PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Wir sind gespannt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
So sieht es aus.
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Das wird dauern bis hier was passiert, das SG hat die Akte von Peter auf den großen Stapel im Regal gelegt.
-
Peterpanik
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Hier mein neuster Antrag beim Inkasso :
SENDEBERICHT
FAX-ID: 11960003
Empfänger: +492361402923
Sendezeitpunkt: 14:01 07.09.2023
Gesendete Seiten: 2
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:
Bundesagentur für Arbeit per Fax
z.H. Frau
Inkasso – Service
Görrestraße 15
45657 Recklinghausen
Bad Arolsen den 07 September 2023
Betrifft : ihr Schreiben vom 05.09.2023 zum Zeichen *** und Antrag
Sehr geehrte Damen und Herrn ,
habe ihr Schreiben gelesen und sie wissen genau das ich nur noch von Grundsicherung lebe seit 01.09.2021
und die Sachlage kennen sie , aber diese Sachlage wird sich nicht mehr ändern bis zu meinen Lebensende .
Verstehe leider ja den Fragebogen nicht , weil ich nichts habe außer meiner Rente und der Grundsicherung
was sie schon lange wissen, weise sie darauf hin das ich wegen meiner Diabetes nie mehr Arbeiten werde.
Ich stelle deshalb nun auch diesen Antrag weil ich ja ihre Forderung von 28.165,03 € nie zahlen kann und
erwarte das sie den Antrag nun ordnungsgemäß bescheiden tun, so das wir alles rechtlich klären können.
Ich beantragte ,
1. das der Inkasso-Service solche Schreiben in Zukunft mir nicht mehr zuschickt, weil sie meine Gesundheit gefährden.
2. das der Inkasso-Service mir mal detailliert erklärt wie man von der Grundsicherung noch so-was bezahlen kann.
3. das der Inkasso-Service die Geldrückforderung von 28.165,03 € nun mir Stundet bzw. sofort Niederschlägt oder ruhen-stellt bis zum 31.12.2033 , weil ich diese Rückforderungen leider nie wieder zahlen kann in meinen Leben .
Begründung
zu 1
Als ich ihr Schreiben öffnete Frau ------- und zu lesen anfing spielte mein Blutzucker (bin Diabetiker) verrückt und ich
sackte zusammen und fiel zu Boden wo ich gut ca.15 Minuten lag bis mein Zuckerspiegel sich beruhigt hatte und
das möchte ich nicht noch mal durchmachen in der Zukunft in meinen Alter von 67 Jahren nur wegen ihnen.
zu 2
Erwarte das sie persönlich Frau ------- mir ausführlich nun schriftlich erklären wie man so was zahlen kann.
zu 3
Weil ich nur noch von meiner Rente bzw. Grundsicherung (Kopie) lebe In meinen letzten Lebensabschnitt
und mir als Diabetiker also ja die Gesundheit das wichtigste ist und das ist auch so bei allen Menschen .
Mit freundlichen Grüßen
1 Anlage
Wenn was passiert werde ich weiter berichten hier.
SENDEBERICHT
FAX-ID: 11960003
Empfänger: +492361402923
Sendezeitpunkt: 14:01 07.09.2023
Gesendete Seiten: 2
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:
Bundesagentur für Arbeit per Fax
z.H. Frau
Inkasso – Service
Görrestraße 15
45657 Recklinghausen
Bad Arolsen den 07 September 2023
Betrifft : ihr Schreiben vom 05.09.2023 zum Zeichen *** und Antrag
Sehr geehrte Damen und Herrn ,
habe ihr Schreiben gelesen und sie wissen genau das ich nur noch von Grundsicherung lebe seit 01.09.2021
und die Sachlage kennen sie , aber diese Sachlage wird sich nicht mehr ändern bis zu meinen Lebensende .
Verstehe leider ja den Fragebogen nicht , weil ich nichts habe außer meiner Rente und der Grundsicherung
was sie schon lange wissen, weise sie darauf hin das ich wegen meiner Diabetes nie mehr Arbeiten werde.
Ich stelle deshalb nun auch diesen Antrag weil ich ja ihre Forderung von 28.165,03 € nie zahlen kann und
erwarte das sie den Antrag nun ordnungsgemäß bescheiden tun, so das wir alles rechtlich klären können.
Ich beantragte ,
1. das der Inkasso-Service solche Schreiben in Zukunft mir nicht mehr zuschickt, weil sie meine Gesundheit gefährden.
2. das der Inkasso-Service mir mal detailliert erklärt wie man von der Grundsicherung noch so-was bezahlen kann.
3. das der Inkasso-Service die Geldrückforderung von 28.165,03 € nun mir Stundet bzw. sofort Niederschlägt oder ruhen-stellt bis zum 31.12.2033 , weil ich diese Rückforderungen leider nie wieder zahlen kann in meinen Leben .
Begründung
zu 1
Als ich ihr Schreiben öffnete Frau ------- und zu lesen anfing spielte mein Blutzucker (bin Diabetiker) verrückt und ich
sackte zusammen und fiel zu Boden wo ich gut ca.15 Minuten lag bis mein Zuckerspiegel sich beruhigt hatte und
das möchte ich nicht noch mal durchmachen in der Zukunft in meinen Alter von 67 Jahren nur wegen ihnen.
zu 2
Erwarte das sie persönlich Frau ------- mir ausführlich nun schriftlich erklären wie man so was zahlen kann.
zu 3
Weil ich nur noch von meiner Rente bzw. Grundsicherung (Kopie) lebe In meinen letzten Lebensabschnitt
und mir als Diabetiker also ja die Gesundheit das wichtigste ist und das ist auch so bei allen Menschen .
Mit freundlichen Grüßen
1 Anlage
Wenn was passiert werde ich weiter berichten hier.
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Man wird weiterhin nerven und vermutlich aufrechnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Das sind Schulden beim Staat und der wird nicht Ruhe geben, bis die in voller Höhe bezahlt sind.
Entweder von Dir oder von Deinen Erben.
Du wirst also demnächst einen Bescheid bekommen, wo die Schulden mit Deiner Grusi in Höhe von X Prozent aufgerechnet werden.
Und zwar solange, bis das gesamte Geld wieder dort ist, wo es hingehört: in den Staatssäckel.
Entweder von Dir oder - wie schon geschrieben - von Deinen Erben.
Also Kindern.
Sag' denen schon mal Bescheid, dass sie jegliche Erbschaft ausschlagen sollen, denn auch Schulden werden ver- und geerbt.
Entweder von Dir oder von Deinen Erben.
Du wirst also demnächst einen Bescheid bekommen, wo die Schulden mit Deiner Grusi in Höhe von X Prozent aufgerechnet werden.
Und zwar solange, bis das gesamte Geld wieder dort ist, wo es hingehört: in den Staatssäckel.
Entweder von Dir oder - wie schon geschrieben - von Deinen Erben.
Also Kindern.
Sag' denen schon mal Bescheid, dass sie jegliche Erbschaft ausschlagen sollen, denn auch Schulden werden ver- und geerbt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Huch, das mit dem gesundheitlichen Zusammenbruch hört sich ja gar nicht gut an. In diesem Fall besteht deswegen möglicherweise Aussicht auf eine Forderungsniederschlagung bzw. einen Erlass der Forderung aus gesundheitlichen Gründen. Zumal der TE ja auf Diabetes-Medikamente angewiesen ist.
Zu den Aufgaben des Inkasso-Services gehört insbesondere auch :
Käme auch eine Ratenzahlungsvereinbarung in Frage? Dann 5 € oder 10 € mtl. anbieten, wegen der einschränkenden gesundheitlichen Umstände.
Zu den Aufgaben des Inkasso-Services gehört insbesondere auch :
Unter einer "Niederschlagung einer öffentlich-rechtlichen Forderung" versteht man:Treffen von haushaltsrechtlichen Entscheidungen im Rahmen der übertragenen Bewirtschaftungsbefugnisse
- Entscheidung in Form einer Stundung bis einschließlich 30.000 Euro
- Entscheidung über (Teil-)Erlass der Forderung bis einschließlich 15.000 Euro (Verzichtsbetrag)
- Entscheidung über befristete oder unbefristete Niederschlagungen bis einschließlich 50.000 Euro
https://www.berlin.de/jobcenter-neukoel ... arbeit.pdf
In Frage käme auch ein Erlass der Forderung:Bei der unbefristeten Niederschlagung handelt es sich um eine für die Schuldnerin/den Schuldner nicht erkennbare verwaltungsinterne Maßnahme. Bei der unbefristeten Niederschlagung wird auf Dauer von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs abgesehen.
Peter Panik sollte also jetzt einen entsprechenden Antrag stellen, begründen und Unterlagen einreichen. Eine eventuelle Ablehnung des Antrages auf Erlass der Forderung könnte evtl. separat rechtsmittelfähig sein.Der Erlass/Teilerlass nach § 44 SGB II ist eine Besonderheit im Rahmen des Forderungsmanagements. Er stellt den endgültigen Verzicht auf die Geltendmachung der Forderung dar. Es handelt sich von der Struktur der Norm her um einen Ausnahmefall, wobei hervorzuheben ist, dass auf die Lage des einzelnen Falles abzustellen ist. Unbilligkeiten, die sich generell für Leistungsberechtigte allein aus dem Umstand der Rückzahlungsverpflichtung ergeben, können also nicht berücksichtigt werden. Es ist ein Antrag erforderlich, in dem die Antragstellerin/der Antragsteller begründen muss, warum die Einziehung der Forderung für sie/ihn eine unbillige Härte darstellt.
https://harald-thome.de/files/pdf/Haral ... nkasso.pdf
Käme auch eine Ratenzahlungsvereinbarung in Frage? Dann 5 € oder 10 € mtl. anbieten, wegen der einschränkenden gesundheitlichen Umstände.
- marsupilami
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
PP hätte also sofort Notarzt rufen müssen und einen entsprechenden Arztbericht anfordern müssen.
Dazu eine Attest eines Facharztes (Kardiologen?) nach eingehender Untersuchung, dass solche Aufregungen tatsächlich lebensgefährlich für ihn sind.
So, wie oben, wird das mal wieder - NIX
Dazu eine Attest eines Facharztes (Kardiologen?) nach eingehender Untersuchung, dass solche Aufregungen tatsächlich lebensgefährlich für ihn sind.
So, wie oben, wird das mal wieder - NIX
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Gab es überhaupt schon eine fruchtlose Vollstreckung der strittigen Rückforderung in der Wohnung des Betroffenen? Oder ist die Vollstreckung nur angekündigt? Andernfalls dürfte doch ein voreiliger Stundungs- oder Niederschlagsantrag n.m.A. kaum begründbar bzw. gerechtfertigt sein. Keinesfalls würde ich an PP's Stelle eine Ratenzahlungvereinbarung anbieten, denn wer Teilzahlungen leistet, hat die Forderung doch dem Grunde nach anerkannt...
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Gerade in solchen Fällen wird eine Niederschlagung abgelehnt, da sie mangels der Zahlungsfähigkeit nichts an der persönlichen Lage des Antragstellers ändern würde.
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Also bleibt wohl nichts anderes übrig für Peter Panik, als den Betrag zu zahlen.
Befindet sich PP bereits in einer Privatinsolvenz und hat er schon eine Kontopfändung? Wenn nein, sehe ich derlei Themen nun auf ihn zukommen. Keine Ahnung, wie das bei öffentlich-rechtlichen Schulden läuft, aber sicher doch auch so ähnlich...
Befindet sich PP bereits in einer Privatinsolvenz und hat er schon eine Kontopfändung? Wenn nein, sehe ich derlei Themen nun auf ihn zukommen. Keine Ahnung, wie das bei öffentlich-rechtlichen Schulden läuft, aber sicher doch auch so ähnlich...
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Ja, auch diese Schulden gehen in die Insolvenzmasse
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt darauf an, was das für Schulden sind. Auch Schulden bei Jobcentern können aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gem. § 174 Abs. 2 InsO (z. B. Sozialleistungsbetrug) stammen und daher von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden.
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Das ist richtig, "böse" Schulden gehen nicht in die Insomasse
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
@Peter Panik: ab 2024 hast Du 195,35 € pro Monat für Lebensmittel zur Verfügung.
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Damit wären ja ab 1.1.2024 die monatlich bisher ab dem 23.Tag erfolgten 'privaten Nahrungsmitteldarlehen' über 60€ gegenstandslos und Umschichtungen aus anderen Bedarfsgruppen nicht mehr erforderlich. Bei dieser Sachlage erscheint die Forderung nach weiterer Regelsatzerhöhung über 66€ nach meiner Meinung hinsichtlich einer evidenten Begründung fragwürdig.
Zitat aus fred #562:
Zitat aus fred #562:
viewtopic.php?t=29446&start=550...Ich beantrage, das der Landkreis mir nun sofort 126,- € auszahlt für Februar 2023 und die folgenden 6 Monate auch also brauche 60,- € für mein Lebensmittel und 66,- € für die anderen Abteilungen des Regelsatzes und musste mir Heute ja wieder Geld ( Kopie ) borgen für Essen im Februar und wie lange muss ich mir noch Geld borgen wegen ihnen Herr S------ .
Begründung
Mein Geld reicht wirklich ja auch nicht mehr für den ganzen Monat wegen den um 23 % und mehr gestiegenen Lebensmittelpreisen und meine Ausgabenliste bzw. der Nachweis über meine Essensausgaben liegt ihnen ja vor. Und meine Monatsausgaben für mein Essen bleiben ja immer gleich also wie bei ihnen auch Herr S------ , oder …
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Richtig, Peter Panik kann seine Klagen nun zurückziehen.
- marsupilami
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Und die Lebensmittelpreise ab 2024 sind die selben wie jetzt?
Keine weitere Inflation?
Ich hab da so meine Zweifel.
Igel und Hase.
Keine weitere Inflation?
Ich hab da so meine Zweifel.
Igel und Hase.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
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- Beiträge: 32749
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
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Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Ja, was war vorher da, die Regelsatzerhöhung oder die Preiserhöhung?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Es geht munter bergauf mit den Verbraucherpreisen >>
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirts ... nhalt.html8. September 2023
Inflationsrate im August 2023 bei +6,1 %
Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im August 2023 bei +6,1 %. Im Juli 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,2 % gelegen. „Die Inflationsrate bleibt damit weiterhin auf einem hohen Niveau“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln und Energie liegen oberhalb der Gesamtteuerung und halten die Inflationsrate hoch. Im August machte sich noch einmal der Basiseffekt vom 9-Euro-Ticket aus dem Vorjahr bemerkbar, der sich erhöhend auf die Inflationsrate auswirkte und den preisdämpfenden Effekt des Deutschlandtickets überlagerte. Dieser Basiseffekt fällt ab dem nächsten Monat weg“. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im August 2023 gegenüber dem Vormonat Juli 2023 um 0,3 %.
Energieprodukte binnen Jahresfrist um 8,3 % teurer
Die Preise für Energieprodukte lagen im August 2023 um 8,3 % über dem Niveau des Vorjahresmonats (nach +5,7 % im Juli 2023). Vor allem Strom war im August 2023 mit +16,6 % deutlich teurer als ein Jahr zuvor.
Nahrungsmittel bleiben Preistreiber mit +9,0 % gegenüber August 2022
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im August 2023 um 9,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel hat sich zwar verlangsamt (nach +11,0 % im Juli 2023), für viele Nahrungsmittelgruppen lag der Preisanstieg aber weiterhin deutlich über der Gesamtteuerung. Vor allem für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+17,1 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar mehr bezahlen. Merklich teurer binnen Jahresfrist wurden auch Brot und Getreideerzeugnisse (+13,6 %), Gemüse (+12,4 %) sowie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+11,5 %). Hingegen waren Speisefette und Speiseöle um 13,9 % günstiger als ein Jahr zuvor.
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Doch, auch die zählen zur Insolvenzmasse, nehmen nur nicht an der Restschuldbefreiung teil.Koelsch hat geschrieben: Mo 11. Sep 2023, 11:14 Das ist richtig, "böse" Schulden gehen nicht in die Insomasse
@ deadpool: Ja, der Gläubiger muss aber dann auch einen entsprechenden Antrag stellen ...
Genau dies hatte das JC im Fall des LSG NRW L 19 AS 1286/17 Urteil vom 15.03.2018 versäumt und konnte deshalb nicht mehr die Forderung durch Aufrechnung tilgen.
Da ist ja gerade eine Sache anhängig: Vorgestern hatte der Richter sich auf ein Urteil des LSG Chemnitz bezogen (vom 03.03.2021, L 10 AS 381/19).
Interessant dabei ist: Das Urteil ist NUR bei Juris nachgewiesen, und dort ist auch keine einzige Zitatstelle angegeben - es wird mit Stillschweigen übergangen?
Ich habe jedenfalls Berufung nach Essen angekündigt ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Nicht nur einen Antrag, auch Nachweise für die unerlaubte Handlung erbringen. Ist z. B. im Unterhaltsbereich gang und gäbe.tigerlaw hat geschrieben: Fr 15. Sep 2023, 23:56 @ deadpool: Ja, der Gläubiger muss aber dann auch einen entsprechenden Antrag stellen ...
Wie meinst du das?tigerlaw hat geschrieben: Fr 15. Sep 2023, 23:56 Interessant dabei ist: Das Urteil ist NUR bei Juris nachgewiesen, und dort ist auch keine einzige Zitatstelle angegeben - es wird mit Stillschweigen übergangen?
Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen
Es ist bisher die absolute Mindermeinung geblieben.Deadpool hat geschrieben: Sa 16. Sep 2023, 21:04Nicht nur einen Antrag, auch Nachweise für die unerlaubte Handlung erbringen. Ist z. B. im Unterhaltsbereich gang und gäbe.tigerlaw hat geschrieben: Fr 15. Sep 2023, 23:56 @ deadpool: Ja, der Gläubiger muss aber dann auch einen entsprechenden Antrag stellen ...
War bisher nicht auf meinem Schirm. Ist aber sicherlich eine Tatsachenfrage, und ich würde - als Vertreter des Gemeinschuldners - in § 302 Nr.1 InsO die TB-Merkmale "vorsätzlich" und "pflichtwidrig" angreifen.
Andererseits spräche mein Judiz dagegen, dass ein (meistens) "Zahlvater" sich über die Restschuldbefreiung aus der Schlinge ziehen könnte ...
Wie meinst du das?tigerlaw hat geschrieben: Fr 15. Sep 2023, 23:56 Interessant dabei ist: Das Urteil ist NUR bei Juris nachgewiesen, und dort ist auch keine einzige Zitatstelle angegeben - es wird mit Stillschweigen übergangen?
Der Richter hatte mir einen Hinweis auf den Aufsatz von Uyanik in SGb 03.2022, 144 gegeben, aber auch dort wird nur LSG NRW zitiert, obwohl Chemnitz bereits im März 2021 entschieden hatte.
Meine Berufung wird ja aufweisen, ob beim dann entscheidenden Senat vom 19. Senat abgewichen wird. Bis dahin gilt "wait and see"
Wenn Interesse, kann ich Dir meine Klagebegründung anonymisiert per PN zukommen lassen.
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