Liebe Leute,
durch ALG-Bezug als Selbständiger wurde mein Beitrag in der Künstlersozialkasse gemindert. Nun trudelte eine Rückerstattung durch die KSK ein. An welcher Stelle muß ich diese im SKR03 buchen, damit das zusammen mit den normalen Geschäftsvorfällen dann für die EKS berücksichtigt wird?
Normalerweise buche ich in meiner GuV das Konto 4130 "Gesetzliche Sozialaufwendungen des Unternehmers" als Ausgabenkonto. Auf dieses Konto kann ich natürlich keine Einnahmen verbuchen. Wie lautet das entsprechende Konto in der GuV? Ist es 1723 "Geforderte Anzahlungen"? Ich möchte verhindern, daß bei einer Prüfung meiner Kontoauszüge im Rahmen der aEKS diese Rückzahlung voll durchschlägt.
Mir ist klar, daß Steuer- und Sozialleistungsrecht Unterschiede bei der der Einnahmenberücksichtigung aufweisen (warum auch immer), aber ich hoffe dennoch auf eine Antwort hier in diesem Fünf-Sterne-Forum.
Danke für Eure Mühe!
Pit
Rückerstattung Sozialbeiträge EKS und SKR03: Wo kommt es hin
Re: Rückerstattung Sozialbeiträge EKS und SKR03: Wo kommt es hin
Weder die Sozialabgaben für Dich selber, noch Rückerstattungen dafür haben etwas in der EKS zu suchen.Pit hat geschrieben:Liebe Leute,
durch ALG-Bezug als Selbständiger wurde mein Beitrag in der Künstlersozialkasse gemindert. Nun trudelte eine Rückerstattung durch die KSK ein. An welcher Stelle muß ich diese im SKR03 buchen, damit das zusammen mit den normalen Geschäftsvorfällen dann für die EKS berücksichtigt wird?
Normalerweise buche ich in meiner GuV das Konto 4130 "Gesetzliche Sozialaufwendungen des Unternehmers" als Ausgabenkonto. Auf dieses Konto kann ich natürlich keine Einnahmen verbuchen. Wie lautet das entsprechende Konto in der GuV? Ist es 1723 "Geforderte Anzahlungen"? Ich möchte verhindern, daß bei einer Prüfung meiner Kontoauszüge im Rahmen der aEKS diese Rückzahlung voll durchschlägt.
Mir ist klar, daß Steuer- und Sozialleistungsrecht Unterschiede bei der der Einnahmenberücksichtigung aufweisen (warum auch immer), aber ich hoffe dennoch auf eine Antwort hier in diesem Fünf-Sterne-Forum.![]()
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Danke für Eure Mühe!
Pit
Ich denke auch, dass Du sie im SKR falsch kontiert hast, m.E. sind sind sie im Bereich der Nr. 1820 ff zu verbuchen (sie wurden, als es noch Einkmmensteuererklärungen auf Papier gab, im "Mantelbogen" deklariert.

Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Rückerstattung Sozialbeiträge EKS und SKR03: Wo kommt es hin
Seh ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Rückerstattung Sozialbeiträge EKS und SKR03: Wo kommt es hin
Ganz meine Meinung.
Rechtsgrundlage wäre?
DANKE!
Pit
Rechtsgrundlage wäre?
DANKE!
Pit
Re: Rückerstattung Sozialbeiträge EKS und SKR03: Wo kommt es hin
Sozialabgaben sind keine Betriebsausgaben, sondern bereinigen in einem zweiten Schritt dann das erzielte Einkommen bzw. den erzielten Gewinn. So habe ich das verstanden. Richtig?
Re: Rückerstattung Sozialbeiträge EKS und SKR03: Wo kommt es hin
So wie Olivia schreibt, da brauchst Du keine Rechtsgrundlage.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Rückerstattung Sozialbeiträge EKS und SKR03: Wo kommt es hin
Alles klar.
Ich Danke Euch!!!
Pit
Ich Danke Euch!!!
Pit