Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Hallo,
ich hab noch etwas vergessen bei euch anzufragen. Also mein Weiterbewilligungsantrag (ALG 2) wurde nicht bisher bearbeitet trotz persönl. Abgabe.. Die GEZ sitzt mir schon wieder auf dem Nacken´´ und meine Betriebskostenabrechnung (Guthaben) da schreibt die liebe ARGE erneut keine Rückmeldung.
Ich habe alles detailiert abgegeben und je eine Kopie für meine Unterlagen abzeichnen lassen, nur bringt mich das auch nicht weiter, die schreiben nicht zurück.
Jetzt möchte ich ein Erinnerungsschreiben ansetzen, kann mir jemand bei der Formulierung behilflich sein? Reicht es wenn ich um eine Schrift. Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen bitte?
Ich weis nicht was ich da noch machen kann..
Gruß
L.
ich hab noch etwas vergessen bei euch anzufragen. Also mein Weiterbewilligungsantrag (ALG 2) wurde nicht bisher bearbeitet trotz persönl. Abgabe.. Die GEZ sitzt mir schon wieder auf dem Nacken´´ und meine Betriebskostenabrechnung (Guthaben) da schreibt die liebe ARGE erneut keine Rückmeldung.
Ich habe alles detailiert abgegeben und je eine Kopie für meine Unterlagen abzeichnen lassen, nur bringt mich das auch nicht weiter, die schreiben nicht zurück.
Jetzt möchte ich ein Erinnerungsschreiben ansetzen, kann mir jemand bei der Formulierung behilflich sein? Reicht es wenn ich um eine Schrift. Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen bitte?
Ich weis nicht was ich da noch machen kann..
Gruß
L.
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Hab das mal in's ALG II geschoben.
Wann hast Du denn den Antrag abgegeben und wann läuft der alte Bewilligungszeitraum aus?
Wann hast Du denn den Antrag abgegeben und wann läuft der alte Bewilligungszeitraum aus?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Mitte / ende Dez.2011 läuft der Antrag ab...
Anf. Nov. abgegeben.
Anf. Nov. abgegeben.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 32764
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Bei uns werden Weiterbewilligungen erst in letzter Minute bearbeitet. Ich zitter auch jedesmal wegen GEZ, Monatskarte usw
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Dann würde ich auch noch nicht nervös werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Also besser noch abwarten, obwohl die GEZ Druck´macht?
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Wenn der BWZ bis in den Dezember läuft, dann hast Du doch auch den GEZ-Schein bis in den Dezember abgegeben. Die sollten also ruhig sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
mein weiterbewilligungsantrag ist auch noch nicht bearbeitet. er laeuft am 30.11. aus und abgegeben hab ich ihn am 24.10.: ich hab gute lust denen schnarchzapfen einen ganz lieben brief zu schreiben, dass die fuer die rueckbuchungen wegen mangelnder kontodeckung verantwortlich sind. was meint ihr? noch warten?
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Betreffend GEZ:
Man hat die Möglichkeit, den GEZ-Befreiungsantrag OHNE die Unterlagen zu stellen. Hierfür muß lediglich auf dem Formular in einem Feld angekreuzt werden, das die Bestätigung des Jobcenters nachgereicht wird. Das reicht aus, um wirkungsvoll die GEZ-Befreiung zu beantragen. Bis zu 4 Monate NACH Laufzeitbeginn der GEZ-Befreiung ist die Nachreichung der Jobcenter-Unterlagen möglich, ohne das die Befreiung ihre Gültigkeit verliert.
Gruß
Ernie
Man hat die Möglichkeit, den GEZ-Befreiungsantrag OHNE die Unterlagen zu stellen. Hierfür muß lediglich auf dem Formular in einem Feld angekreuzt werden, das die Bestätigung des Jobcenters nachgereicht wird. Das reicht aus, um wirkungsvoll die GEZ-Befreiung zu beantragen. Bis zu 4 Monate NACH Laufzeitbeginn der GEZ-Befreiung ist die Nachreichung der Jobcenter-Unterlagen möglich, ohne das die Befreiung ihre Gültigkeit verliert.
Gruß
Ernie
Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Vielen Dank für eure Beiträge. Ich mache ersteinmal rein vorsorglich den GEZ Antrag, man weis ja nie.. Bisher fehlt mir immer noch eine Rückmeldung, auch was schriftl. Anfragen angehen, hat die ARGE/Jobcenter überhaupt eine Auskunfstpflicht uns gegenüber?
Gruß
L.
Gruß
L.
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Die haben eine Beratungspflicht. Daraus folgt auch die Auskunftspflicht, aber meines Wissens steht nirgendwo, wie schnell die Auskunft geben müssen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
EGV und Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bishe
Danke Koelsch, genau darum geht es mir. Ich bin davon ausgegangen das auch ein Amt´´ seine Mitwirkungspflicht hat..
Hat es leider nicht, also bei mir schaut es zumindest so aus..
1 Mir fällt da noch eine Frage zum Thema EGV, ich wollte keinen weiteren Thread eröffnen.
In meiner EGV steht sie sei bis Feb. gültig, gleichzeitig steht aber ganz kleingedr. das die EGV so lange Ihre Gültigk. behält solange ich Hilfebed. bin.
Steht das im Gesetz auch so ? Ich hab meine EGV erst leider sehr auf die schnelle beim Amt unterzeichen müssen, ich gestehe das war ein Fehler, aber hätte ich mich geweigert hätten sie meine Weiterbild. nicht gefördert.
Mich interessiert es jetzt wo der Gesetgeber so etwas verlangen kann? Eine Gültigkeit ist schon wichtig, aber ich fühle mich doch sehr über ´s Ohr gelegt.....
Kann ich im Nachhinein (vor 4 Mon) noch was machen?
Als Ziel war meine Weiterbild. angegeben und falls ich die Maßnahme abbrechen würde Schadensersatz , aber ich habe alles gut absolviert ohne Fehlzeiten etc... Kann ich jetzt auf Abänderung bestehen?
Gruß
L.
Hat es leider nicht, also bei mir schaut es zumindest so aus..
1 Mir fällt da noch eine Frage zum Thema EGV, ich wollte keinen weiteren Thread eröffnen.
In meiner EGV steht sie sei bis Feb. gültig, gleichzeitig steht aber ganz kleingedr. das die EGV so lange Ihre Gültigk. behält solange ich Hilfebed. bin.
Steht das im Gesetz auch so ? Ich hab meine EGV erst leider sehr auf die schnelle beim Amt unterzeichen müssen, ich gestehe das war ein Fehler, aber hätte ich mich geweigert hätten sie meine Weiterbild. nicht gefördert.
Mich interessiert es jetzt wo der Gesetgeber so etwas verlangen kann? Eine Gültigkeit ist schon wichtig, aber ich fühle mich doch sehr über ´s Ohr gelegt.....
Kann ich im Nachhinein (vor 4 Mon) noch was machen?
Als Ziel war meine Weiterbild. angegeben und falls ich die Maßnahme abbrechen würde Schadensersatz , aber ich habe alles gut absolviert ohne Fehlzeiten etc... Kann ich jetzt auf Abänderung bestehen?
Gruß
L.
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Was würde Dir eine Änderung bringen? So wie ich es sehe, hast Du doch im Moment Ruhe seitens der EGV.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Weiterbewilligungsantrag wurde nicht beabeitet bisher..
Ich ärgere mich das ich zu schnell unterz. habe.. Ausserdem habe ich keine Ruhe´´ Koelsch das täuscht, du siehst ja als was sie mich vermitteln...Ich bewirb mich so oder so...
Gruß
L
Gruß
L