Sozialbestattung
Sozialbestattung
Da meine Mutter in Kürze sterben wird und die Banken ihre Sterbegeldversicherungen etc kassiert haben, wird sie ein Sozialbegräbnis nach §74 SGB XII erhalten. Mein Einkommen liegt unterhalb der Grenze nach §85 SGB XII aber meine Tochter liegt etwas drüber. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass sie nur den Betrag der in einem Monat über der Grenze liegt zuzahlen muss. Ich finde das nicht mehr, ich finde nur diesen verschwurbelten §87 SGB XII.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Sozialbestattung
Vielleicht hilft Dir das weiter: http://www.elo-forum.org/grundsicherung ... post729944
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sozialbestattung
Nicht wirklich, mir geht es darum, das bisschen Einkommen meiner Tochter zu schützen.
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Re: Sozialbestattung
Auf die Schnelle gefunden - aber kennst Du vermutlich:
http://www.aeternitas.de/inhalt/downloa ... attung.pdf
http://www.sozialhilfe24.de/forum/nicht ... 18742.html (unser Lieblingsforum!)
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... t-die.html
http://www.aeternitas.de/inhalt/downloa ... attung.pdf
http://www.sozialhilfe24.de/forum/nicht ... 18742.html (unser Lieblingsforum!)
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... t-die.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sozialbestattung
Wenn Du den Auftrag erteilst und einen Antrag beim Sozialamt stellt, dann dürfte deine Tochter möglicherweise für die Kosten nicht herangezogen werden, da sie in der Rangfolge der bestattungspflichtigen Personen unter dir steht.
Nur wenn noch andere Kinder vorhanden, dann müßten die sich die Kosten je nach Leistungsvermögen aufteilen, weil die Geschwister gleichrangig sind.
Nur wenn noch andere Kinder vorhanden, dann müßten die sich die Kosten je nach Leistungsvermögen aufteilen, weil die Geschwister gleichrangig sind.
- marsupilami
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Re: Sozialbestattung
Und wenn Du einfach mal bei 1,2 Bestattern anrufst und frägst, was die so wissen?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Sozialbestattung
Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, dann werden die Kostenanteile nach der Rangfolge aufgeteilt. Und danach wäre Sohn und Enkelin in der gleichen Verpflichtung.Christoph hat geschrieben:Wenn Du den Auftrag erteilst und einen Antrag beim Sozialamt stellt, dann dürfte deine Tochter möglicherweise für die Kosten nicht herangezogen werden, da sie in der Rangfolge der bestattungspflichtigen Personen unter dir steht.
Nur wenn noch andere Kinder vorhanden, dann müßten die sich die Kosten je nach Leistungsvermögen aufteilen, weil die Geschwister gleichrangig sind.
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Re: Sozialbestattung
Du bist vor deiner Tochter vorrangig, die Aufteilung erfolgt innerhalb der selben Stufe. Enkelkind wäre erst zuständig, wenn vor ihr keiner mehr wäre.
Oder? Vielleicht doch mal Fachleute vor Ort befragen, wie Marsu schon schrieb.
Oder? Vielleicht doch mal Fachleute vor Ort befragen, wie Marsu schon schrieb.
- marsupilami
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Re: Sozialbestattung
Da offensichtlich auch ein paar örtliche Variablen mitspielen, gezielt beim zuständigen Sozialamt fragen.
Ich hab auch mal gesucht, aber nix über Enkel gefunden.
Es ist immer nur allgemein von Erben die Rede.
Wenn es konkret wurde, war die Rede von "Angehörigen" - vermutlich ist der jeweilige Ehepartner gemeint - oder maximal Kindern.
Ich tu mal ein paar Links bei, vielleicht findet jemand da mehr heraus als ich.
Schon etwas älter, es ist immer von DM die Rede:
http://www.postmortal.de/Recht/Juristis ... 5bshg.html
Hier bin ich auf den § 1968 BGB gestoßen.
http://www.bestatter-preisvergleich.de/ ... bestattung
Das hier ist schön systematisch und übersichtlich gestaltet:
Allerdings fehlt auch hier Klarheit darüber, bis in's wievielte Glied die "Erben" Zahlungspflichtig sind.
http://www.dhv-speyer.de/stelkens/Weite ... attung.pdf
Deshalb mein Tip, bei den Bestattern selbst direkt mal nachzufragen.
Ich hab auch mal gesucht, aber nix über Enkel gefunden.
Es ist immer nur allgemein von Erben die Rede.
Wenn es konkret wurde, war die Rede von "Angehörigen" - vermutlich ist der jeweilige Ehepartner gemeint - oder maximal Kindern.
Ich tu mal ein paar Links bei, vielleicht findet jemand da mehr heraus als ich.
Schon etwas älter, es ist immer von DM die Rede:
http://www.postmortal.de/Recht/Juristis ... 5bshg.html
Hier bin ich auf den § 1968 BGB gestoßen.
http://www.bestatter-preisvergleich.de/ ... bestattung
Das hier ist schön systematisch und übersichtlich gestaltet:
Allerdings fehlt auch hier Klarheit darüber, bis in's wievielte Glied die "Erben" Zahlungspflichtig sind.
http://www.dhv-speyer.de/stelkens/Weite ... attung.pdf
http://www.ottoberg.de/ratgeber/haeufig ... ttung.htmlEntwicklung der Sozialbestattungen in Deutschland
Die Zahl der Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten durch die Sozialämter nahm in den letzten Jahren stetig zu. Wegen der wachsenden Altersarmut und der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen können die Hinterbliebenen die Kosten häufig nicht selbst tragen.
Die regional sehr unterschiedliche Handhabung der Sozialbestattungen bringt immer wieder Probleme mit sich. So tragen zum Beispiel mancherorts die Bestatter ein erhebliches Risiko, die Kosten der von ihnen durchführten Sozialbestattungen nicht oder nur teilweise erstattet zu bekommen. In einigen Bundesländern gibt es deshalb Bestrebungen, die Sozialbestattung zu vereinheitlichen.
Die Länder folgen dabei dem Vorbild des Saarlands. Dort gibt es seit dem Jahr 2005 eine detaillierte Vereinbarung zwischen den Trägern der Sozialleistungen und den Bestattern über den Umfang der Sozialbestattung. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass Bestatter nicht auf ihren Kosten für eine Sozialbestattung sitzen bleiben.
Deshalb mein Tip, bei den Bestattern selbst direkt mal nachzufragen.
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Muss das sein?
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Re: Sozialbestattung
Wie es scheint, kann ich das wirklich nicht vorher klären. Dann werde ich mich erstmal in Geduld fassen und preiswerte Bestatter raussuchen.
Für Mutter ist es nur noch eine Quälerei. Zu allem Überfluß haben sie ihre Schrittmacherbatterie Anfang August ausgewechselt. Ich hatte versucht ihr vorsichtig zuzureden, aber sie wollte leben und seit der OP geht es ihr galoppierend schlechter.
Für Mutter ist es nur noch eine Quälerei. Zu allem Überfluß haben sie ihre Schrittmacherbatterie Anfang August ausgewechselt. Ich hatte versucht ihr vorsichtig zuzureden, aber sie wollte leben und seit der OP geht es ihr galoppierend schlechter.
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Re: Sozialbestattung
Das wird auch noch heikel, die Beerdigung wird in Potsdam (Brandenburg) stattfinden, das zuständige Sozialamt sitzt in Berlin, da der letzte Wohnort vor der Einweisung ins Pflegeheim zuständig ist.Die regional sehr unterschiedliche Handhabung der Sozialbestattungen bringt immer wieder Probleme mit sich. So tragen zum Beispiel mancherorts die Bestatter ein erhebliches Risiko, die Kosten der von ihnen durchführten Sozialbestattungen nicht oder nur teilweise erstattet zu bekommen. In einigen Bundesländern gibt es deshalb Bestrebungen, die Sozialbestattung zu vereinheitlichen.
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Re: Sozialbestattung
Die Hamburger schreiben zumindest mal klar, dass es da eine Reihenfolge gibt, in der die Angehörigen herangezogen werden http://www.hamburg.de/basfi/kr-sgbxii-kap09-74/
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- marsupilami
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- Wohnort: Zu Hause
Re: Sozialbestattung
Ich drück' Dir aber
und wünsche Dir viel Kraft für den Behörden-Marathon.

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- angel6364
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- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Sozialbestattung
Fachlich kann ich dazu nix sagen, ich hab auch nichts Relevantes dazu gefunden.
Aber mal in den Arm nehmen, das geht:

Aber mal in den Arm nehmen, das geht:


"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Sozialbestattung
Danke, ist lieb von euch. Ich komm schon klar. 

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Re: Sozialbestattung
Sicher unüblich, aber kann man mit einem Bestatter nicht schon vor einem vorherzusehenden Trauerfall bestimmte Dinge abzuklären?
Re: Sozialbestattung
Keine Ahnung, ich geh erst mal Einkaufen.
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- kleinchaos
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Re: Sozialbestattung

"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Sozialbestattung
Sie ist heute ganz friedlich eingeschlafen.
Was ich nicht wusste, meine Geschiedene hatte in grauer Vorzeit die Telefonnummer ihres Bruders, der bei einem großen Berliner Bestatter arbeitet, im Heim hinterlegt. Als wir vorhin im Heim ankamen war sie bereits abgeholt worden. Dann werde ich morgen mal rumtelefonieren müssen.
Was ich nicht wusste, meine Geschiedene hatte in grauer Vorzeit die Telefonnummer ihres Bruders, der bei einem großen Berliner Bestatter arbeitet, im Heim hinterlegt. Als wir vorhin im Heim ankamen war sie bereits abgeholt worden. Dann werde ich morgen mal rumtelefonieren müssen.
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- angel6364
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- Beiträge: 12873
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Sozialbestattung


Ich wünsch Dir wirklich von Herzen, dass die nächste Zeit ruhig und ohne überflüssigen Ärger vorübergeht!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- kleinchaos
- Moderator
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- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
Re: Sozialbestattung


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Re: Sozialbestattung
Danke euch.
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Re: Sozialbestattung
Ich wünsch Dir auch, dass Du das alles ohne Stress überstehst, und wenn Deine Mutter ruhig eingeschlafen ist, irgendwo ist das ja etwas tröstlich. 

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