Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten

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Seti
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Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten

#1

Beitrag von Seti »

So jetzt mal ne andere Frage und zwar zu Gründstücksteuern.

Müssen diese unter Nebenkosten mit aufgeführt werden ?

Das Grundstücksteuer auf den Mieter umgelegt werden können weis ich . Was aber wen die Grundstücksteuer im Mietvertrag unter Nebenkosten nicht mit aufgeführt ist. ?
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Günter
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Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten

#2

Beitrag von Günter »

Nö, meines Wissens nach gibt es keine Verpflichtung die Nebenkosten im Mietvertrag aufzuschlüsseln. Die Abrechnungsgrundlage ergibt sich doch aus der Betriebskosten VO.

Ist doch auch unlogisch, ein Mietvertrag hat in der Regel unbegrenzte Laufzeit. Stell dir vor der Gesetzgeber erlässt irgendwann neue BK-Umlagen, zB eine Feinstaubsteuer für den Staubabrieb des Fassadenverputzes, abgerechnet nach Fassadengröße.

Wie soll der Vermieter was umlegen.
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torta
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Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten

#3

Beitrag von torta »

Die Frage hat meine Freundin heute morgen auch schon beschäftigt.
Sie zahlt die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung mit.
Anscheinend darf der Vermieter das.
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Seti
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Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten

#4

Beitrag von Seti »

hier in dem Link unter http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexik ... umlage.htm

Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Nach der BetriebskostenVO 2004 darf (muß aber nicht) die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr 1 BetriebKoVo). Die Kosten für die Grundsteuer sind also umlagefähig. Ist die Grundsteuer jedoch im Mietvertrag des Mieters nicht als Kostenposition aufgeführt, dann muss der Mieter die anteilige Grundsteuer auch nicht entrichten. Man muss daher immer den Mietvertrag genau prüfen. Vermieter müssen

Bei uns steht nämlich keine Grundstücksteuer drin. deshalb frag ich
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torta
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Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten

#5

Beitrag von torta »

Aha.
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Seti
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Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten

#6

Beitrag von Seti »

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Günter
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Re: Müssen Grundstücksteuern im Mietvertrag unter Nebenkosten

#7

Beitrag von Günter »

Die § 556 und § 556a BGB sind eindeutig.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html

Die Positionen müssen im Mietvertrag nicht einzeln aufgeführt werden. Ich würde im Zweifelsfall von einer Zahlungsverpflichtung ausgehen.
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