Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
So werde ich das an die Anwältin weitergeben.
Wie viele Tage ab dem Fristende würdet ihr bei Gericht empfehlen?
Von der Aufforderung die Beklagte erneut aufzufordern, dauerte es 14 Tage bis zur Umsetzung durch das SG.
Warte ich nach Fristende 14 Tage, geht es auf 1 Jahr zu, in dem sich das, sicherlich auch Corona bedingt, wie Kaugummi zieht.
Wie viele Tage ab dem Fristende würdet ihr bei Gericht empfehlen?
Von der Aufforderung die Beklagte erneut aufzufordern, dauerte es 14 Tage bis zur Umsetzung durch das SG.
Warte ich nach Fristende 14 Tage, geht es auf 1 Jahr zu, in dem sich das, sicherlich auch Corona bedingt, wie Kaugummi zieht.
- marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Nimm 10.
1 Woche ist zu kurz, 14 Tage zu lang.
1 Woche ist zu kurz, 14 Tage zu lang.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Warum Warten? Fristablauf ist Fristablauf. Was passiert denn, wenn ein eLB eine Frist versäumt? Wartezeit oder sofortige Sanktion?
Die sind gnadenlos, also sofort nach Ablauf der Frist (3Tage Karenz für das SG) Antrag stellen.
Die sind gnadenlos, also sofort nach Ablauf der Frist (3Tage Karenz für das SG) Antrag stellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Stimmt, jetzt wo du es schreibst: Was müssen mich als eLB Arbeitsabläufe und Zeiteinteilung von JC oder SG interessieren? Nichts.
Werde dann gleich mal meine Anwältin instruieren.
Werde dann gleich mal meine Anwältin instruieren.
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Eben, sollte das JC wider Erwarten die Frist eingehalten haben, dann wird das Gericht deinen Antrag verwerfen. Na und, das ist dir doch egal, dann kann du auf die Antwort von denen immer noch reagieren.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Vor allem denke ich gerade an die vor Jahren eingereichte Klage wegen Verfristung aufgrund extrem langer Zustellzeiten der Post und deren Rücknahme nachdem ein aBescheid erlassen wurde und ich nicht mehr "aktivlegitiemiert" war.
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Darüber wie bei weiterer Verfristung vorzugehen ist, wurde die RAe vor einer Woche informiert.
Wenn das JC nicht reagiert bzw. vom SG nichts vorliegt, sollte Freitag dieser Antrag gestellt werden.
Ein Antrag wie vorgeschlagen würde das Gericht eher verärgern.
Habe um Rückmeldung wie sie wieder frei ist gebeten, denn so lapidar kann und darf das Verfahren sich nicht hinziehen.
Wenn das JC nicht reagiert bzw. vom SG nichts vorliegt, sollte Freitag dieser Antrag gestellt werden.
Nichts ist passiert! Am Telefon meinte das Sekretariat, nochmals eine Sachstandsanfrage stellen (wie viele denn noch?!).tigerlaw hat geschrieben: ↑So 28. Feb 2021, 00:10Zum Gerichtsbescheid: vgl. § 105 SGG.Günter hat geschrieben: ↑Sa 27. Feb 2021, 23:21 Ich würde einfach ganz frech folgenden Antrag stellen
Da die Antragsgegnerin auf eine Klageerwiderung verzichtet, liegt der Schluss nahe, dass die Beklagte der Klage zustimmt.
Daher wird beantragt, dass das Gericht der Klage durch Gerichtsbescheid stattgibt.
Ein Antrag wie vorgeschlagen würde das Gericht eher verärgern.
Habe um Rückmeldung wie sie wieder frei ist gebeten, denn so lapidar kann und darf das Verfahren sich nicht hinziehen.
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Warum sollte es ein Gericht verärgern, wenn du deine Rechte wahrnimmst.
Du hast ein Anrecht darauf, dass Gesetze und Verfahrensvorschriften angewandt werden.
Wo kommen wir eigentlich hin, wenn selbst RAs in das Untertanenverhalten des Kaiserreichs verfallen?
Du hast ein Anrecht darauf, dass Gesetze und Verfahrensvorschriften angewandt werden.
Wo kommen wir eigentlich hin, wenn selbst RAs in das Untertanenverhalten des Kaiserreichs verfallen?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Ich denke auch, da sollte der RA deutlich gemacht werden, dass sie handeln soll.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Das Schreiben ist, mit dem gewünschten Kontext, raus.
Sapperlot noch ä mol.
Sapperlot noch ä mol.
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Jenau, es ist nicht die Aufgabe des Bürgers den Richter zu beglücken, es ist Aufgabe der Justiz, dem Bürger seine Rechte zu verschaffen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
wir sind ja unter uns, da kann ich auch verraten, dass ich schon seit heute Morgen auf Krawall gebürstet bin.
Warum
Warum
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Obwohl das JC sich weiterhin in Schweigen hüllt, wird es keine Entscheidung in Abwesenheit geben.
4 Wochen später ist die Sache sei zur Terminierung vorgesehen.
Ein Termin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben, lässt das SG wissen.
4 Wochen später ist die Sache sei zur Terminierung vorgesehen.
Ein Termin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben, lässt das SG wissen.
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Also mit Termin und mündlicher Verhandlung?
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Scheint so.
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Bei mündlichen Verhandlungen vor Gericht kann in einigen Bundesländern auf das Tragen einer medizinischen Maske verzichtet werden, wenn durch andere Massnahmen sichergestellt ist, dass eine Übertragung des Virus unterbleibt. So geregelt zum Beispiel in § 7 Abs. 3 der Brandenburger SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung:
Bei Gerichtsverhandlungen kann auf das Tragen einer medizinischen Maske verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern sicher eingehalten wird oder wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer medizinischen Maske verringert wird.
https://bravors.brandenburg.de/verordnu ... ov_2_eindv
Zuletzt geändert von Olivia am Di 13. Apr 2021, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Ich vermute das JC kann bei der mündlichen Verhandlung keine neuen Argumente vortragen, bzw falls das passieren sollte kann das Urteil erst nach einer Erwiderungsfrist gefällt werden.
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Im anhängigen Verfahren schweigt das JC sich weiter aus und der Richter ein zweites Mal um Entscheidung gebeten und lehnte dies mit Verweis auf künftige Terminierung in Corona-Zeiten ab.
Die Situation:
Am Wochenende wurde ich auf einen von Außen verursachten Wasserschaden im Schlafzimmer aufmerksam.
Der Vermieter wurde informiert und war vor Ort.
Er will in den nächsten 1-3 Wochen Abhilfe an Fassade/Regenrinne/evtl. Dach schaffen.
Sollte er dies nicht selbst tun können, wird (nach diesem Zeitraum) ein Fachmann beauftragt.
Den Schaden im Raum soll ich, wenn das Mauerwerk wieder trocken ist, wie folgt handhaben:
1. Tapete mit Essigwasser abreiben um Wasserspuren und wenigen kleinen Schimmelstellen zu beseitigen.
2. Mit Dispersionsfarbe oder was auch immer streichen.
Das werde ich nicht tun, denn
1. Liegt die Instandsetzung in der Verantwortung des Vermieters.
2. Niemand kann sagen wie es unter den Tapeten aussieht.
Daher muss den entsprechenden Stelle die Tapete zuerst entfernt, nach evlt. notwendiger Untergrundbehandlung neu tapeziert
und gestrichen werden.
Trotz freundlich geführten Austausch zum Schadenfall, zeigt die aktuelle Situation die unterschiedliche und durchaus strittige Interpretation des Mietvertrag klar und deutlich auf.
Ferner stellt sie dar wie wichtig eine Rechtsberatung zur Auslegung des Mietvertrags und allem voran eine richterliche Entscheidung zum anhängigen Verfahren ist.
Aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken dies meiner RAe zu informieren.
Nachdem der 1. Antrag für die Kostenübernahme einer Mitgliedschaft beim Mieterverein incl Rechtsberatung abgelehnt wurde, da es aus JC Sicht keine Streitigkeiten gab, sollte ganz ketzerisch ein 2. eingereicht werden.
Welche Vorgehensweisen im Umgang mit Vermieter/JC/SG sind hier sinnvoll?
Die Situation:
Am Wochenende wurde ich auf einen von Außen verursachten Wasserschaden im Schlafzimmer aufmerksam.
Der Vermieter wurde informiert und war vor Ort.
Er will in den nächsten 1-3 Wochen Abhilfe an Fassade/Regenrinne/evtl. Dach schaffen.
Sollte er dies nicht selbst tun können, wird (nach diesem Zeitraum) ein Fachmann beauftragt.
Den Schaden im Raum soll ich, wenn das Mauerwerk wieder trocken ist, wie folgt handhaben:
1. Tapete mit Essigwasser abreiben um Wasserspuren und wenigen kleinen Schimmelstellen zu beseitigen.
2. Mit Dispersionsfarbe oder was auch immer streichen.
Das werde ich nicht tun, denn
1. Liegt die Instandsetzung in der Verantwortung des Vermieters.
2. Niemand kann sagen wie es unter den Tapeten aussieht.
Daher muss den entsprechenden Stelle die Tapete zuerst entfernt, nach evlt. notwendiger Untergrundbehandlung neu tapeziert
und gestrichen werden.
Trotz freundlich geführten Austausch zum Schadenfall, zeigt die aktuelle Situation die unterschiedliche und durchaus strittige Interpretation des Mietvertrag klar und deutlich auf.
Ferner stellt sie dar wie wichtig eine Rechtsberatung zur Auslegung des Mietvertrags und allem voran eine richterliche Entscheidung zum anhängigen Verfahren ist.
Aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken dies meiner RAe zu informieren.
Nachdem der 1. Antrag für die Kostenübernahme einer Mitgliedschaft beim Mieterverein incl Rechtsberatung abgelehnt wurde, da es aus JC Sicht keine Streitigkeiten gab, sollte ganz ketzerisch ein 2. eingereicht werden.
Welche Vorgehensweisen im Umgang mit Vermieter/JC/SG sind hier sinnvoll?
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
2. Antrag find ich ok. Und klar, Du hast nix mit der Beseitigung des Wasserschadens "von oben" zu tun.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Schimmel abwaschen und überstreichen bringt gar nix, die Sporen sind in der Tapete drin. Schimmel ernährt sich organisch, also von Papier und Leim. Hier sollte großflächig Tapete entfernt und Leim abgewaschen werden, anschließend gut trocknen und dann tapezieren
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Es ist die Pflicht des Vermieters, den vertragsgemäßen Zustand (Wand ohne gesundheitsgefährdenden Schimmel) wieder herzustellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Der Vermieter muss eine Fachfirma beauftragen und Handwerker schicken. Die machen das in ein, zwei Tagen und das Problem ist erledigt.
- marsupilami
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Re: Kdu: Schönheits-/Kleinreparaturen
Alles, was dazu zu sagen ist, wurde schon gepostet.
@ Olivia: in 1-2 Tage ist das meiner Meinung nach nicht erledigt.
siehe kc, trocknen dauert ein paar Tage - ist also nicht in 1-2 Tagen erledigt.
Denn die Feuchtigkeit sitzt ja auch im Mauerwerk und Putz.
Dazu kommt: wenn von dem Problem auch Teile der Decke betroffen sind und das Altbau (vor '45) ist, dann wird's u.U. lustig.
Denn früher wurden ja keine Beton-Decken einbetoniert, sondern Holzbalken verlegt und dann Bretter drauf bzw. drunter.
Da der Deckenputz nicht auf den Brettern einfach so hielt, wurden Hasenstall-Draht oder Strohmatten von unten an die Deckenbretter genagelt und dann der Putz gegen die Decke "verlegt".
Wenn nun das Holzwerk und - evtl. - Strohmatte ebenfalls feucht, dann dauert das wirklich.
Wenn noch Pech dazukommt, dann muss zumindest in dem Bereich großflächig der Putz runter, gründlich durchtrocknen und dann "restaurieren".
Das alles kann nur Fachfirma, die sich wirklich mit sowas auskennt.
Da ist dann nix mehr mit 2 Tage trocknen und Vermieter zahlt 'nen Eimer Farbe und Pinsel und Mieter streicht selber.
@ Olivia: in 1-2 Tage ist das meiner Meinung nach nicht erledigt.
siehe kc, trocknen dauert ein paar Tage - ist also nicht in 1-2 Tagen erledigt.
Denn die Feuchtigkeit sitzt ja auch im Mauerwerk und Putz.
Dazu kommt: wenn von dem Problem auch Teile der Decke betroffen sind und das Altbau (vor '45) ist, dann wird's u.U. lustig.
Denn früher wurden ja keine Beton-Decken einbetoniert, sondern Holzbalken verlegt und dann Bretter drauf bzw. drunter.
Da der Deckenputz nicht auf den Brettern einfach so hielt, wurden Hasenstall-Draht oder Strohmatten von unten an die Deckenbretter genagelt und dann der Putz gegen die Decke "verlegt".
Wenn nun das Holzwerk und - evtl. - Strohmatte ebenfalls feucht, dann dauert das wirklich.
Wenn noch Pech dazukommt, dann muss zumindest in dem Bereich großflächig der Putz runter, gründlich durchtrocknen und dann "restaurieren".
Das alles kann nur Fachfirma, die sich wirklich mit sowas auskennt.
Da ist dann nix mehr mit 2 Tage trocknen und Vermieter zahlt 'nen Eimer Farbe und Pinsel und Mieter streicht selber.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?