Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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hz725
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Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#1

Beitrag von hz725 »

Hallo ihr lieben Helfer,

ich war lange nicht mehr hier, war zwischendurch auch mal drei Jahre lang ganz weg vom JC, musste im letzten Jahr aber noch mal einen Antrag stellen, habe dann ein halbes Jahr lang einen geringen Aufstockungsbetrag erhalten und wurde natürlich gleich wieder in der Arbeits"vermittlung" schikaniert mit EGV, Bewerbungen und Androhung von Maßnahmen usw.

Seit April 2015 erhalte ich nun kein ALG II mehr, sondern nur noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 26 SGB II. Bisher bin ich in diesem Fall von der Arbeits"vermittlung" mit ihren Nebenwirkungen verschont geblieben. Ich bin selbstständig und arbeite mich halb tot, um wenigstens nicht wieder unter die Hilfsbedürftigkeitsgrenze zu fallen. Zusätzlich noch sinnlose Bewerbungen schreiben oder gar zusätzliche (natürlich speziell auf meine Situation zugeschnittene :angel: ) Maßnahmen besuchen schaffe ich nicht, weil ich sehr unregelmäßige Arbeitszeiten habe und oft genug kaum zum Schlafen komme.

Nach meinem letzten Bewilligungsbescheid erhielt ich nun plötzlich aber wieder eine Einladung, um "über meine berufliche Situation zu sprechen". Ich musste den Termin aus Zeitgründen absagen und habe gleichzeitig meine Zweifel angemeldet, ob diese Einladung überhaupt rechtens ist, weil ich ja gar kein ALG II beziehe, sondern nur den Zuschuss zur KV. Die SB hatte so einen Fall vorher noch nicht und wollte sich über die Sachlage erkundigen. Heute erhielt ich einen Anruf von ihr, in dem sie die Ansicht vertrat, ich sei weiter der Arbeitsvermittlung unterstellt, solange ich noch irgendwelche Leistungen beziehe. Als Begründung nannte sie einen § 7. Sie will mir auch gleich eine EGV zusenden.

Im § 7 SGB II (falls der gemeint sein sollte) steht aber nichts von Leuten, die nur Zuschüsse zur KV erhalten. Da werden nur einige andere Fälle abgehandelt, wann jemand hilfebedürftig ist und wann nicht. Ich hatte bei dem Telefongespräch auch nicht den Eindruck, dass die SB sich wirklich erkundigt hat (sie sagte nur, sie hätte sich das "angesehen"), sondern eher, dass sie einfach mit möglichst wenig Aufwand ihr Ding durchziehen und mich mit Lockangeboten (nur einmal im Monat Vermittlungsvorschläge für tolle passgenaue Stellen :angel: ) dazu überreden wollte, die EGV zu unterschreiben.

Weiß jemand vielleicht, wie die rechtliche Lage aussieht? Ich habe nichts dazu gefunden. Bin ich verpflichtet, Termine bei der Arbeits"vermittlung" wahrzunehmen, Bewerbungen zu schreiben, Maßnahmen zu besuchen usw.? Wenn ich mich dieser Schikaniermaschinerie wieder unterwerfe, führt das garantiert dazu, dass ich sehr viel weniger verdiene und in absehbarer Zeit wieder im ALG-II-Bezug lande.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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Koelsch
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#2

Beitrag von Koelsch »

Da bin ich leider auch etwas ratlos. Laut § 7 SGB II beziehen auch § 26-ler "Leistungen nach diesem Buch".

Ich bezweifel aber irgendwo, dass daraus auch die Pflicht zur EGV und andere "Vermittlungsmaßnahmen" zu entnehmen sind. Sicher aber bin ich mir da nicht.

Nur, was wollen die Dir, wenn Du Termine nicht wahrnimmst? Sanktion bedeutet Kürzung des Regelsatzes und genau den bekommst Du ja nicht. Eine Sanktion in Form der Streichung der Leistungen nach § 26 SGB II ist im Gesetz nicht vorgesehen.
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kleinchaos
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Sehe ich genauso
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hz725
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#4

Beitrag von hz725 »

Vielen Dank für die Antworten, das ist ja noch ein ganz neuer Aspekt, dass der Zuschuss nicht wegsanktioniert werden kann. Wenn in diesem § 7 tatsächlich auch von §-26lern die Rede ist, muss ich das übersehen haben. Dann wäre es wohl am einfachsten, die "tollen" Vermittlungsvorschläge einfach abzuwarten, mich darauf zu bewerben und dann die "passgenaue Stelle", die mich völlig aus dem Leistungsbezug bringt, anzutreten. /Ironie off

Nur wenn wieder eine Maßnahme ins Gespräch gebracht wird, würde es schwierig werden.
sleepy5580
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#5

Beitrag von sleepy5580 »

hz725 hat geschrieben:Nur wenn wieder eine Maßnahme ins Gespräch gebracht wird, würde es schwierig werden.
Wie sollst du denn an einer Maßnahme teilnehmen, wenn du daran arbeitsbedingt nicht teilnehmen kannst :unschuld:
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
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Koelsch
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#6

Beitrag von Koelsch »

Da kommt mit Sicherheit keine Maßnahme, das wäre ja total irre.
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Günter
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#7

Beitrag von Günter »

Ich würde mich weigern den Termin bei denen auch nur wahrzunehmen.

Der Zuschuss zur KV wird gewährt damit du eben nicht leistungsberechtigt wirst. Jedes sinnlos Gespräch kostet dich Umsätze und macht dich bedürftig.

Ich würde das Kundenreaktionsmanagement einschalten und im übrigen der SB mitteilen wenn sie nichts sinnvolles zu tun hat, dann möge sie einen VA erlassen, damit die Juristen im SG nicht arbeitslos werden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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hz725
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#8

Beitrag von hz725 »

@Kölsch, genau so irre war es aber vor einem Jahr. Da gab es eine "ganz neue" Maßnahme für Aufstocker, die mehr als 450 Euro monatlich verdienen. (Ich verdiene so um die 900 Euro netto.) Die Maßnahme sollte die Leute befähigen, noch mehr zu verdienen. (Fragt mich nicht, wie.) Da ich genau zu der Zielgruppe der Maßnahme gehörte, sollte ich daran teilnehmen. Glücklicherweise endete vorher mein Bewilligungszeitraum, und danach bekam ich eben kein ALG II mehr, sondern nur noch den Zuschuss, und war erst mal aus der Arbeitsvermittlung draußen. Jetzt bin ich zu meinem Entsetzen wieder drin, deshalb mache ich mir ja so viele Sorgen. Mit Vernunftgründen ist den SBs hier nicht beizukommen. Die sind da völlig taub.

@Günter, so hatte ich das ursprünglich auch gesehen. Aber wenn Kölsch recht hat und in dem § 7 tatsächlich steht, dass ich doch zu dem zu schikanierenden Personenkreis gehöre, habe ich vielleicht keine Erfolgsaussichten vor dem SG.
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Günter
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#9

Beitrag von Günter »

Doch, hast du denn in den Handlungsanweisungen steht, dass mit Personen, die nicht arbeitslos sind und deshalb bereits voll im Arbeitsmarkt integriert sind keine EGV abgeschlossen werden muss.

Das trifft auf dich zu.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#10

Beitrag von Koelsch »

Die Erfolgsaussichten ergeben sich doch daraus, dass Du eben "fast ganz" raus bist. Da wird es SB sehr schwer haben, vor dem Gericht zu argumentieren, ja, wenn wir den jetzt erst mal 3 Monate in eine Maßnahme stecken, er in der Zeit Kunden verprellen muss, Aufträge nicht fristgerecht erfüllen kann und Umsätze und Gewinne erheblichst reduziert, dann ist nach der Maßnahme so gut wie sichergestellt, dass er keinerlei Leistungen nach dem SGB II mehr braucht.
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Günter
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#11

Beitrag von Günter »

Ich könnte mir ein Schreiben so in der Art wie unten vorstellen


Sehr geehrte Frau ......

ich kann derzeit wegen erheblicher Arbeitsbelastung und kurzfristigen Kundenterminen keine freie Zeit für ein Plauderstündchen mit Ihnen vereinbaren. Zumal ich die Sinnhaftigkeit eines solchen Termins nicht erkennen kann.

Ich bin selbstständig und decke meinen Bedarf aus eigenen Einkommen. Der Gesetzgeber hat für Menschen wie mich den §26 SGB II geschaffen, um zu vermeiden, dass die Beiträge zur Sozialversicherung dazu führen, dass ich wieder in die Bedürftigkeit rutsche. Der Gesetzgeber hat Ihnen aber nicht die Berechtigung erteilt mich mit Sinnlosterminen und Maßnahmen an der Arbeit zu hindern und dadurch meinen Umsatz so zu verringern, dass das JobCenter wieder einen neuen "Kunden" akquiriert hat.

Daher werde ich weder Termine bei Ihnen wahrnehmen noch eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Sollten sie einen VA erlassen, dann wird sich das Sozialgericht mit dem Thema beschäftigen.

Mit gleicher Post sende ich eine Anfrage an das Kundenreaktionsmanagement der BA und die Frage an Ihre Geschäftsführung, ob sie nicht im Übereifer über das Ziel hinausschießen.

Ich grüße trotzdem freundlich

....



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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#12

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: - so in der Art, vielleicht ein klein wenig anders formuliert :unschuld:
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Günter
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#13

Beitrag von Günter »

Schärfer? :ohnmacht:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#14

Beitrag von marsupilami »

Nun laßt doch erstmal den Thread-Ersteller zu Wort kommen.

Dann kann man da immernoch nochmal beigehen.
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Muss das sein?
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hz725
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#15

Beitrag von hz725 »

Danke, Günter, toll formuliert. :bravo: Wenn es so weit ist und ich ein derartiges Schreiben abschicke, werde ich nur ein paar ganz kleine, unwesentliche Änderungen vornehmen. :jojo:

Jetzt werde ich aber erst mal den nächsten Zug des JCs abwarten. Vermutlich ist das die Zusendung der EGV, die mir ja schon angekündigt wurde. Ich dachte mir, dass ich darauf erst einmal gar nicht reagiere und der SB damit die Chance gebe, die ganze Sache zu vergessen. Wenn sie aber auf der EGV besteht bzw. einen VA schickt, muss ich darauf reagieren und werde Widerspruch einlegen. Das habe ich mehr oder weniger auch schon am Telefon angekündigt.

Ich hätte halt nur gern Klarheit darüber, wie die rechtliche Lage wirklich aussieht. Den § 7 habe ich mir jetzt noch einmal durchgelesen und kann nach wie vor keinen Passus darin finden, der sich speziell auf meinen Fall bezieht. Habe ich da vielleicht eine veraltete Quelle erwischt oder verstehe ich etwas falsch oder übersehe ich etwas? Könntest Du, Kölsch, vielleicht noch einmal genau den Wortlaut zitieren, auf den Du Dich beziehst? Denn je nachdem, wie deutlich der Fall geregelt ist, kann ich meinen Widerspruch unterschiedlich abfassen, das heißt, entweder mehr an die Vernunft appellieren oder mich nur auf die gesetzliche Regelung berufen.

Eine Frage an das Kundenreaktionsmanagement hatte ich mir sowieso vorgenommen. Was die Geschäftsführerin des hiesigen JCs betrifft, so bin ich mir nicht so sicher, ob eine Beschwerde da was bringt. Ich vermute eher, dass die ihr Gefolge genau auf die Methoden eingestimmt hat, die hier angewandt werden.
Olivia Cole
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#16

Beitrag von Olivia Cole »

Heute erhielt ich einen Anruf von ihr, in dem sie die Ansicht vertrat, ich sei weiter der Arbeitsvermittlung unterstellt, solange ich noch irgendwelche Leistungen beziehe. Als Begründung nannte sie einen § 7. Sie will mir auch gleich eine EGV zusenden.
Das ist definitiv total falsch und wird im hiesigen JC anders gehandhabt. Hier wird das Erreichen des §26 soar als "Lockmittel" verwendet, dass dann a) keine EGVen mehr abzuschliessen sind und b) auch keinerlei Vermittlungsgespräche mehr stattfinden dürfen und werden.

Ich würde die EGV ablehnen und mir einen Anwalt für Sozialrecht nehmen, falls das JC auf seiner rechtswidrigen Ansicht bestehen sollte.

Im Bereich des §26 sind lediglich noch EKSen einzureichen, damit die endgültige Höhe des Zuschusses korrekt ermittelt werden kann.

:Fränkin: :Fränkin: :Fränkin:

Sollte das JC nicht von sich aus einlenken und sich entschuldigen, würde ich mich entschieden über diese Behandlung beschweren.
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#17

Beitrag von Olivia Cole »

"Der Zuschuss nach § 26 SGB II ist kein Bestandteil des Umfangs der Hilfebedürftigkeit."

Quelle: FH zu § 26 SGB II, Seite 1, Rz. 26.4
Und wer nicht hilfebedürftig ist, braucht weder eine EGV abzuschliessen noch an Vermittlungsgesprächen teilzunehmen.

Das Verlangen einer EGV und der Wunsch, Vermittlungsgespräche durchzuführen, ist grob rechtswidrig. Wohin bitte soll bei bedarfsdeckender Vollbeschäftigung vermittelt werden? Das ist absurd.
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Koelsch
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#18

Beitrag von Koelsch »

Der § 7 beginnt ja mit den schönen Worten "Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen...."

Der Zuschuss zur KV nach § 26 SGB II ist aber auch eine "Leistung nach diesem Buch" und genau die erhältst Du. Aus dieser Tatsache ist zu schließen, § 7 gilt auch für Dich.

Klar hat der Gesetzgeber bei seiner Formulierung vermutlich gar nicht an den § 26 gedacht, aber das bekommst Du im Zweifel erst durch Gesetzesauslegung beim SG geregelt. Und die SG's mögen solche Auslegungen nicht so sehr, denn die sind immer angreifbar und das heißt, viel Schreibarbeit.
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#19

Beitrag von Olivia Cole »

Ja, aber wenn die Leistungen nach § 26 SGB II lt. den Fachlichen Hinweisen gar kein Bestandteil des Umfangs der Hilfebedürftigkeit sind, dann gilt der § 7 SGB II doch gar nicht.

Im § 26 steht doch wörtlich drin: "Der Beitrag wird ferner für Personen im notwendigen Umfang übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden."

"Ferner" bedeutet, dass diese Personen sich bereits aus dem Regelungswerk des SGB ent-fernt haben, also den dortigen Regelungen fern sind. Daher liegt auch eine EGV fern und erst recht der Vermittlungswahnsinn.

"Würden" ist der Konjunktiv von "werden" und bedeutet doch ganz konkret, dass die Person gar nicht hilfebedürftig ist.

Klarer als in dem betreffenden Satz im § 26 kann der Gesetzgeber doch kaum formulieren!
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hz725
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#20

Beitrag von hz725 »

Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor ... :ka:

Irgendwie habt Ihr ja beide recht, Olivia und Kölsch. Vermutlich ist der Fall gar nicht direkt geregelt und es müsste erst mal ein Präzedenzfall her.

Ich habe ja schon zwei Bewilligungszeiträume erlebt, in denen ich auch nichts mit der Arbeitsvermittlung zu tun hatte. Da habe ich auf meinen ALG-II-Antrag immer erst einen Ablehnungsbescheid bekommen und dann die Bewilligung des Zuschusses. Diesmal habe ich keine Ablehnung, sondern nur einen Bewilligungsbescheid erhalten. (Ich erhalte aber selbst keinen Cent von denen, sondern nur die Krankenkasse erhält direkt einen Teil meines Beitrags, das war früher auch anders.) Vermutlich bin ich durch die Änderung des Bewilligungsverfahrens (jetzt ohne vorherigen Ablehnungsbescheid) vom Computer wieder in die Arbeitsvermittlung geschickt worden und es hat niemand Lust, sich mit der Sache auseinanderzusetzen und mich da manuell wieder rauszunehmen. Anscheinend bin ich ja hier ein Einzelfall.

Widerstandslos damit abfinden werde ich mich aber nicht. Zumindest Widerspruch einlegen werde ich, wenn ein VA kommt. Ob ich aber die Energie für eine Klage aufbringe und das Risiko eingehen möchte, weiß ich noch nicht.

@Olivia, unsere Beiträge haben sich überschnitten. Bisher habe ich das auch so gesehen wie Du und die bisherige Praxis hat das ja auch bestätigt. Aber wenn das JC seine Praxis nun geändert hat und dafür Gründe anführen kann, die das SG eventuell überzeugen würden ...
Zuletzt geändert von hz725 am Do 22. Okt 2015, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#21

Beitrag von Koelsch »

Fachliche Hinweise haben rechtlich ungefähr so viel Bedeutung wie ein Blatt Toilettenpapier, d.h. sie sind fürn A....

Die JC aber müssen sich an die FH halten, Gerichte aber nicht.
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Günter
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#22

Beitrag von Günter »

Ob ich aber die Energie für eine Klage aufbringe und das Risiko eingehen möchte, weiß ich noch nicht.
Welches Risiko?

Mal abgesehen davon, dass die bei Widerstand den Fall vermutlich eh einstellen, weil es a den Aufwand nicht wert ist, b die die Schaffung eines Präzedenzfalls vermeiden wollen, was passiert wenn das SG sagt liebes JC du bist der Held im Erdbeerfeld, du darfst dir die Krone aufsetzen?

NIX.

Der VA wäre dann zwar gültig hätte sich aber wegen Zeitablaufs erledigt, das ganze Spiel beginnt von vorne .....


Und dann? Sanktion is nicht, wegen keine Leistung keine Kürzung, der Zuschuss nach §26 ist nicht sanktionierbar.

Also sitzt Madame zu deinen Termin ganz alleine am Schreibtisch und grämt sich, weil du sie nicht lieb hast.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#23

Beitrag von marsupilami »

Die weitere Vorgehensweise ist doch abhängig vom Tun und Lassen des SB.

Und ist vermutlich nicht nur meine :kristall_defekt:


Wenn SB auf unbedingt auf EGV besteht, wird er/sie vermutlich auch einen Verwaltungsakt initieren - unter Negierung der einschlägigen §§ und Rechtsprechung - , wenn von hz725 Gegenvorschläge zur EGV kommen und/oder Unterschrift nicht geleistet wird.

Abgesehen davon, weiß bis jetzt niemand, was SB in dieser EGV bzw. VA reinschreiben wird.


Dazu kommt: wie nervenstark ist hz725?
Will er/sie Ungemach im Vorfeld abwenden oder SB eiskalt auflaufen lassen und womöglich der Rechtsabteilung des JC einen Einlauf verpassen lassen - sofern denn das Gericht da auf Seiten hz725 mitspielt.


Für den Fall, dass also schon eine Terminierung für die "Besprechung der beruflichen Situation" - womöglich mit RFB - abgelehnt werden soll, ist das Schreiben in der Formulierung von Günter ganz gut.

Im Prinzip hätte ich das gleiche zu bieten, nur mit ein paar anderen Wörtern
Sehr geehrte Frau ......

aufgrund der guten Auftragslage mit sehr vielen kurzfristigen Kundenterminen sehe ich mich außerstande, Ihrer kurzfristigen Einladung Folge zu leisten. Zumal ich die Sinnhaftigkeit eines solchen Termins nicht erkennen kann.

Ich bin selbstständig, vollzeitig beschäftigt und decke meinen Bedarf aus eigenen Einkommen.
Somit bin ich am (Arbeits-) Markt integriert und bedarf keiner EGV. Dies entnehme ich nach meinen Recherchen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung und den öffentlich zugänglichen Publikationen der Ihrem Hause übergeordneten Institutionen und Behörden.

Der Gesetzgeber hat für Menschen in meiner Situation den §26 SGB II geschaffen, um zu vermeiden, dass die Beiträge zur Sozialversicherung dazu führen, dass ich wieder in die Bedürftigkeit rutsche und von von staatlichen Transferleistungen abhängig werde. Der Gesetzgeber hat Ihnen aber nicht die Berechtigung erteilt mich mit rechtlich nicht haltbaren Sinnlos-Terminen und -Maßnahmen an der Arbeit und Geschäftsführung mit allen notwendigen Nebenarbeiten zu hindern und dadurch meinen Umsatz so zu verringern, dass das JobCenter wieder einen neuen "Kunden" akquiriert hat.

Daher werde ich weder Termine bei Ihnen wahrnehmen geschweige denn eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Sollten sie einen VA erlassen, dann wird sich gerne mein juristisch engagierter Berater und gegebenenfalls das Sozialgericht mit dem Thema beschäftigen.

Mit gleicher Post sende ich eine Anfrage an das Kundenreaktionsmanagement der BA und die Frage an Ihre Geschäftsführung, ob sie nicht im Übereifer über das Ziel hinausschießen.

Ich grüße trotzdem freundlich
So in etwa.


Das ist "mit scharf", denn es wird ja explizit die Unterschrift unter eine EGV verweigert.
Wenn das nicht gewünscht ist, müsst man noch mal nachdenken.
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Günter
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#24

Beitrag von Günter »

dann wird sich gerne mein juristisch engagierter Berater und gegebenenfalls das Sozialgericht mit dem Thema beschäftigen.

Den Berater würde ich weglassen.

Sonst gefällst. :gunni:
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Re: Kein ALG II, nur Zuschuss zur KV, trotzdem EGV?

#25

Beitrag von hz725 »

@Günter, es bleibt ein Kostenrisiko für mich, weil die Vermögensgrenzen für PKH viel niedriger sind als das Schonvermögen bei ALG II. Ich habe das Schonvermögen zwar nicht ganz ausgeschöpft, würde aber vermutlich keine PKH bekommen. Ich würde, wenn ich den Prozess verliere, also auf den Kosten sitzen bleiben.

Außerdem erfordert so eine Klage ja doch einen gewissen Zeitaufwand für Anwalts- und Gerichtstermine und auch Energie, um sich damit zu beschäftigen. Und ich bin zeitlich so aus- oder eher überlastet, dass ich eigentlich zu nichts mehr komme. Allein schon diese "Reaktivierung" in die Arbeitsvermittlung bringt meinen ganzen Zeitplan durcheinander. Ich müsste mich eigentlich jetzt mit einem Kundenauftrag beschäftigen, der verzögert sich nun durch dieses JC-Theater. Natürlich weiß ich, dass sich da später noch viel mehr verzögert, wenn ich mir einfach alles gefallen lasse. Aber ich versuche, für mich einen Weg mit möglichst wenig Zeit- und Kostenaufwand zu finden.

@marsupilami, ich bin leider gar nicht nervenstark. Ich bekomme vor und nach jedem Termin beim JC Magenschmerzen und bin im Grunde ein paar Tage arbeitsunfähig. Natürlich muss ich trotzdem arbeiten, aber es wirkt sich sehr negativ auf meine Produktivität aus.

P.S.: Ärztliches Attest ist keine Lösung, Arztbesuche mag ich nämlich auch nicht.
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