So jetzt mal ne andere Frage und zwar zu Gründstücksteuern.
Müssen diese unter Nebenkosten mit aufgeführt werden ?
Das Grundstücksteuer auf den Mieter umgelegt werden können weis ich . Was aber wen die Grundstücksteuer im Mietvertrag unter Nebenkosten nicht mit aufgeführt ist. ?
Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten
Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten
Nö, meines Wissens nach gibt es keine Verpflichtung die Nebenkosten im Mietvertrag aufzuschlüsseln. Die Abrechnungsgrundlage ergibt sich doch aus der Betriebskosten VO.
Ist doch auch unlogisch, ein Mietvertrag hat in der Regel unbegrenzte Laufzeit. Stell dir vor der Gesetzgeber erlässt irgendwann neue BK-Umlagen, zB eine Feinstaubsteuer für den Staubabrieb des Fassadenverputzes, abgerechnet nach Fassadengröße.
Wie soll der Vermieter was umlegen.
Ist doch auch unlogisch, ein Mietvertrag hat in der Regel unbegrenzte Laufzeit. Stell dir vor der Gesetzgeber erlässt irgendwann neue BK-Umlagen, zB eine Feinstaubsteuer für den Staubabrieb des Fassadenverputzes, abgerechnet nach Fassadengröße.
Wie soll der Vermieter was umlegen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?

Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten
Die Frage hat meine Freundin heute morgen auch schon beschäftigt.
Sie zahlt die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung mit.
Anscheinend darf der Vermieter das.
Sie zahlt die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung mit.
Anscheinend darf der Vermieter das.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!
Francoise Rosay
Francoise Rosay
Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten
hier in dem Link unter http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexik ... umlage.htm
Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Nach der BetriebskostenVO 2004 darf (muß aber nicht) die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr 1 BetriebKoVo). Die Kosten für die Grundsteuer sind also umlagefähig. Ist die Grundsteuer jedoch im Mietvertrag des Mieters nicht als Kostenposition aufgeführt, dann muss der Mieter die anteilige Grundsteuer auch nicht entrichten. Man muss daher immer den Mietvertrag genau prüfen. Vermieter müssen
Bei uns steht nämlich keine Grundstücksteuer drin. deshalb frag ich
Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Nach der BetriebskostenVO 2004 darf (muß aber nicht) die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr 1 BetriebKoVo). Die Kosten für die Grundsteuer sind also umlagefähig. Ist die Grundsteuer jedoch im Mietvertrag des Mieters nicht als Kostenposition aufgeführt, dann muss der Mieter die anteilige Grundsteuer auch nicht entrichten. Man muss daher immer den Mietvertrag genau prüfen. Vermieter müssen
Bei uns steht nämlich keine Grundstücksteuer drin. deshalb frag ich
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten
Aha.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!
Francoise Rosay
Francoise Rosay
Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten
Die § 556 und § 556a BGB sind eindeutig.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
Die Positionen müssen im Mietvertrag nicht einzeln aufgeführt werden. Ich würde im Zweifelsfall von einer Zahlungsverpflichtung ausgehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
Die Positionen müssen im Mietvertrag nicht einzeln aufgeführt werden. Ich würde im Zweifelsfall von einer Zahlungsverpflichtung ausgehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
