt, was wie sie sicherlich wissen, zu Schimmelbildung führen kann.
Herr SB, der Raum kann nicht gelüftet werden, da der Rollladen sich nicht öffnen lässt.
Dies wiederum kann - wie sie sicherlich wissen - zu Schimmelbildung führen.

4 Kommata in einem Satz - bisken viel.
In meinen Augen ein Satz-Ungetüm.
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“