Wie am besten darauf reagieren?Quittungssammlung nicht nachvollziehbar, Aufstellung, Kassenbuch nicht vorhanden
Betriebsausgaben abgelehnt
Betriebsausgaben abgelehnt
JC lehnt B1 Wareneinkauf komplett ab mit der Begründung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4670
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Wird das Kassenbuch auch vom Finanzamt gefordert?
Ist denn die Quittungssammlung vorhanden und vollständig? Quasi, das JC ist nur zu kompetent, um die Sammlung zu verstehen?
Ist denn die Quittungssammlung vorhanden und vollständig? Quasi, das JC ist nur zu kompetent, um die Sammlung zu verstehen?
"Für mich ist es ein kleiner Tipp auf´s Bremspedal. Für alle anderen ein großer Schritt nach vorne."
Herbert, Busfahrer
Herbert, Busfahrer
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Die Quittungssammlung ist vorhanden aber wohl "unordentlich".
Kassenbuch laut HGB, AO und UStG nicht erforderlich
Kassenbuch laut HGB, AO und UStG nicht erforderlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Zu diesem Fall auch einmal die Einkommensberechnung laut Bescheid. F?llt Euch da was auf?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Auf den ersten Blick ist die Einkommensberechnung (mit den alten (!!) Freibeträgen) richtig!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Betriebsausgaben abgelehnt


Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Beachtlich in diesem Fall auch: JC lehnt den Abzug von Zahlungen in die DRV ab, obwohl eLB eine Tätigkeit nach § 2 Abs.1 Nr. 2 SGB VI ausübt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 32737
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
JC möchte halt gern nur den Mindestbeitrag anrechnen. Und auch das nur mit Bauchschmerzen.
Geht ja mal gar nicht, dass die faule Socke auch noch Rentenzahlungen erwirtschaftet. Wo kommen wir denn da hin, wenn das jeder so machen würde?
Geht ja mal gar nicht, dass die faule Socke auch noch Rentenzahlungen erwirtschaftet. Wo kommen wir denn da hin, wenn das jeder so machen würde?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Wie so oft erhalte ich Infos von eLB nur tröpfchenweise. Mal schaun, was da noch kommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Hier mal ein erster Entwurf f?r einen Widerspruch mit der Bitte um Bemeckerung
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 32737
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Kann so bleiben.
Warum sie die Aufstellung monatlich haben wollen, kann ich dir sagen: in den Monaten, in denen kein Einkommen kommt, hat man eben auch nicht gearbeitet.
Ist natürlich völliger Blödsinn. Man kann schließlich Rechnungslegung so gestalten, dass die Geldeingänge den Ausgaben entsprechend fließen
Warum sie die Aufstellung monatlich haben wollen, kann ich dir sagen: in den Monaten, in denen kein Einkommen kommt, hat man eben auch nicht gearbeitet.
Ist natürlich völliger Blödsinn. Man kann schließlich Rechnungslegung so gestalten, dass die Geldeingänge den Ausgaben entsprechend fließen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 37792
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Klingt gut.
wennste jetzt auch noch "erwöhnt" korrigierst, klingt's sehr gut.
wennste jetzt auch noch "erwöhnt" korrigierst, klingt's sehr gut.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Die Begründung vom JC wirkt ziemlich schwach. Wenn die Belege vollständig vorhanden sind, darf allein eine „unübersichtliche“ Ablage kein Grund sein, die Ausgaben komplett zu streichen. Ein Kassenbuch ist – wie du ja schon richtig schreibst – nach HGB/AO/UStG in deinem Fall nicht verpflichtend. Genau das solltest du im Widerspruch klarstellen.
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Auch die Nichtberücksichtigung der DRV-Beiträge erscheint unzulässig. Nach § 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Absetzbeträge anzuerkennen. Gerade bei Selbständigen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI muss das JC das berücksichtigen. Den Hinweis würde ich im Schreiben unbedingt aufnehmen.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4670
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Betriebsausgaben abgelehnt
Etwas, dass im Sozialrecht (und auch von vielen Unternehmern) gerne ignoriert wird, sind die GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung).
Nach dem Steuerrecht muss jeder Unternehmer seine Belege digital archivieren. Zur Prüfung bekommt das FA einen Zugang zum digitalen Archiv und sucht sich die notwendigen Belege selbst heraus. Da wird nicht weiter von Unternehmerseite "sortiert" oder mundgerecht zurechtgelegt. Wie das FA bei der Prüfung die notwendigen Belege im Archiv findet, ist einzig das Problem des FAs, nicht des Unternehmers.
Wenn das JC sich bzgl. der Ordnung negativ äußert, kann man ihm doch das Angebot machen, einen temporären Zugang zum Archiv zu erhalten. So, wie es das FA auch erhalten würde. Das wird das JC und, wie in meinem Fall, das SG bestimmt ablehnen. Aber ab dann ist es doch so, dass das JC haarklein die genauen Anforderungen an deren Sozialrechtsbuchhaltung in schriftform an den Leistungsempfänger auszuhändigen hat. Was nicht passieren wird. Das zeigt eindeutig, dass es "von oben" gewollt ist, dass die JCs den eLB an der Nase herum führen dürfen, sollen, müssen. Dem stimmte "meine" Richterin am SG Köln, mündlich, zu.
"Unser" Sozialrecht ist nunmal für abhängig Beschäftigte und Arbeitslose gemacht. Nicht aber für Selbstständige. Und das ist das eigentliche Problem...
Nach dem Steuerrecht muss jeder Unternehmer seine Belege digital archivieren. Zur Prüfung bekommt das FA einen Zugang zum digitalen Archiv und sucht sich die notwendigen Belege selbst heraus. Da wird nicht weiter von Unternehmerseite "sortiert" oder mundgerecht zurechtgelegt. Wie das FA bei der Prüfung die notwendigen Belege im Archiv findet, ist einzig das Problem des FAs, nicht des Unternehmers.
Wenn das JC sich bzgl. der Ordnung negativ äußert, kann man ihm doch das Angebot machen, einen temporären Zugang zum Archiv zu erhalten. So, wie es das FA auch erhalten würde. Das wird das JC und, wie in meinem Fall, das SG bestimmt ablehnen. Aber ab dann ist es doch so, dass das JC haarklein die genauen Anforderungen an deren Sozialrechtsbuchhaltung in schriftform an den Leistungsempfänger auszuhändigen hat. Was nicht passieren wird. Das zeigt eindeutig, dass es "von oben" gewollt ist, dass die JCs den eLB an der Nase herum führen dürfen, sollen, müssen. Dem stimmte "meine" Richterin am SG Köln, mündlich, zu.
"Unser" Sozialrecht ist nunmal für abhängig Beschäftigte und Arbeitslose gemacht. Nicht aber für Selbstständige. Und das ist das eigentliche Problem...
"Für mich ist es ein kleiner Tipp auf´s Bremspedal. Für alle anderen ein großer Schritt nach vorne."
Herbert, Busfahrer
Herbert, Busfahrer